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Kündigung wegen Eigenbedarf ohne Angabe von Gründen - was tun?

gefragt von Stampede12 am 03.08.2009 um 22:43 Uhr

Hi,

Am Samstag, 01.08.09 hatte ich ein Einwurf-Einschreiben meines Vermieters im Briefkasten mit folgendem Text:

Sehr geehrter, leider muss ich das Mietverhältnis mit Ihnen zum 31.10.2009 kündigen. Alle weitere werden wir noch im persönlichen Gespräch klären. MfG

Ich war und bin immer noch total schockiert, weil das ohne Vorankündigung aus dem Nichts kam! Hab dann bei ihm angerufen und gefragt, was der Grund wäre, und er meinte, er bräuchte die Wohnung wegen Eigenbedarf, weil seine Schwester dort einziehen muss, damit sie seine pflegebedürftige Mutter, die in der Wohnung unter mir wohnt, besser betreuen kann.

Nun habe ich einige Fragen dazu: 1.) In der schriftlichen Kündigung steht rein gar nichts über den Grund. Ist die Kündigung so überhaupt rechtswirksam? 2.) Da es ja nun Eigenbedarf ist (wie gesagt NUR telefonisch kurz mitgeteilt!), er aber keine Gründe im Kündigungsschreiben angegeben hat, kann ich der Kündigung widersprechen und was hat das genau für Auswirkungen? 3.) Bis wann muss ich der Kündigung widersprechen? Poststempel des Briefes ist der 31.07.09 gewesen, bisher sind 2 Tage verstrichen.

Wäre schön, wenn mir da jemand helfen könnte, vielleicht auch mit Gesetzestexten, Gerichtsentscheiden oder Formbriefen für den Widerspruch.


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anonym
beantwortet von bernds am 3. August 2009 22:46
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Gehe am besten zum Mieterschutzverein, die helfen dir fachkundig weiter. Meines Erachtens ist die Kündigung ohne Angabe eines Grundes unwirksam. Falls du schon mehr als 5 Jahre in der Wohnung wohnst ist auch eine längere Kündigungsfrist vorgeschrieben.

Kommentar von bernds am 3. August 2009 22:55

Eine Kündigung muß bis zum 3. Werktag eines Monats eingehen, das heißt, daß dein Vermieter morgen noch eine ordentliche Kündigung nachreichen kann. Vielleicht lässt du diesen Tag besser noch ablaufen, bevor du widersprichst.


anonym
beantwortet von rotius am 3. August 2009 22:46
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ich glaube, der vermieter hat sich darüber nicht so viele gedanken gemacht,weil er dachte du würdest schon verständnis für die situation haben und dir eine neue wohnung suchen ohne in erwägung zu ziehen die kündigung anzufechten


anonym
beantwortet von Paula1234 am 3. August 2009 22:46
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geh am besten zum Mieterverein!!!!


bitmap
beantwortet von bitmap am 3. August 2009 22:47
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Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben.

http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. August 2009 22:50

Bezüglich Widerspruch -> http://dejure.org/gesetze/BGB/574b.html


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 3. August 2009 22:49
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Du solltest auf jeden Fall sofort handeln. Such Dir aber am besten gleich mal ne andere Wohnung. Selbst wenn die Kündigung unwirksam ist, solltest Du eine neue haben, denn das Verhältnis zum Vermieter ist dann bestimmt nicht mehr das beste. Geh einfach zum Mieterverein, dort wirst Du kompetent beraten



anonym
beantwortet von Stampede12 am 3. August 2009 23:00
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Danke schonmal für Eure Antworten! Haben mir schonmal sehr weitergeholfen.

Fakt ist also, dass die Kündigung mit den 2 kurzen Sätzen so nicht rechtswirksam ist.

Wenn ich jetzt widerspreche, was hat das erstmal für eine unmittelbare Auswirkung? Der müsste dann ja nochmal kündigen, diesesmal aber mit Angabe von Gründen, woraufhin sich ja meine Kündigungsfrist um einen Monat nach hinten verschieben würde....

Ich versteh mich mit dem Vermieter saugut und kann auch die Situation mit seiner Mutter nachvollziehen, aber ich liebe die Wohnung über alles und will hier nicht raus ....


anonym
beantwortet von Stampede12 am 3. August 2009 23:58
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Sorry für Doppelpost, aber ich hab noch ne Frage:

Wenn ich in dem Monat Widerspruch einlege und er schickt mir wieder ne Kündigung mit Gründen diesmal, verlängert sich dann die Kündigungsfrist um einen Monat (also muss er mit zum Monatsende kündigen oder ist das egal) ?

Kommentar von bernds am 4. August 2009 00:17

Wenn eine Kündigung unwirksam ist, ist das genauso als ob sie nicht erfolgt wäre. Eine neue Kündigung muss dann ganz normal zum Monatsende mit der richtigen Frist erfolgen. Bei Eigenbedarfskündigung muss auch genau angegeben weden, wer in die Wohnung einziehen soll (und wehe er tut das dann nicht!)


anonym
beantwortet von Zwackelmann1 am 4. August 2009 23:48
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Die Zustellung der Kündigung per Einwurfeinschreiben wird bei Gericht nicht anerkannt. Die Kündigung muss per Postzustellungsurkunde erfolgen. Dann muss jede Person die im Mietvertrag steht( falls mehr als eine Person als Mieter angegeben ist ) ein seperates Kündigungsschreiben mit Postzustellungsurkunde bekommen. Der Vermieter ist verpflichtet den Grund anzugeben und auch sich auch erklären falls er noch weitere Wohnungen besitzt. Keine Angaben im Kündigungsschreiben machen die Kündigung unwirksam. Jedoch vorsicht...... wenn man 2 x keine Miete mehr bezahlt kann er fristlos kündigen.


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