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Kündigung wegen einer Cannabis-Pflanze auf dem Balkon?

gefragt von honigbrot am 05.08.2008 um 20:04 Uhr

Ein Kumpel hat eine Cannabis-Pflanze auf dem Balkon, die andere ist eingegangen. Inzwischen hat der Vermieter sie gesehen, wurde wohl von Nachbarn aufmerksam gemacht, und droht mit Kündigung, wenn er die Pflanze nicht entfernt. Wir sind jetzt unsicher, wie die Rechtslage ist- wäre eine Kündigung in dem Fall gerechtfertigt?


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Baiana
beantwortet von Baiana am 5. August 2008 20:06
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Sei froh, wenn der Vermieter sich damit zufrieden gibt, dass er die Pflanze entfernen soll! Normalerweise könnte er völlig problemlos die Polizei einschalten! Der Anbau von Cannabis ist in Deutschland verboten - und das nicht erst seit wenigen Wochen!

Kommentar von 809e94bf7e0bd08abd8cbac1b7a067b0smallchinzzy am 5. August 2008 20:12

DH


anonym
beantwortet von hasenherde am 5. August 2008 20:11
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In Köln wurde mal richterlich geurteilt, dass die Anpflanzung von bis zu 2 Pflanzen Cannabis auf dem Balkon zwecks Eigenbedarf den Vermieter nicht zu kümmern hat.

(AG Köln, Az. 208 C 141/02)

Am besten forschst du mal nach diesem Urteilsspruch und seiner Rechtsgültigkeit.

Kommentar von 6677023ba14a79d9997d1e50768bd0absmallhagentronje am 29. August 2008 02:26

und trotzdem könnte der vermieter, genau wie jeder andere, den mieter anzeigen!


WebZecke
beantwortet von WebZecke am 5. August 2008 20:08
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Kermit65
beantwortet von Kermit65 am 5. August 2008 20:08
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Weg mit dem Gestrüpp von dem Balkon! Seit froh, dass der Vermieter deinen Kumpel nicht gleich bei der Polizei verpfeift!! Das, was er da treibt, ist eine Strafttat! Anbauen von dem Zeug ist in Deutschland verboten! Ameise

Kommentar von Simple_avatar5smallschlossgeist am 5. August 2008 20:11

DH


wtf001
beantwortet von wtf001 am 5. August 2008 20:09
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Im Prinzip darf man kein einziges Gramm Marihuana besitzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch 1994 bestimmt, dass Cannabis anders, als die anderen Betäubungsmittel zu behandeln ist, demnach darf man Marihuana in geringen Mengen zum Eigenkonsum verwenden.



WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 5. August 2008 20:10
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Leider gab es vor kurzem erst eine Entscheidung in diesem Sinne. Er wird also vermutlich damit durchkommen, wenn es zum Rechtstreit kommt.

Ich persönlich halte das zwar nicht für juristisch zwingend, aber ich vertrete wohl insofern eher eine Mindermeinung.


anonym
beantwortet von Kinski am 5. August 2008 20:23
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Bis zu zwei Pflanzen für den Eigenbedarf anzubauen ist rechtlich ok (wer wollte ihm da auch Handel unterstellen??), eine Kündigung kommt deshalb nicht in Frage, weil es den Vermieter nicht zu tangieren hat.

Kommentar von 6677023ba14a79d9997d1e50768bd0absmallhagentronje am 29. August 2008 02:11

diese antwort ist gemeingefährlich. das könnte jmd glauben!


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 5. August 2008 20:06
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Wie die rechtliche Lage aussieht, weiß ich nicht. Als Vermieter allerdings würde ich auch mit Kündigung drohen, schließlich ist Cannabis nicht legal.


eltenjohn
beantwortet von eltenjohn am 5. August 2008 20:07
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Das BTMG Kennt kein Gnade ! In den Niederlanden darf man allerdings immer noh 5 Pflanzen für den Eigenbedarf ziehen !


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 5. August 2008 20:08
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Bei einem Nachbarn,standen sie auf der Fensterbank,hatte eine "Streife" Entdeckt.Erfolgte Hausdurchsuchung und Anzeige!


anonym
beantwortet von Frank5000 am 5. August 2008 20:09
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Ist es eine ohne THC Gehalt als Zierpflanze ? Dann hättest du keine Probleme. Ansonsten kannste echt froh sein das er nur kündigt.


hagentronje
beantwortet von hagentronje am 29. August 2008 02:30
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einfach beängstigend, mit wie viel UNWISSEN manche leute ohne schlechtes GEWISSEN um sich werfen.

die aufforderung die pflanze zu entfernen ist sehr (!) entgegenkommend vom vermieter. der anbau von cannabis ist in deutschland genehmigungspflichtig. da es sich bei einer pflanze auf dem balkon vermutlich nicht um industriellen/Nutz-hanf handelt, ist es also illegal. punkt aus. der vermieter hätte dich anzeigen können. außerdem hat er als eigentümer und vermieter ein interesse daran, dass sein eigentum nicht für illegale sachen verwendet wird. laut verschiedenen gerichtsurteilen kann ein vermieter seinem vermeintlich dealenden mieter ohne weiteres kündigen, wegen der kundschaft die diesen mieter dann regelmäßig "besucht"...

also nochmal: die geringe menge, bis zu der der besitz von marijuana zwar nicht erlaubt, aber nicht verfolgt wird, variiert von bundesland zu bundesland sehr stark. eine "geringe menge" beim anbau gibt es nicht, auch wenn manche (unwissende) leute machmal sagen, dass es bis x pflanzen erlaubt wäre.


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