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Kündigung wegen fehlender zweiter Hälfte der Kaution?

gefragt von nashiras am 14.02.2008 um 21:44 Uhr

Mein Bruder hat vor kurzem eine neue Wohnung bezogen. Bei Mietbeginn hat er die Hälfte der Kaution bezahlt. Den Rest wollte er einen Monat später bezahlen. Leider sind ihm nun unvorgesehene Ausgaben dazwischen gekommen, so daß er momentan den vollen Betrag nicht aufbringen kann. Er hat jetzt aber dem Vermieter angeboten, vorläufig die Kaution in kleineren Raten abzuzahlen. Bisher kam noch keine Antwort. Meine Frage nun: Kann der Vermieter ihm trotzdem kündigen? Die Miete hat er jeden Monat pünktlich erhalten. Danke schon mal für die Antworten.


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Qetan
beantwortet von Qetan am 14. Februar 2008 21:46
3x
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Als Vermieter würde ich mir sehr überlegen, ob ich einen so unzuverlässigen Mieter behalten möchte.

Kommentar von nashiras am 14. Februar 2008 21:49

Aber ist die Miete nicht eigentlich wichtiger? Klar ist das mit der Kaution schlecht, aber er bekommt sein Geld ja auf jeden Fall.

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 14. Februar 2008 21:51

Da Dein Bruder erst vor kurzem die Wohnung übernommen hat, kann ich als Vermieter nicht wissen, ob die Miete in Zukunft regelmäßig gezahlt werden wird.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 14. Februar 2008 21:53

Habe ich auch gerade gedacht, wenn erst zwei Monatsraten geflossen sind, kann man kaum von regelmässiger Zahlung sprechen. Trotzdem bekommt er Deinen Bruder nicht so schnell raus, schon gar nicht, wenn er Ratenzahlung anbietet und einhält.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. Februar 2008 23:23

eine Fristlose Kündigung ist bei Nichtbezahlen möglich. Allerdings erst nach schriftlicher Mahnung mit Androhung auf Kündigung. 3 Monate hat man aber immer Zeit für die reguläre Mietkaution


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 14. Februar 2008 22:22
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Die Mietkaution ist ein Bestandteil des Mietvertrages, ebenso wie die Vereinbarung der Zahlungsmodalitäten. Wird dieser nicht eingehalten, kann der Vermieter kündigen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. Februar 2008 23:17

auch wenn im Vetrag etwas anderes steht gilt grundsätzlich immer nur die gesetzlichen Vetragsbedingungen. Nach der gesetzl. Regelung muß eine Kaution nicht auf einmal bei Mietbeginn gezahlt werden sondern kann auch in 3 Monatsraten gezahlt werden


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 15. Februar 2008 04:16
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Die Kaution kann nach dem Gesetz auch in 3 Raten gezahlt werden. Offenbar schafft dein Bruder das nicht, weil du von mehreren Raten sprichst.

Aber wenn er schon die Hälfte bezahlt hat, ist das doch positiv zu sehen. Und mit dem Vermieter zu reden, ist ja auch nicht verkehrt, jedenfalls besser als abwarten, ob der Vermieter sich rührt.

Theoretisch kann der Vermieter kündigen.

Wie wäre es, wenn du deinem Bruder das fehlende Geld leihst und er zahlt dir den Betrag in den mehreren Raten zurück. Unter Brüdern wäre das doch eine Lösung?


Mismid
beantwortet von Mismid am 14. Februar 2008 23:15
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Ein Mieter muß die Kaution nicht gleich bezahlen sondern kann auch pro Monat 1/3 der Kaution bezahlen (mehr als 3 Monatsmieten sind als Kaution eh nicht erlaubt).


Samarra
beantwortet von Samarra am 30. Mai 2008 13:46
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Ein Kündigungsgrund ist es glaube ich nicht, aber der Vermieter kann eine Klage einreichen. Natürlich sollte man sich überlegen, ob man unter solchen Bedingungen überhaupt ein Mietverhältnis aufrecht erhalten will.


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