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kündigung! zuspät auf arbeit durch unfall

gefragt von mallimalli am 18.12.2008 um 17:34 Uhr

hallo ich habe schon 2 abmahnungen bekommen durch zuspät auf arbeit kommen. heut früh ist eine frau in ein auto gelaufen und ich stand daneben. hab mir keine platte gemacht und geholfen! krankenwagen polizei und so.... hab mir eine bescheinigung vom polizisten austellen lassen das mir mein chef das glaubt als ich auf arbeit war meinte er nur das ist ihm egal ich hätte in der firma bescheid sagen müssen brüll laber brüll sie sind fristlos entlassen! darf er das!?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 18. Dezember 2008 17:35
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Nein, das darf er nicht. Die Kündigung ist nicht gültig.

Allerdings hättest Du wirklich in der Firma Bescheid sagen können. Da das aber ein anderer Sachverhalt ist, als Zuspätkommen, darf er nur abmahnen.

Kommentar von C165f3406cd4724df222d796fb008f79smallwolle59 am 18. Dezember 2008 17:37

das ist dann die 3. Abmahnung!! Nicht rechtens??

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 18. Dezember 2008 17:40

Die 1. Abmahnung zu einem anderen Sachverhalt. Ob ein Arbeitsrichter daraus zusammenfassend eine Kündigung für gerechtfertigt anerkennt, keine Ahnung.

Kommentar von C165f3406cd4724df222d796fb008f79smallwolle59 am 18. Dezember 2008 17:41

Ok!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Dezember 2008 19:12

''Die Kündigung ist nicht gültig.''

Warum?


derMeier
beantwortet von derMeier am 18. Dezember 2008 17:36
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Das ist höhere Gewalt. Aber anrufen hättest du wohl können, oder?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Dezember 2008 17:45

Frage ist doch erst mal, ob es die Kündigung überhaupt schriftlich gibt. Aus dem Fragetext entnehme ich das jedenfalls [bis jetzt] nicht.


moon73
beantwortet von moon73 am 18. Dezember 2008 17:39
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Ja er kann:

Bummelei am Arbeitsplatz mit vorhergehender Abmahnungen können zur fristlosen Kündigung führen:

Regelmäßige Unpünktlichkeit trotz mehrfacher Abmahnung kann Grund zur aoKü sein, wenn die Unpünktlichkeit den Grad einer beharrlichen Arbeitsverweigerung erreicht. Grund zur aoKü kann ferner sein, wenn sich ein Arbeitnehmer trotz Verbotes vom Arbeitsplatz entfernt oder sich eine Arbeitsbefreiung erschleicht, um einer beruflichen Nebentätigkeit nachzugehen.

http://www.kanzlei.de/frlk.htm


Topismama
beantwortet von Topismama am 18. Dezember 2008 17:36
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nein so einfach geht das nicht mit dem kündigen.....

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 18. Dezember 2008 17:39

Sehr hilfreiche Antwort ;-)


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 18. Dezember 2008 17:37
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Du hättest in Deiner Firma anrufen müssen. Insbesondere Du schon zwei Abmahnungen wegen Zuspätkommen kassiert hast.



galix
beantwortet von galix am 18. Dezember 2008 17:37
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Das ist kein Kündigungsgrund.

Ich würde ihn an deiner Stelle noch mal darauf ansprechen, Motto: "Ich hätte wirklich Bescheid sagen sollen. In der Aufregung habe ich aber leider nicht so weit gedacht, wollte der Frau ja nur helfen ... usw.". Damit müsstest du eigentlich das grösste Unheil abwenden können. Viel Glück!


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 18. Dezember 2008 17:37
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Nach zwei Abmahnungen sieht es so aus, als ob Du recht oft zu spät zur Arbeit kommst. Sicher auch ohne einen triftigen Grund. Bei zwei Abmahnungen hattest Du genug Zeit, Dir Gedanken darüber zu machen, wie Du am Besten pünktlich zur Arbeit kommst. Im Zweifelsfall hilft bestimmt ein Anruf in der Firma vom Handy aus, wenn unterwegs etwas passiert ist.

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 18. Dezember 2008 17:43

ich habe kein handy

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 18. Dezember 2008 17:46

Dann hättest du irgendjemanden bitten können. Fast jeder hat ein Handy.


bitmap
beantwortet von bitmap am 18. Dezember 2008 17:40
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Hast du das schriftlich? Wenn nicht, dann existiert gar keine Kündigung. (Siehe § 623 BGB)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Dezember 2008 18:06

Scheinbar hat keine Sau daran Interesse, dass hier vielleicht nicht mal ne Kündigung vorliegt. Aber das fehlende feedback ist ja hier auf gf ganz große Mode. Erst Frage stellen und dann wars das mit dem Interesse an der eigenen Frage.

... und täglich grüßt das Murmeltier ...

Swisslady
beantwortet von Swisslady am 18. Dezember 2008 18:24
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Wenn du schon 2 Abmahnungen wegen zuspät kommen erhalten hast, hättest du mind. jetzt beim 3. Mal im Betrieb Bescheid geben müssen. Aber ob die Kündigung gültig ist, kann ich nicht beurteilen.


martinrosenheim
beantwortet von martinrosenheim am 20. Dezember 2008 12:03
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Der Arbeitgeber darf eine sogenannte verhaltensbedingte Kündigung aussprechen, wenn einige Voraussetzungen gegeben sind. Zum einen muss es sich um einen Pflichtenverstoß handeln, der erheblich ist. Zum anderen muss eine wirksame Abmahnung vorausgegangen sein, die den Pflichtverstoß angemahnt hat und wo auch eine Kündigung als Konsequenz bei Wiederholung angedroht wird.
Ich habe Zweifel, ob hier wirklich alle Voraussetzungen für eine Kündigung vorliegen. Zum einen gibt es formelle Pflichten für die Kündigung eines Arbeitnehmers (Schriftform, ggf. vorher Beteiligung des Betriebsrats usw.); ob die hier eingehalten sind oder noch eingehalten werden, kann man wohl nicht genau sagen.

Kommentar von 7a32fcaeefb5644afede0aa31d16f2absmallmartinrosenheim am 20. Dezember 2008 12:05

Kommentar von 7a32fcaeefb5644afede0aa31d16f2absmallmartinrosenheim am 20. Dezember 2008 12:08


martinrosenheim
beantwortet von martinrosenheim am 20. Dezember 2008 12:17
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