Kennt sich da jemand auf dem gebiet aus? Welche Frist ist da einzuhalten, Was wenn der Mieter kein Quartier findet? Vielen Dank für die kurze Rechtsbelehrung!
Das kommt auf die Dauer der Mietzeit an: Für den Vermieter ist die gesetzliche Kündigungsfrist von der jeweiligen Dauer des Mietverhältnisses abhängig unterschiedlich ausgestaltet. Für ihn verlängert sich die dreimonatige Kündigungsfrist um weitere drei Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums an den Mieter fünf Jahre und um nochmals drei Monate (insgesamt dann 9 Monate), wenn seit der Überlassung des Wohnraums an den Mieter acht Jahre verstrichen sind.
Abweichende Vereinbarungen der Mietparteien, die sich zum Nachteil des Mieters auswirken sind nach § 573c Abs. 4 BGB unwirksam. Eine Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist für den Mieter von Wohnraum ist also nicht möglich.

Die Kündigungsfrist hängt von der länge des Mietverhältnisses ab.
Kündigungfristen müssen eingehalten werden, die hängen vom Vertrag an. Aber ein Gespräch mit den jeweiligen Mietern wäre vorteilhaft. Da wir sich auch die "Kündigungsfristen" regeln lassen. Ein normales Gespräch hat noch nie geschadet.

Wenn es sich um eine fristgerecht Kündigung handelt, ist der Kündigungsgrund relativ egal, solange ein berechtigtes Interesse des Vermieters iSv § 573 BGB vorliegt. Die Kündigungsfristen ergeben sich dann aus § 573c BGB.
Blödsinn
NORDANWALT am 19. Juni 2008 13:59 Besserwissen alleine reicht nicht. Nun mal her mit der richtigen Antwort.
entscheidend sind mehrere Kriterien. Schreib bitte ob du einen unbefristeten Vertrag hast, wie lange das Mitverhältnis schon andauert, wie lt. Mietvertrag die Kündigungsfrist ist und ob ein Verkauf, eine Versteigerung oder Umwandlung in Eigentumswohnung vorliegt. Im Fall daß nicht rechtzeitig ein angemessener Ersatzwohnraum zur Verfügung steht wie auch ggf. aus anderen Gründen hast du das Recht der Kündigung zu widersprechen. Ist dir schon gekündigt worden, wenn ja wann und mit welcher Frist?

Also, lassen wir mal das ganze BGB Geschwafel...Ich spreche aus eigener Erfahrung. Mein Ex Vermieter hat Eigenbedarf auf seine Wohnung angemeldet und mir eine Frist von 3 Monaten gesetzt. Damit bin ich zum Anwalt und wir haben geklagt. Bei Eigenbedarf ist eine Frist von minimum 6 Monaten einzuhalten. Egal, ob man seit einem Monat oder einem Jahr in der Wohnung lebt.
Die Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange Ihr in der Wohnung wohnt. Je länger Ihr dort wohnt umso länger ist die Kündigunsfrist. Schau mal in Deinen Mietvertrag.
Der Vermieter muß die üblichen Kündigungsfristen einhalten (mindestens 3 Monate bis max. 1 Jahr).