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Kündigung wegen zu lauten Parties

gefragt von Spezilist am 12.11.2008 um 18:27 Uhr

Hi, ich wohne in einer StudentenWG und wir feiern ab und zu mal ne party. Alle Wohnungen in unserem Eingang werden von studenten bewohnt und da is es halt manchmal laut.

jetzt haben wir vom Vermieter (jede wohnung für sich) einen brief bekommen, dass es ja manchmal zu laut ist und die polizei kommen musste.

Im Brief steht weiter, dass beim nächsten mal, wenn es laut ist, wir mit einer fristlosen Kündigung rechnen müssen. Jetzt bin ich mir nicht einig, ob das überhaupt erlaubt ist. Bei uns in der WG war die Polizei noch nie, bei den anderen weiß ichs nicht genau. Bis jetzt war erst einmal jemand da, der gesagt hat, wir sollen die musik leiser machen, ansonsten gab es da noch nie probleme.

kann uns der Vermieter einfach so rausschmeißen?

Der Vermieter ist halt auch noch anwalt, darum haben wir da schon ein bisschen schiss.

danke schonmal

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Recht x 35.322 wohnen x 7.321 wohnung x 4.649 mietrecht x 3.902 kuendigung x 2.773 Parties x 5

anonym
beantwortet von tigeroli am 12. November 2008 18:32
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Dieser Brief war sowas wie eine Abmahung. Aber die kann der Vermieter nicht pauschal "an alle" schicken. Er muss genau äußern, was und wen er abmahnt.

Ich würde gegen diesen Brief Widerspruch einlegen und klar machen, dass diese Abmahnung nicht Dich betrifft und Du also mit der Androhung der Kündigung nicht gemeint sein kannst. Damit ist dann eine fristlose Kündigung nicht mehr möglich.

Allerdings: bei wiederholtem Lärm kann der Vermieter tatsächlich fristlos kündigen, aber eben nur nach erfolgter Abmahnung.

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 12. November 2008 18:37

Das sehe ich auch so. Einen Rundbrief an "alle" ist zu undifferenziert. Eine Abmahnung muss genau derjenige Mieter erhalten, der sich lärmmäßig gesehen wiederholt nicht an die Hausordnung gehalten hat.

Kommentar von Obelhicks am 12. November 2008 22:59

danke, du nimmst mir die antwort ab


anonym
beantwortet von Janni1979 am 12. November 2008 18:30
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Kündigung wegen lauter zu lauter Musik ist zulässig. gibt auch ein Urteil vom LG Coburg 15. April 2008 (Az: 32 S 1/08)


wernilein
beantwortet von wernilein am 12. November 2008 18:29
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leiser feiern geht doch auch,wenn der vermieter anwalt ist,kannst du mal davon ausgehen das er weiß was er darf,

Kommentar von Simple_avatar1smallsucre am 12. November 2008 18:30

Oder dass er einfach nur seinen Ruf ausnutzt!

Kommentar von Spezilist am 12. November 2008 18:30

wäre halt auch möglich, dass er denkt wir glauben ihm alles...

Kommentar von Simple_avatar1smallsucre am 12. November 2008 18:32

Ich denke mal, dass mindestens einer von Euch Beratungshilfe in Anspruch nehmen kann. Geh einfach selbst zu einem Anwalt und hole einen fachkundigen Rat ein, kostet höchstens 10€.

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 12. November 2008 18:33

rantasten und mal abwarten,viel glück..

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 19. November 2008 13:44

haha - Anwalt sein heißt nicht zwingend das ausreichend Wissen vom Mietrecht vorhanden ist!! So wie geschildert geht et scho ma gar nicht. Habt ihr eine Abmahnung bekommen. Er kann auch nicht einfach behaupten die Polizei war da. Das müsstet ihr doch wissen, denn die Jungs und Mädels sprechen schon mit den Ruhestörern.;))) Oder habt ihr schon alzheimer. Da könntet ihr auch bei der Polizei fragen denn die müssen doch immer so interessante Berichte schreiben über alles was die machen. Also müsste es auch darüber etwas geben und wenn nicht hat der Anwalt-Vermeiter geflunkert. Kündigung erst nach mehrmaliger Abmahnung.


ralli16
beantwortet von ralli16 am 12. November 2008 18:33
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ich zitiere mal. Bei krassen Lärmimmissionen, die trotz schriftlicher Mahnung des Vermieters fortdauern, kann der Vermieter in gewissen Fällen sogar vom ausserordentlichen Kündigungsrecht nach Art. 257 f OR (Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats) Gebrauch machen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für die anderen Hausbewohner unzumutbar wird. Im Zweifelsfalle wird dem Vermieter geraten, ordentlich zu kündigen, denn eine als ungültig befundene Kündigung nach Art. 257 f OR kann die dreijährige Kündigungssperrfrist auslösen. Es ist auch bei der ordentlichen Kündigung zu empfehlen, dass man den Mieter vorgängig schriftlich zur Unterlassung der Immissionen auffordert. Unterlässt der Vermieter die gebotenen Massnahmen zur Beseitigung der störenden Immissionen, hat der Mieter einen Anspruch auf Mietzinsherabsetzung (vgl. Art. 259 d OR). Er kann überdies den Mietzins gemäss Art. 259 g – i OR hinterlegen, wenn der Vermieter auf sein schriftliches Begehren auf Beseitigung der Lärmimmissionen innert einer angemessenen Frist nicht tätig wird.

Kommentar von Spezilist am 12. November 2008 18:35

kann er mir dann einfach so mal ne abmahnung schicken, obwohl es garkeine stöhrung gab?

Kommentar von E1dc8a69959eed25c1da878133f3b04asmallralli16 am 12. November 2008 18:43

müßte zu klären sein,da schon mal die Polizei wegen Ruhestörung da war. da es sich dann um eine Ordnungswidrigkeit gehandelt hat ,hat er das Recht.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 12. November 2008 18:44

ok, mag so sein, aber was will ich mit dem Recht der Schweiz hier?

Kommentar von E1dc8a69959eed25c1da878133f3b04asmallralli16 am 12. November 2008 18:48

KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 16. November 2008 11:33
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Als Anwalt ist Euer Vermieter wahrscheinlich auch clever genug um eventuell zu bluffen. Ich würde mich mal beim Anwalt oder Mieterschutzbund erkundigen. Habt Ihr über die Uni nicht die Möglichkeit einen Anwalt zu befragen?

http://www.wohnung.com/mieterrechte-mieterpflichten-mietkonflikte/


anonym
beantwortet von Obelhicks am 12. November 2008 23:03
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nun muß ich doch noch antworten. aber was tigeroli schreibt simmt 100%

polizei kann jeder kommen lassen. die dürfen aber nicht gegen eine party einschreiten, wenn dort keine musik läuft!!!

der pauschalen abmahnung widersprechen und fordern in zukunft abmahnungen nicht als rundschreiben sondern aufgrund konkreter vorwürfe und geschehnisse zu verfassen. ihr würdet euch wundern, wie wenig manche anwälte vom mietrecht draufhaben. aber vielleich verdient er ja sein geld mit scheidungen...


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 12. November 2008 18:36
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Also wenn schon wirklich die Polizei mehrfach kommen musste, dann solltet Ihr mal über Euer Paryverhalten nachdenken. Rede doch auch mal mit den anderen Mietparteien.

Kommentar von Spezilist am 12. November 2008 18:37

wie gesagt, bei uns war sie noch NIE. ob sie schonmal bei den anderen war, weiss ich nicht.


anonym
beantwortet von Stitchi am 12. November 2008 18:30
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Gibt es eine Hausordung bei Euch? Habt Ihr einen Mietvertrag, einzeln oder gemeinschaftlich? Offiziell gilt Ruhezeit ab 20:00 Uhr. Vor Rausschmiss muss er Euch anmahnen, aber generell geht das. Jedoch ist auch zu prüfen, wer ausser Euch noch da wohnt und ob Ihr Ruhestörung im Sinne des Mietrechtes begeht. Wenn der Vermieter Anwalt ist, weiß er sicherlich was er tut...leider!

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 12. November 2008 18:35

20:00 Uhr erscheint mir sehr früh. Ich sage 22:00 Uhr ist normalerweise Schluss mit laut.


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