Kündigung wegen Eigenbedarf, Räumungsklage droht, was tun?
Hallo,
Ich bin Mama von 2 Kindern und erhalte Arbeitslosengeld 2. Mein Verlobter ist erst seit kurzem zu uns gezogen und macht gerade hier einen Deutsch-Integrationskurs, damit ich ihn hier melden kann und er arbeiten kann. Ich habe seit April letzten Jahres Probleme mit meiner Vermieterin, die mich hier raushaben will ohne Grund bis dato. Ich habe auch schon meinen Anwalt eingeschaltet letztes Jahr und wir konnten einer Kündigung immer widersprechen. Nun habe ich aber im Juli eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zum 31.10.2013 erhalten vom Anwalt meiner VErmieterin und versäumt, rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Jetzt habe ich wieder einen Brief von diesem Anwalt erhalten, dass ich bis morgen (13.09.13) bescheid geben soll, ob ich zum 31.10.13 ausziehen werde oder nicht, damit er Räumungsklage erheben kann. Ich suche seit über einem Jahr nach Wohnungen und mir wird immer abgesagt, zu 80% weil ich Arge 2 bekomme und 20% weil wir zu 4 sind. Kann meine Vermieterin mich wirklich so rausschmeissen? Ich muss dazu sagen, dass ich einen unbefristeten Mietvertrag habe und es nie zu Schwierigkeiten kam, bis sie damit angefangen hat. das Mietverhältnis hat am 01.07.2011 begonnen. Was kann mir passieren? und wie muss ich nun reagieren? Was soll ich ihrem Anwalt schreiben und wie soll ich vorgehen? Ich bekomme keinen Beratungshilfeschein mehr vom amtsgericht und habe kein geld jedes mal 150 euro meinem anwalt zu zahlen. HILFFEEEE bitte!!
8 Antworten
Geh doch mal zur Sozialberatung der Caritas. Die sind sehr kompetend und helfen dir sogar kostenlos.
Oder auch Diakonie. In evangelisch geprägten Landesteilen sind die eher vertreten, als die Caritas.
Sorry, für den Schreibfehler! Ich gelobe Besserung!
Wenn der Eigenbedarf nicht vorgeschoben ist, kannst du nichts gegen die Kündigung unternehmen, wenn sie fristgerecht erfolgt ist. Falls es zur Räumungsklage kommt, könnt ihr die ganze Sache zwar hinauszögern, aber die Kosten laufen auf.
Anders ist es, falls sich heraus stellt, dass gar kein echter Eigenbedarf vorlag. Dann wird die Vermieterin schadensersatzpflichtig. Das müsstest du aber dann später beweisen können.
tja wie kann man etwas das so wichtig ist einfach VERGESSEN??
und du hast wohl nicht gründlich gesucht
Hast du einen Bschein vom Amt es gibt EWohnungen die sind extra für Hartz 4 Empfänger gedacht (Nicht böse gemeint einige sind echt schön auch in einer guten gegend)
WARUM BEKOMMST DU KEINEN BERATUNGSSCHEIN??
Ausserdem sagst du es gibt ärger mit der Vermieterin aber es gab nie probleme äh??
UND was heißt einfach so sie hat Eigenbedarf oder nicht dann kann sie dich Kündigen ist eine normale Sache
Da du IM jULI EINE kÜNDIGUNG ERHALTEN HAT HAT SIE AUCH DIE FRIST EINGEHALTEN
Und wenn man Kinder hat bekommt mann nicht immer eine EXTRAWURST sonderf muss sich grade dann mühe geben
In jeder Stadt gibt es eine Beratungsstele bei drohender Obdachlosigkeit. Da musst Du unbedingt hin. Die helfen auch bei der Wohnungssuche.
Ich bekomme keinen Beratungshilfeschein mehr vom amtsgericht
Dafür muss es aber einen wichtigen Grund geben - was ist da los ?
ich habe schon 5 bekommen und darin sind alle probleme mit drin. aber mein anwalt will noch einen oder 150 euro die ich nicht habe
Ja, kompeten-t ;-). Ist sicher einen Versuch wert. Sonst, besonders wenn du noch mehr Schwierigkeiten hast, Auseinandersetzung mit Ämtern usw, könnte es sich auch lohnen, beim VdK Mitglied zu werden. Sie machen Sozialberatung jeder Art, haben eigene kompetente Anwälte, einen guten Ruf und kosten nur einen Bruchteil eines "regulären" Anwalts. Google mal nach.
Die Idee mit der Obdachlosenberatung von "miboki" ist auch sehr gut.
Alles Gute dir!