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Kündigung wegen Eigenbedarf- welche Kündigungsfrist?

gefragt von flomaripi am 28.06.2009 um 23:44 Uhr

Hallo, wir haben ein Haus mit zwei Mietwohnungen. Eine der beiden Wohnungen möchten wir selber beziehen. Bei Abschluss der Mietvertrages gehörte das Haus noch jemand anderen, d.h. wir sind als neue Eigentümer in den Mietvertrag eingetreten. Nun steht in dem Standardmietvertrag eine handschriftliche Klausel: "Von Seiten des Vermieters ist der Vertrag bis zum Jahre 2010 nicht kündbar. Für den Mieter gelten die unter §2 aufgeführten Bedingungen" Geschlossen wurde der Vertrag am 1.5.2000. Ab wann kann ich nun diesen Vertrag kündigen? Könnten ich diesen jetzt schon kündigen, den die Kündigungsfrist beträgt ja ohnehin 12 Monate.

Flomaripi


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Kyra700
beantwortet von Kyra700 am 28. Juni 2009 23:45
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5 Jahre normalerweise. Wenn ein Datum schon festgelegt worden ist, dann zu dem Termin.

Kommentar von flomaripi am 28. Juni 2009 23:48

Wieso 5 Jahre? Ist das nicht zu lang?

Kommentar von Eea04cb4344457619ad73e05c077ac54smallKyra700 am 29. Juni 2009 00:02

Am Besten du informierst dich mal beim Mieterbund, da bekommt man auch Infos als Vermieter...

so würde ich es machen, zu dem Termin in 2010 heute schon kündigen. Ändern kann man immer noch, aber wenn die Frist, wie du schreibst auf 12 Monate zu 2010 festgelegt worden ist, dann wird es Zeit. Kündige zum 01.07.2010.... Viel Glück!


anonym
beantwortet von Reanne am 29. Juni 2009 00:14
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Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist recht schwierig.Ich zitiere: Keine ausreichende Kündigungsbegründung ist es, wenn der Vermieter als Kündigungsgrund lediglich angibt, er benötige die Wohnung dringend für die eigene Nutzung. Ich kann nicht den ganzen Gesetzestext hier schreiben, es gibt unzählige Gerichtsurteile. Dieses Zitat ist aus der Sammlung :Deutscher Mieterbund: Das Mieterlexikon. Ich würde Dir raten, zum Haus- und Grundbesitzer-Verein zu gehen un d Dir dort Rat zu holen. Wie gesagt, es ist sehr schwierig, das durchzusetzen.

Kommentar von flomaripi am 29. Juni 2009 13:06

Hallo Reanne, unser Eigenbedarf ließe sich ganz einfach darstellen: Wir wohnen derzeit selbst zur Miete, Wohnung wurde uns von unserem Vermieter gekündigt, allerdings schon zum Herbst diesen Jahres. Wir können allerdings noch länger bleiben, ein halbes Jahr Verlängerung säße noch drin lt. Vermieter, allerdings mit deutlich höherer Miete. Geplant war an unserem Haus einen Umbau durchzuführen, sodaß eine weitere Wohnung (für uns) entstanden wäre. Allerdings will uns nun unsere Bank, aufgrund der Wirtschaftkrise, das Darlehen nicht mehr geben bzw. nicht mehr in der vorerst genannten Summe. Problem: Umbau mit bewilligter Summe nicht mehr möglich. Kompromiß wäre für die Bank, wenn wir die vermietete Wohnung selber nehmen und angrenzende Räume zum Wohnraum umbauen, damit wir genug Platz haben. Für uns ist da soweit in Ordnung. Die vermietete Wohnung allein ist schon um einiges größer als unsere jetzige. Unsere Wohnung hat knapp 100m² (kein Keller oder Abstellraum, keine Garage), die vermietete Wohnung hat 120m²+Keller+Garage+Riesen Garten.

Unsere Mieter wohnen in der Wohnung mit einem Kind. Garten wird von denen nichtmal genutzt, geschweige gepflegt. Für uns würde sich diese Wohnung nun anbieten, da wir Nachwuchs bekommen haben und auch schon 2 weitere Kinder haben (daher auch der Umbau der an die Wohnung angrenden Räume). Da ich auch zuhause arbeite, würde ich auch ein Büro gebrauchen. In unserer jetzigen Wohnung, schlafen die beiden größeren Kinder (junge+Mädchen) in einem Zimmer, die kleine schläft zur Zeit im Elternzimmer und dann haben wir noch ein Minibüro (2x3m). Hinzu kommt, das wir an unserem Haus Ackerflächen besitzen und Pferde dort haben, wir müssen also jeden Tag die 20 km auf uns nehmen, um die Tiere zu versorgen. Reicht das für Eigenbedarf? (Unsere Mieter fahren täglich 30km zur Arbeit, direkt an unserer jetzigen Wohnung vorbei :-) )

Sorry, ist ein bisschen länger geworden :-/


anonym
beantwortet von Reanne am 29. Juni 2009 17:49
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Hallo, flomaripi, es sind bestimmt 4-5 Seiten mit allen Gerichtsurteilen. Du bist sicher nicht Mitglied im Haus- und Grunbes.Verein - kostet ja alles, dann empfehle ich Dir dringend, kaufe das Buch<<<. <Das Mieterlexikon", Herausgeber: Deutscher Mieterbund, Verlag: Mosaik bei Goldmann,kostete 12 Euro Paperback. Dann kannst Du selbst lesen unter Kündigung - Eigenbedarf -, was alles dagegen und auch dafür spricht. Du mußt die Kündigung der Mietwohnung genau begründen, Kündigung der eigenen Wohnung,Mieterhöhung, Du hast 3 Kinder usw., Arbeitszimmer erforderl. Aber lies es bitte selbst. Du kannst nur hoffen, dass Deine Mieter nicht ganz so clever sind. Ich drück Dir alle Daumen. MfG. Reanne


raGGman
beantwortet von raGGman am 30. Juni 2009 17:38
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Die Gründe für den Eigenbedarf müssen wahr und nachvollziehbar sein. In dem was Du alles aufgezählt hast, liegen viele nachvollziehbare Argumente, die sich hören lassen. Das könnte schon klappen. Aber wie Reanne richtig befürchtet, muss man die Gründe in die Kündigung reinschreiben. Vielleicht lässt Du das einen Anwalt machen. Die Kosten hängen von der Miethöhe ab. Ich persönlich würde auch bis zu einer Monatsmiete dafür ausgeben, um das dann sicher geregelt zu haben und nicht am Ende ohne dazustehen. Allerdings: wenn der Mieter nicht auszieht, musst Du klagen. Das kann dann nochmal dauern. - Kündigen würde ich relativ bald. Die 12 Monate kommen daher, dass der Mieter ja schon seit mehr als 8 Jahren drin wohnt (also nix 5 jahre, wie hier behauptet wurde). Fraglich ist nun aber, was das heißt: "bis 2010 nicht kündbar". Darfst Du 2009 schon kündigen für 2010 (also heute z.B. zum 30.06.2010)? oder darfst Du erstmals im Jahre 2010 kündigen?, dann erstmals am 1.1.10 zum 31.12.10. Der passus im Mietvertrag ist ungenau formuliert. Besser, das einen Anwalt prüfen lassen.


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