Kündigung wurde per Einschreiben mit Rückschein versendet.ich habe nichts erhalten, was soll ich tun?

10 Antworten

Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Da du die Kündigung offensichtlich nicht bekommen hast, ist sie noch nicht wirksam.

Dass dein AG dir das besser per Einwurf-Einschreiben, per Boten oder persönlicher Übergabe hätte zukommen lassen sollen, solltest du ihm bloß nicht auf die Nase zu binden. Auch nicht, dass die Kündigung unwirksam ist, weil sie dir nicht zugegangen ist.

Im Zweifel ist der Kündigende (also dein AG) verpflichtet nachzuweisen, dass dir die Kündigung rechtzeitig zugegangen ist.

Ich denke das mein AG von dem Versendungsbeleg gesprochen hat, es kann keinen Rückschein geben!

@KarinNeumarkt

Das wäre dann bestenfalls der Beleg dafür, dass etwas abgeschickt wurde, aber nicht dafür, dass du etwas bekommen hast.

Angeblich wurde die Kündigung um den 28.9. verschickt,Chefin wusste es nicht genau,ich fragte auch nach dem Schein und sagte das ich ihn sehen möchte.Ich soll in mir in Nürnberg abholen.Ich habe demnächst eine OP, bin mit den Nerven am Ende

Bis zum 28.9. sind es noch über 2 Wochen hin.

Meintest du den 28.8.?
Wenn ja, müsste die Sendung längst da sein.

Du musst gar nichts abholen. Du wirst ja wohl wissen, ob du einen Schein unterschrieben hast oder nicht. Wenn nicht, gibt es ihn auch nicht.

@Interesierter

nein ,den 28.8.

Dann ist die Sache wohl recht einfach.

Zum Einschreiben mit Rückschein gehört ein Rückschein, auf dem der Empfänger den Empfang der Sendung bestätigen muss.

Wenn du nichts erhalten hast, hast du sicherlich auch keinen Rückschein unterschrieben. Damit gilt die Sendung als nicht zugestellt.

Die Kündigung ist ein einseitiges, "empfangsbedürftiges" Rechtsgeschäft. Hast du die Kündigung niemals empfangen, kann sie auch keine rechtliche Wirksamkeit entfalten.

Wenn du dir sicher bist, dass du nichts erhalten hast (auch kein Einwurf-Einschreiben oder Einwurf durch Boten), dann brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

Ich leere täglich den Briefkasten,gucke das auch nichts zwischen den Zeitungen ist.Wusste ja nichtmal das eine Kündigung unterwegs ist

Meine Chefin sagte ständig ich muss zum Arbeitsamt gehen,ja aber mit was???Hätte ich gestern nicht angerufen wüsste ich von garnix

@KarinNeumarkt

Du hast keine Kündigung erhalten. Damit gibt es diese Kündigung für dich gar nicht. Sie ist nicht existent. Das Arbeitsverhältnis besteht nach wie vor weiter, als ob gar nichts gewesen wäre.

Du musst auch nirgendwo hingehen und etwas abholen. Du musst nur deinen arbeitsvertraglichen Pflichten weiter nachkommen. Nicht mehr, nicht weniger.

@Interesierter

ich bin krank geschrieben und habe höchstwahrscheinlich bald eine op,deswegen habe ich in der Firma angerufen um bescheid zu geben das das ich weiterhin ausfalle und daher weiß ich auch erst von der kündigung.

@KarinNeumarkt

seit meinem Urlaub den ich nahm in der hoffnung das sich meine beschwerden bessern wird mir das leben mit unterstellungen zur höllle gemacht

@KarinNeumarkt

Bist du noch in der Probezeit?

Falls nicht und falls für dich der gesetzliche Kündigungsschutz gilt, wäre eh zu prüfen, ob die Kündigung überhaupt aus rechtlicher Sicht haltbar ist.

@Interesierter

nein bin ich nicht,einige Tage vor meinem Urlaub kam die Chefin zu meinem Arbeitsplatz, ich arbeite als Reinigungskraft,lobte mich noch das alles so sauber wäre,dann ging auch sie in Urlaub.Während dieser zeit war angeblich eine Vorarbeiterin an meinem Arbeitsplatz,machte nach ihrer Aussage Fotos mit der Bemerkung das ich einen Saustall hinterlassen habe und alles verdreckt wäre.Fotos habe ich nie gesehn,kann es auch keine geben

Wann wurde das Schreiben denn rausgeschickt? Einschreiben mit Rücksendeschein werden gesondert bearbeitet und dauern in der Zustellung länger. Wenn Du nichts bekommen hast, liegt das Schreiben wahrscheinlich noch auf der Post. Wenn die Firma darauf beharrt, Du hättest was unterzeichnet, lasse Dir diesen Beleg zeigen. lg Lilo

Wende Dich an den Versender, er soll Dir eine Kopie des Rückscheins zukommen lassen. Wenn er diesen denn hat...

Fragesteller ist der Versender. Oder doch?

@anitari

Nein, Fragesteller ist der Empfänger.

Danke, habe ich eben gemacht. Antwort,....sie wären nicht verpflichtet mir irgend etwas zu schicken......also haben sie auch nichts