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Kündigung! Welche Rechte habe ich?

gefragt von Oloink am 27.07.2007 um 19:34 Uhr

Bin gestern, als ich eigentlich nur in Urlaub gehen wollte, gekündigt worden. Wollte mir eh eine neue Stelle suchen, da es nicht gut miteinander harmoniert hat. Auf dem Arbeitsmarkt sieht es in meiner Branche schlecht aus. Welche Rechte habe ich nun und was kann ich unternehmen?


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Reply


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 27. Juli 2007 19:42
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Das ist vom Einzelfall abhängig, zumal aus deiner Beschreibung nichts weiter hervorgeht Am besten klärst du das mit einem Fach-Anwalt für Arbeitsrecht. Der wird dich auch über die weiteren rechtliche Schritte informieren.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 27. Juli 2007 20:00
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Da Du leider nicht schreibst,

  • wie lange Du dort warst,

  • was für einen Vertrag Du hattest,

  • welche Kündigungsfrist hier beachtet werden musste und beachtet wurde,

  • welcher Kündigungsgrund angegeben wurde,

  • ob auch anderen gekündigt wurde und

  • ob es dort einen Betriebsrat gibt,

ist es leider kaum möglich, Dir hier einen konkreten Rat für Dein weiteres Vorgehen zu geben.

Vielleicht lieferst Du diese Informationen ja noch mal nach?


anonym
beantwortet von Mikolina am 28. Juli 2007 00:25
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Du musst uns schon sagen, ob du noch in der Probezeit warst, oder wie lange du dort warst, was in deinem Arbeitsvertrag steht, ob es eine fristlose oder fristgerechte Kündigung ist. Wurde ein Kündigungsgrund genannt etc. Davon steht hier leider nichts. Ich kann dir nur raten, zum Amtsgericht zu gehen und dir einen Beratungshilfeschein ausstellen zu lassen, damit kannst du dir einen Rechtsanwalt (für Arbeitsrecht)deiner Wahl suchen und dich dort beraten lassen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 27. Juli 2007 19:43
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Innerhalb von 21 Tagen am Arbeitsgericht Einspruch gegen diese Kündigung einlegen und Kündigungsschutz beantragen.

Vor Gericht wird dann irgendwann geprüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt war und ob Gründe für eine Abfindung wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes vorliegen könnten.

Das sollte man nicht ohne Hilfe eines Fachmannes für Arbeitsrecht (Gewerkschaft, Anwalt oder auch einem versierten Freund oder Bekannten) in Angriff nehmen. Freund oder Bekannter deshalb, weil vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang besteht.

Und dann solltest du am Montag sofort zur Arbeitsagentur und dich dort arbeitslos melden. Machst du es nicht kann dir passieren, dass du nicht sofort Arbeitslosengeld bekommst, sondern eine Sperre erhälst.


krubi
beantwortet von krubi am 28. Juli 2007 23:38
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Der Gang zum Anwalt ist sicherlich das beste, was du tun kannst. Vorab kannst du ja hier mal ein bisschen stöbern:

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/hauptseite.htm





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