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Kündigung wegen Eigenbedarfs

gefragt von Panic2210 am 13.05.2009 um 17:36 Uhr

Wir möchten gern das Haus kaufen, indem wir wohnen, da es günstig zum Angebot steht. Eigentlich wollten wir erst ausziehen, da wir kein Kinderzimmer haben - aber eins für unsere Tochter (1/2 Jahr alt) brauchen. Nun dieses günstige Hausangebot.

Unsere Frage: Könnten wir z. B. unserem Nachbar auf der Etage kündigen, weil wir seine Wohnung brauchen für ein Kinderzimmer ? Leider besteht nicht die Möglichkeit eine andere Wohnung zu beziehen, da keine von ihnen über ein Ki-Zimmer verfügt...

Kennt sich jemand damit aus, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs soll ja nicht so einfach sein...

Alternativ würden wir dem betreffenden Mieter eine gleichwertige Wohnung bieten wollen.

Danke für die Infos!


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Frage beantworten


anonym
beantwortet von dolorit am 13. Mai 2009 17:47
2x
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Eingebedarfskündigungen sind möglich, wenn nachweislich auch ein Eigenbedarf besteht.

Nach einem Hauskauf muss darauf geachtet werden, dass der Kauf selbst das Mietverhältnis nicht beeinträchtigt. Das läuft unter dem Stichwort Kauf bricht nicht Miete. Das Mietverhältnis geht einfach auf den Käufer über. Der muss dann mit einer Frist eben wegen Eigenbedarf kündigen und hierfür einschlägige Gründe angeben.

Das Mietverhältnis wird dann zum Fristende beendet. Das zieht häufig einen Rechtsstreit nach sich, da der Mieter in aller Regel nicht aus der Wohnung will. Wenn aber ein Grund besteht, dann muss er dies trotzdem.

Vor dem Hauskauf würde ich folglich auf den zukünftigen Mieter zugehen und ihm den Plan erklären - insbesondere erwähnen, dass Eigenbedarf besteht und man sich aber trotzdem die Mühe machen würde ihm eine adäquate neue Wohnung zu vermitteln. Häufig - allerdings abhängig von den Verhältnissen - wird der Mieter einsichtig sein.

Gruß


anonym
beantwortet von Obelhicks am 13. Mai 2009 22:26
0x
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das hört sich sehr vernünftig an.

grundsätzlich könnt ihr wegen eigenbedarf kündigen. nur wenn der mieter widerspricht, müsste ein richter seine berechtigten gründe gegen euren eigenbedarf abwägen. also sprecht mit dem meter, denn er wird sich nicht immer gegen die kündigung wehren können.

in der kündigung muß der eigenbedarf gut erklärt werden, ich meine das habt ihr in der frage gut formulliert.



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