Hallo leutz, wir sind vor bissel mehr als einem jahr in unsere jetzige wohnung gezogen und fühlen uns absolut wohl. Nun kommt aber mein vermieter und sag er brauch die wohnung wieder weil er selbst einziehen will (ist alleinstehend, keine kinder und 2 häuser) . Nun stehen wir da müssen eine neue wohnung finden und aufgrund dessen das wir erst eingezogen sind und all unser geld in die wohnung gesteckt haben finden wir das natürlich nicht gut (sehr milde ausgedrückt). Gibt es denn kein gesetz was ein bissel menschlichkeit wirksam werden lässt. Der grund seitens unseres vermieters ist absolut lächerlich und uns reist das in ein finanzielles loch. Daher appeliere ich an die menschlichkeit und das ein mietschutz für mieter von min. 2 jahren eingeführt wird. Es war nie die rede von einem so kurzen mietverhältnis und daher haben wir natürlich viel in die wohnung investiert. Kann mich jemand verstehen und weiß was man tun kann, außer das alles so hinzunehmen?
mit den 2 jahren liegst du nicht verkehrt. ichkenne keine aktuelle rechtsprechung, aber früher ging der trend in diese richtung. aber mal von vorne:
ich bin nicht zu hause, kann darum nicht nachschlagen. zuerst stellt sich die frage, ob der vermieter in der kündigung auf dein widerspruchsrecht hingewiesen hat. wenn nicht (aus dem kopf) verlängern sich deine fristen bis hin zum prozess der räumungsklage.
der widerspruch ist ein gesetzlich verbrieftes recht, das dir niemand nehmen kann. durch den widerspruch wird die kündigung außer kraft gesetzt, wenn der vermieter nicht innerhalb einer frist (2 monate?) eine räumungsklage anberaumt. dieser schritt wird vom vermieter gescheut, da er das risiko einer niederlage teuer bezählen müßte. der streitwert ist eine jahresmiete. für dich scheint es kann prozesshilfe beantragt werden.
im termin hat dann der richter die berechtigten interessen beider parteien gegeneinander aufzuwiegen. ist der eigenbedarf überhaupt detailliert erläutert? du hast ein starkes argument, da die vereinbarumg des unbefristeten mietvertrages für lange zeit vorgesehen war und du darum alle verfügbaren finanzmittel in umzug und renovierung usw. gelassen hast.
auf jeden fall rate ich dir einem mieterverein beizutreten. das kostet nur einmal im jahr 60 - 80 euro und du hast kompetente rechtsberatung, meist auch mit schriftverkehr. formfehler werden sogleich erkannt und die einschätzung der örtlichen rechtsprechung ist weitgehend bekannt. nimm schriftverkehr und mietvertrag mit.
viel glück
Falls es dazu kommt, dass ihr trotzdem ausziehen müsstet ( auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand ). Behaltet das im Auge und prüft, wer da denn in diese Wohnung einzieht. Wenn nicht der einzieht der bei Gericht dafür angegeben wurde, dann sofort einen Prozeß anstrengen um euer Geld mit plus wieder zu holen. Im übrigen steht alles bei Malkia super geschrieben. Viel Glück

Nach dem Gesetz kann der Vermieter den vertragstreuen Mieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Hauptanwendungsfall ist hierbei der so genannte Eigenbedarf. Danach darf der Vermieter die vermietete Wohnung kündigen, wenn er die ganze Wohnung für sich selbst, für eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder für ein Familienmitglied, z. B. Eltern oder Kinder, benötigt, und zwar zu Wohnzwecken (LG Wiesbaden WM 90, 510; LG Köln WM 90, 347). Eigenbedarfskündigungen sind zulässig, Voraussetzung ist zunächst, dass der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben die Person angeben muss, für die die Wohnung benötigt wird. Aber: Eigenbedarf zu Gunsten eines Angehörigen kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Angehörige selbst Vermieter ist und selbst kündigen könnte (LG Frankfurt WM 91, 491). Der Vermieter muss weiterhin einen konkreten Sachverhalt darlegen, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt (BVerG WM 89, 483; BayObLG RE WM 85, 50;…). Keine ausreichende Kündigungsbegründung ist es, wenn der Vermieter als Kündigungsgrund lediglich angibt, er benötige die Wohnung dringend für die eigene Nutzung (OLG Karlsruhe RE WNM 82, 241).
wenn das Mietverhältnis erst etwa ein Jahr besteht, ist das Ansinnen des Vermieters wirklich seltsam. Wie sieht es denn im Mietvertrag aus? Unbefristet? In jedem Fall den Mieterschutzbund fragen, auch wenn es eine Jahresgebühr kostet. Für den Fall der Fälle haben die auch Rechtsanwälte.
es gibt nur noch unbefristete mietverhältnisse, allenfalls mit kündigungsausschluß für eine bestimmte zeit.

laut rechtslage kann der vermieter das von euch verlangen, aber dann MUSS er die wohnung auch wirklich selbst beziehen, das würde ich ihm klarmachen. ansonsten macht er sich strafbar und ihr könnt gegen ihn vorgehen. macht ihm mal klar, das ihr die rechtslage kennt, vielleicht kann das helfen !
laurenz, laurenz, ein lausiger rat
Das kommt wahrscheinlich zu einer gerichtverhandlung.dabei muss entschieden werden ob der vermieter tatsächlich darauf angewiesen ist es sofort zu beziehen..
nicht unbedingt. wenn der eigenbedarf nicht echt ist und man sich wehrt, schadensersatzansprüche ankündigt usw. wird der schritt oft nicht gemacht.
Hallo und mal wieder Dankeschön!! So wie also der stand ist sieht es nicht so gut mit unseren chancen aus. Du sagtest ja familienmitglied und dies ist ja nun mal der sohn. Er verfügt zwar über ein eigenes haus welches er bewohnt und wo auch keinerlei bedarf besteht da auszuziehen aber er will nun mal in die unsere wohnung ziehen. Ich hab für heute einen termin mit dem vermieter sowie dem sohn und vielleicht kann man es doch noch zumindest weiter rausschieben damit wir erst nächstes jahr wieder die belastungen eines umzugs haben. Sonst wäre ja dieses jahr finanziell wieder im eimer und für den mist geht unsere ganze planung sowie der urlaub drauf. Vielleicht finden wir heute eine gütliche einigung ansonsten muss ich es wohl doch auf eine G-verhandlung ankommen lassen (um zumindest etwas mehr zeit zu gewinnen). Hat noch jemand eine konkretere vorgehensweise in bezug Gericht?? Ich werd mich zwar dann an einen mieterverein wenden aber damit ich schonmal vorab info habe was da auf mich zukommen würde. Danke euch
So nun haben wir das gespräch gehabt und es interessiert ihn nicht die bohne wie es uns geht oder was wir hinein gesteckt haben. Das heist also das wir jetzt ausziehen müssen und keinerlei rücksicht erwarten brauchen. Ist die welt nicht voll wunderbar freundlicher und rücksichtsvoller menschen (ausgenommen ihr natürlich, Danke für eure hilfe).
Danke für eure schnellen antworten. Also wir haben einen unbefristeten Mietvertrag mit drei monaten K-frist aber die drei monate reichen beiweiten nicht wieder soviel geld zu erwirtschaften um den umzug zu finanzieren. Das geld ist nicht das schlimmste sondern eher das herzblut und die arbeit die dadurch für umsonst war. Die derzeitigen besitzer bzw die im Mietvertrag unterschrieben haben sind nicht die welche in die wohnung ziehen wollen sondern der sohn. Aber früher oder später wird ihm eh alles gehören. Ob nun die vermieter oder der sohn ist im endeffekt wohl eh egal weil wir ja am kürzeren hebel sitzen. Auf ein gerichtsverfahren will ich nicht setzen weil ich ja für die zukunft (wenn es in der wohnung eine gäbe) ein vernüftiges und stressfreies Wohnverhältiss haben wollte. Ich dachte es gibt vielleicht doch ein gesetz das denen verbietet einfach wahrlos die mieter kommen und wieder gehen lassen. Also ohne gericht wird das wohl nix, schade. Danke an euch.