Mein Vermieter will uns das Haus kündigen weil wir aus finanziellen Gründen die Miete erst am 15. dieses Monats zahlen können.Wir haben keine mietschulden es geht nur um 9 Tage. Wie lsnge geht die Kündigungsfrist und ist das überhaupt ein Grund?? Vielen dank schon mal für die Antworten
Ein einmaliger Vorfall dieser Art ist kein Grund für eine fristlose Kündigung, im Übrigen hat firstquardian Recht.
Allerdings kann fortgesetzte verspätete Zahlung in der Tat Grund für eine fristlose Kündigung sein, da es sich hier um ein vertragswidriges Verhalten handelt.
Wegen rückständiger Miete kann erst gekündigt werden, wenn man mit der Miete von mehreren Monaten im Rückstand ist. Wegen 9 Tage kann er höchstens Zinsen verlangen.
ich meine ab zwei kompletten Mieten kann er kündigen
Ich bin mir nicht sicher, meine aber, dass es schon 6 Monaten sein müßten. Aber ohne Gewähr.
anitari am 5. November 2009 18:07 @Igelspitz Richtig. 2 Monatsmieten offen, kann der Vermieter fristlos kündigen

Immerhin verstoßen Sie gegen Ihre Vertragspflicht. Sie können die Kündigung unterlaufen, indem Sie den Rückstand ausgleichen. Der Vermieter kann Sie abmahnen und bei Wiederholung fristlos kündigen.
Das ist kein Kündigungsgrund wenn es das erste mal vorkommt und keine Mietschulden vorlieben

das kann er nicht, höchstens Zinsen für 9 Tage verlangen

Für solche Fragen ist der Mieterschutzbund da! Soweit ich weiss, soll ein neues Gesetz raus, das es dem Vermieter ermöglicht, dem Mieter mit einer Kündigungsfrist von nur 3 Monaten zu kündigen.

Wegen einer einmaligen verspäteten Zahlung der Miete kann/darf der Vermieter nicht kündigen. Weder fristlos noch fristgerecht. Eine evtl. Kündigung ist nicht rechtens. Allerdings kann der Vermieter bei verspäteter Zahlung den Mieter abmahnen. Häufen sich diese Abmahnungen kann der Vermieter, zumindest fristgerecht, kündigen.
@sokrates71
Am besten mit dem Vermieter reden und ihm schildern warum Ihr erst zum 15. gezahlt habt bzw. künftig erst zum 15. zahlen könnt. Wichtig das ganze schriftlich vereinbaren!
ohje das kenn ich... ging uns auch ne weile so da der Arbeitgeber meines Mannes auch erst zum 15 gezahlt hat. Wir sind nun im Mieterbund würde ich dir auch raten ....

kündigen bei einmaliger verzögerung? - so´n quatsch.
ja und jetzt wie kann ich mich dagegen wehren?
Nein,
der Vermieter darf das Mietverhältnis fristlos kündigen wenn der Mieter mindestens mit zwei Monatsmieten in Rückstand ist. Nebenkostennachforderungen zählen nicht zu Mietrückständen. Du kannst also selbst berechnen, ob es zwei Monatsmieten sind.
Nur zur praktischem Umsetzung. Sind keine zwei Monatsmieten in Rückstand der Kündigung umgehend und sofort schnellstmöglich widersprechen.
Ich hab ja keine 2 Monate rückstand.Er bekommt seine Miete nur 9 Tage später als sonst.Das is das 1. mal und der kommt uns jetzt so dumm rüber.Kann doch nicht sein Oder?
So ist es richtig.
Also keine Bange, aber in Zukunft immer pünktlich zahlen, sonst hat der Vermieter wirklich das Recht zu kündigen.