malli am 18.12.2008 um 17:34 Uhr
hallo ich habe schon 2 abmahnungen bekommen durch zuspät auf arbeit kommen. heut früh ist eine frau in ein auto gelaufen und ich stand daneben. hab mir keine platte gemacht und geholfen! krankenwagen polizei und so.... hab mir eine bescheinigung vom polizisten austellen lassen das mir mein chef das glaubt als ich auf arbeit war meinte er nur das ist ihm egal ich hätte in der firma bescheid sagen müssen brüll laber brüll sie sind fristlos entlassen! darf er das!?
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Nein, das darf er nicht. Die Kündigung ist nicht gültig.
Allerdings hättest Du wirklich in der Firma Bescheid sagen können. Da das aber ein anderer Sachverhalt ist, als Zuspätkommen, darf er nur abmahnen.

Das ist höhere Gewalt. Aber anrufen hättest du wohl können, oder?
bitmap am 18. Dezember 2008 17:45 Frage ist doch erst mal, ob es die Kündigung überhaupt schriftlich gibt. Aus dem Fragetext entnehme ich das jedenfalls [bis jetzt] nicht.

Ja er kann:
Bummelei am Arbeitsplatz mit vorhergehender Abmahnungen können zur fristlosen Kündigung führen:
Regelmäßige Unpünktlichkeit trotz mehrfacher Abmahnung kann Grund zur aoKü sein, wenn die Unpünktlichkeit den Grad einer beharrlichen Arbeitsverweigerung erreicht. Grund zur aoKü kann ferner sein, wenn sich ein Arbeitnehmer trotz Verbotes vom Arbeitsplatz entfernt oder sich eine Arbeitsbefreiung erschleicht, um einer beruflichen Nebentätigkeit nachzugehen.

nein so einfach geht das nicht mit dem kündigen.....
GerdaG am 18. Dezember 2008 17:39 Sehr hilfreiche Antwort ;-)

Du hättest in Deiner Firma anrufen müssen. Insbesondere Du schon zwei Abmahnungen wegen Zuspätkommen kassiert hast.

Das ist kein Kündigungsgrund.
Ich würde ihn an deiner Stelle noch mal darauf ansprechen, Motto: "Ich hätte wirklich Bescheid sagen sollen. In der Aufregung habe ich aber leider nicht so weit gedacht, wollte der Frau ja nur helfen ... usw.". Damit müsstest du eigentlich das grösste Unheil abwenden können. Viel Glück!
Nach zwei Abmahnungen sieht es so aus, als ob Du recht oft zu spät zur Arbeit kommst. Sicher auch ohne einen triftigen Grund. Bei zwei Abmahnungen hattest Du genug Zeit, Dir Gedanken darüber zu machen, wie Du am Besten pünktlich zur Arbeit kommst. Im Zweifelsfall hilft bestimmt ein Anruf in der Firma vom Handy aus, wenn unterwegs etwas passiert ist.

Hast du das schriftlich? Wenn nicht, dann existiert gar keine Kündigung. (Siehe § 623 BGB)
bitmap am 18. Dezember 2008 18:06 Scheinbar hat keine Sau daran Interesse, dass hier vielleicht nicht mal ne Kündigung vorliegt. Aber das fehlende feedback ist ja hier auf gf ganz große Mode. Erst Frage stellen und dann wars das mit dem Interesse an der eigenen Frage.

Wenn du schon 2 Abmahnungen wegen zuspät kommen erhalten hast, hättest du mind. jetzt beim 3. Mal im Betrieb Bescheid geben müssen. Aber ob die Kündigung gültig ist, kann ich nicht beurteilen.

Der Arbeitgeber darf eine sogenannte verhaltensbedingte Kündigung aussprechen, wenn einige Voraussetzungen gegeben sind. Zum einen muss es sich um einen Pflichtenverstoß handeln, der erheblich ist. Zum anderen muss eine wirksame Abmahnung vorausgegangen sein, die den Pflichtverstoß angemahnt hat und wo auch eine Kündigung als Konsequenz bei Wiederholung angedroht wird.
Ich habe Zweifel, ob hier wirklich alle Voraussetzungen für eine Kündigung vorliegen. Zum einen gibt es formelle Pflichten für die Kündigung eines Arbeitnehmers (Schriftform, ggf. vorher Beteiligung des Betriebsrats usw.); ob die hier eingehalten sind oder noch eingehalten werden, kann man wohl nicht genau sagen.
martinrosenheim am 20. Dezember 2008 12:05
martinrosenheim am 20. Dezember 2008 12:08
das ist dann die 3. Abmahnung!! Nicht rechtens??
Die 1. Abmahnung zu einem anderen Sachverhalt. Ob ein Arbeitsrichter daraus zusammenfassend eine Kündigung für gerechtfertigt anerkennt, keine Ahnung.
Ok!
''Die Kündigung ist nicht gültig.''
Warum?