Hi, ich wohne in einer StudentenWG und wir feiern ab und zu mal ne party. Alle Wohnungen in unserem Eingang werden von studenten bewohnt und da is es halt manchmal laut.
jetzt haben wir vom Vermieter (jede wohnung für sich) einen brief bekommen, dass es ja manchmal zu laut ist und die polizei kommen musste.
Im Brief steht weiter, dass beim nächsten mal, wenn es laut ist, wir mit einer fristlosen Kündigung rechnen müssen. Jetzt bin ich mir nicht einig, ob das überhaupt erlaubt ist. Bei uns in der WG war die Polizei noch nie, bei den anderen weiß ichs nicht genau. Bis jetzt war erst einmal jemand da, der gesagt hat, wir sollen die musik leiser machen, ansonsten gab es da noch nie probleme.
kann uns der Vermieter einfach so rausschmeißen?
Der Vermieter ist halt auch noch anwalt, darum haben wir da schon ein bisschen schiss.
danke schonmal
Dieser Brief war sowas wie eine Abmahung. Aber die kann der Vermieter nicht pauschal "an alle" schicken. Er muss genau äußern, was und wen er abmahnt.
Ich würde gegen diesen Brief Widerspruch einlegen und klar machen, dass diese Abmahnung nicht Dich betrifft und Du also mit der Androhung der Kündigung nicht gemeint sein kannst. Damit ist dann eine fristlose Kündigung nicht mehr möglich.
Allerdings: bei wiederholtem Lärm kann der Vermieter tatsächlich fristlos kündigen, aber eben nur nach erfolgter Abmahnung.
Kündigung wegen lauter zu lauter Musik ist zulässig. gibt auch ein Urteil vom LG Coburg 15. April 2008 (Az: 32 S 1/08)

leiser feiern geht doch auch,wenn der vermieter anwalt ist,kannst du mal davon ausgehen das er weiß was er darf,
Oder dass er einfach nur seinen Ruf ausnutzt!
wäre halt auch möglich, dass er denkt wir glauben ihm alles...
Ich denke mal, dass mindestens einer von Euch Beratungshilfe in Anspruch nehmen kann. Geh einfach selbst zu einem Anwalt und hole einen fachkundigen Rat ein, kostet höchstens 10€.
wernilein am 12. November 2008 18:33 rantasten und mal abwarten,viel glück..
haha - Anwalt sein heißt nicht zwingend das ausreichend Wissen vom Mietrecht vorhanden ist!! So wie geschildert geht et scho ma gar nicht. Habt ihr eine Abmahnung bekommen. Er kann auch nicht einfach behaupten die Polizei war da. Das müsstet ihr doch wissen, denn die Jungs und Mädels sprechen schon mit den Ruhestörern.;))) Oder habt ihr schon alzheimer. Da könntet ihr auch bei der Polizei fragen denn die müssen doch immer so interessante Berichte schreiben über alles was die machen. Also müsste es auch darüber etwas geben und wenn nicht hat der Anwalt-Vermeiter geflunkert. Kündigung erst nach mehrmaliger Abmahnung.

ich zitiere mal. Bei krassen Lärmimmissionen, die trotz schriftlicher Mahnung des Vermieters fortdauern, kann der Vermieter in gewissen Fällen sogar vom ausserordentlichen Kündigungsrecht nach Art. 257 f OR (Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats) Gebrauch machen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für die anderen Hausbewohner unzumutbar wird. Im Zweifelsfalle wird dem Vermieter geraten, ordentlich zu kündigen, denn eine als ungültig befundene Kündigung nach Art. 257 f OR kann die dreijährige Kündigungssperrfrist auslösen. Es ist auch bei der ordentlichen Kündigung zu empfehlen, dass man den Mieter vorgängig schriftlich zur Unterlassung der Immissionen auffordert. Unterlässt der Vermieter die gebotenen Massnahmen zur Beseitigung der störenden Immissionen, hat der Mieter einen Anspruch auf Mietzinsherabsetzung (vgl. Art. 259 d OR). Er kann überdies den Mietzins gemäss Art. 259 g – i OR hinterlegen, wenn der Vermieter auf sein schriftliches Begehren auf Beseitigung der Lärmimmissionen innert einer angemessenen Frist nicht tätig wird.
kann er mir dann einfach so mal ne abmahnung schicken, obwohl es garkeine stöhrung gab?
ralli16 am 12. November 2008 18:43 müßte zu klären sein,da schon mal die Polizei wegen Ruhestörung da war. da es sich dann um eine Ordnungswidrigkeit gehandelt hat ,hat er das Recht.

Als Anwalt ist Euer Vermieter wahrscheinlich auch clever genug um eventuell zu bluffen. Ich würde mich mal beim Anwalt oder Mieterschutzbund erkundigen. Habt Ihr über die Uni nicht die Möglichkeit einen Anwalt zu befragen?
http://www.wohnung.com/mieterrechte-mieterpflichten-mietkonflikte/
nun muß ich doch noch antworten. aber was tigeroli schreibt simmt 100%
polizei kann jeder kommen lassen. die dürfen aber nicht gegen eine party einschreiten, wenn dort keine musik läuft!!!
der pauschalen abmahnung widersprechen und fordern in zukunft abmahnungen nicht als rundschreiben sondern aufgrund konkreter vorwürfe und geschehnisse zu verfassen. ihr würdet euch wundern, wie wenig manche anwälte vom mietrecht draufhaben. aber vielleich verdient er ja sein geld mit scheidungen...

Also wenn schon wirklich die Polizei mehrfach kommen musste, dann solltet Ihr mal über Euer Paryverhalten nachdenken. Rede doch auch mal mit den anderen Mietparteien.
wie gesagt, bei uns war sie noch NIE. ob sie schonmal bei den anderen war, weiss ich nicht.
Gibt es eine Hausordung bei Euch? Habt Ihr einen Mietvertrag, einzeln oder gemeinschaftlich? Offiziell gilt Ruhezeit ab 20:00 Uhr. Vor Rausschmiss muss er Euch anmahnen, aber generell geht das. Jedoch ist auch zu prüfen, wer ausser Euch noch da wohnt und ob Ihr Ruhestörung im Sinne des Mietrechtes begeht. Wenn der Vermieter Anwalt ist, weiß er sicherlich was er tut...leider!
ungererbad am 12. November 2008 18:35 20:00 Uhr erscheint mir sehr früh. Ich sage 22:00 Uhr ist normalerweise Schluss mit laut.
Das sehe ich auch so. Einen Rundbrief an "alle" ist zu undifferenziert. Eine Abmahnung muss genau derjenige Mieter erhalten, der sich lärmmäßig gesehen wiederholt nicht an die Hausordnung gehalten hat.
danke, du nimmst mir die antwort ab