Kündigung wegen todesfall in der familie?

16 Antworten

Haben 'sie' das wirklich so gesagt....wegen einer Lappalie?! Wenn das jetzt nicht der Chef persönlich zu Dir gesagt hat, sondern irgendein Mitarbeiter, dann würde ich mich an höherer Stelle beschweren. 

Aufgrund eines Todesfalles hat man zusätzliche 1 oder 2 Urlaubstage und wenn du länger Urlaub nimmst, wird er mit deinen normalen Urlaubstagen verrechnet. Wie lange du allerdings nicht zur Arbeit erscheinen wirst, musst du deinem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid geben. Falls im Betrieb derzeit keine außergewöhnlichen Ereignisse vorliegen, die deinen Urlaub verhindern würden, ist dein Urlaub gerechtfertigt. Vorausgesetzt du hattest natürlich noch genug Urlaubstage. In deinem Fall scheint es so, als ob du einen Attest vom Arzt hattest und grundsätzlich musst du nicht zur Arbeit erscheinen wenn du krank geschrieben bist. Davon können zB deine Urlaubstage auch komplett außen vor gelassen werden. Vor allem bei psychologischen Erkrankungen, was bei dir im Prinzip zu trifft, kann der Arbeitgeber schlecht einschätzen, wie sehr dich so ein Vorfall belastet und ob du noch arbeitsfähig bist.

Ich würde sagen, dass das kein Kündigungsgrund ist. Problem ist halt, dass du noch in der Probezeit bist und dafür wird nicht einmal ein Kündigungsgrund benötigt. Nachdem es aber kein Grund zur fristlosen Kündigung ist, muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Diese steht meist in deinem Vertrag und beträgt ca. 2 Wochen.  

Rechtlich gesehen hast du bei deiner mum 2 Tage Urlaubsanspruch der aber nicht abgezogen wird müsste es sein... Krank schreiben obwohl du nicht krank warst naja. Zudem in der probezeit darf er AG den AN kündigen mit so einem Grund. Dein Verlust tut mir leid und ich wünsche dir viel Glück für dich und die anderen Angehörigen.

Erst  mal  :  Herzliches Beileid. Und ja in der Probezeit ist  das  gerechtfertigt. Dein  Arbeitgeber scheint aber  Taktgefühl  wie  eine Dampfwalze  zu haben,  wenn  er  Dir sagt,  dass der Tod  Deiner  Mum  eine Lappalie  ist.... 

Auf  der  anderen Seite  kann  ich  ihn  verstehen. Normal bekommst  Du  einen Tag  frei nach  cem  Ableben des Angehörigen  und  einen Tag frei  zur  Beerdigung . Sich deswegen  krankschreiben  lassen - das  geht echt nicht.

Menschlich ist das - vorsichtig ausgedrückt - zweifelhaft. Rechtlich ist das OK, da innerhalb der Probezeit von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden darf. Lediglich die Kündigungsfrist ist einzuhalten.