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Kündigung wegen Eigenbedarf, wie lang muss die Frist sein?

gefragt von cindarella am 10.06.2008 um 9:53 Uhr

Kennt sich da jemand auf dem gebiet aus? Welche Frist ist da einzuhalten, Was wenn der Mieter kein Quartier findet? Vielen Dank für die kurze Rechtsbelehrung!


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anonym
beantwortet von AALFI am 10. Juni 2008 09:58
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Das kommt auf die Dauer der Mietzeit an: Für den Vermieter ist die gesetzliche Kündigungsfrist von der jeweiligen Dauer des Mietverhältnisses abhängig unterschiedlich ausgestaltet. Für ihn verlängert sich die dreimonatige Kündigungsfrist um weitere drei Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums an den Mieter fünf Jahre und um nochmals drei Monate (insgesamt dann 9 Monate), wenn seit der Überlassung des Wohnraums an den Mieter acht Jahre verstrichen sind.

Abweichende Vereinbarungen der Mietparteien, die sich zum Nachteil des Mieters auswirken sind nach § 573c Abs. 4 BGB unwirksam. Eine Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist für den Mieter von Wohnraum ist also nicht möglich.


Taraa
beantwortet von Taraa am 10. Juni 2008 09:54
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Die Kündigungsfrist hängt von der länge des Mietverhältnisses ab.


anonym
beantwortet von gemaalsa am 10. Juni 2008 10:05
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Kündigungfristen müssen eingehalten werden, die hängen vom Vertrag an. Aber ein Gespräch mit den jeweiligen Mietern wäre vorteilhaft. Da wir sich auch die "Kündigungsfristen" regeln lassen. Ein normales Gespräch hat noch nie geschadet.


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 10. Juni 2008 12:18
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Wenn es sich um eine fristgerecht Kündigung handelt, ist der Kündigungsgrund relativ egal, solange ein berechtigtes Interesse des Vermieters iSv § 573 BGB vorliegt. Die Kündigungsfristen ergeben sich dann aus § 573c BGB.

Kommentar von Obelhicks am 11. Juni 2008 00:02

Blödsinn

Kommentar von Fda1878168e51e5975e9f605116c6748smallNORDANWALT am 19. Juni 2008 13:59

Besserwissen alleine reicht nicht. Nun mal her mit der richtigen Antwort.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 10. Juni 2008 23:59
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entscheidend sind mehrere Kriterien. Schreib bitte ob du einen unbefristeten Vertrag hast, wie lange das Mitverhältnis schon andauert, wie lt. Mietvertrag die Kündigungsfrist ist und ob ein Verkauf, eine Versteigerung oder Umwandlung in Eigentumswohnung vorliegt. Im Fall daß nicht rechtzeitig ein angemessener Ersatzwohnraum zur Verfügung steht wie auch ggf. aus anderen Gründen hast du das Recht der Kündigung zu widersprechen. Ist dir schon gekündigt worden, wenn ja wann und mit welcher Frist?


sweetie2910
beantwortet von sweetie2910 am 17. September 2008 13:31
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Also, lassen wir mal das ganze BGB Geschwafel...Ich spreche aus eigener Erfahrung. Mein Ex Vermieter hat Eigenbedarf auf seine Wohnung angemeldet und mir eine Frist von 3 Monaten gesetzt. Damit bin ich zum Anwalt und wir haben geklagt. Bei Eigenbedarf ist eine Frist von minimum 6 Monaten einzuhalten. Egal, ob man seit einem Monat oder einem Jahr in der Wohnung lebt.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 12. Februar 2009 08:31
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Die Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange Ihr in der Wohnung wohnt. Je länger Ihr dort wohnt umso länger ist die Kündigunsfrist. Schau mal in Deinen Mietvertrag.


anonym
beantwortet von MisterRR am 12. Februar 2009 10:22
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Der Vermieter muß die üblichen Kündigungsfristen einhalten (mindestens 3 Monate bis max. 1 Jahr).


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