Hallo,
vor zwei Jahren sind wir auf einen Resthof gezogen. Die eine Hälfte mieten wir, die andere Hälfte gehört unseren Vermietern. Obwohl man uns vor zwei Jahren zusagte, den Hof nicht verkaufen zu wollen, wird er nun doch veräußert. Da mein Mann und ich selbstständig sind, haben wir uns alles natürlich in den letzten 2 Jahren sehr kostenintensiv entsprechend hergerichtet....
Es gibt Interessenten, die den Hof kaufen möchten und uns auf lange Sicht auch nicht mehr als Mieter behalten wollen, da unsere Hausseite für entfernte Verwandte, die ein paar Mal im Jahr anreisen, als Übernachtungsmöglichkeit hergerichtet werden soll. Damit sind wir hier natürlich unerwünscht.
Gilt für uns in diesem Fall auch die ganz normale Kündigungsfrist von 3 Monaten? Aber der Grund Eigenbedarf zieht hier ja irgendwie nicht oder?
Unser Vertrag ist unbefristet und läuft seit 2 Jahren. Da wir aufgrund unserer Selbstständigkeit nicht in jede X-beliebige Wohnung einziehen können, wäre eine Kündigungsfrist von 3 Monaten für uns natürlich fatal. Hätten wir wenigstens die Möglichkeit diese Frist herauszuzögern, bis wir etwas passendes finden?
Fragen über Fragen.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße Melanie
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wenn mich nicht alles täuscht gilt Eigenbedarf nur für den Besitzer und Verwandte ersten Grades. Für entferntere Verwandschaft greift diese Möglichkeit gar nicht.

Nur weil entfernte Verwandte dort übernachten wollen, ist die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht gerechtfertigt.
Wenn ihr die Kündigung aus diesem Grund bekommt, würde ich mir auf jeden Fall fachlichen Rat einholen...
Eigenbedarf ist natürlich ein Grund, vorgeschobener muss nicht akzeptiert werden:
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsthemen/eigenbedar...

http://www.mieterbund.de/recht/mainrechteigenbedarf.html
mal so zur information
wie schön man dieses forum berechnen kann. unter den ersten 10 antworten steht so oft nichts richtiges.
ich fürchte man kann das anwesen als zweifamilienhaus ansehen. damit kann der vermieter wenn er auch dort wohnt ohne grund kündigen, muß aber eine längere kündigungsfrist einhalten. steht z.b. 3 monate im mietvertrag, muß er mit einer frist von 6 monaten kündigen, erst nach 5 jahren verlängert sich diese frist zum 1. mal. eine im mietvertrag vereinbarte längere kündigungsfrist ist aber für den vermieter bindend.
im fall einer kündigung durch den erwerber ist - sofern es kein 2-familienhaus ist - als kündigungsgrund nur noch der eigenbedarf möglich. hiergegen gibt es das widerspruchsrecht. dann muß ein gericht entscheiden, ob die kündigung durchgesetzt werden kann. auch sind ggf. teile von modernisierungen zu erstatten, die dann noch nicht abgewohnt sind.
Super, vielen Dank. Das hilft mir sehr weiter. Ich kann also mit einer minimalen Kündigungsfrist von 6 Monaten rechnen, das wäre ja schonmal ein anderer Schnack als 3 Monate.
genau. die kündigungsfristen sind in § 573c BGB geregelt, jedoch sind sie für den vermieter länger, wenn sie länger vereinbart sind.
dein Fall steht unter § 573a BGB erleichterte kündigung des vermieters.
ein herauszögern mittels widerspruch kann durch fehlenden ersatzwohnraum begründet werden. aber bis da hin ist noch lange zeit.

ich denke ihr müßt euch mit der 3-monatigen kündigungsfrist anfreunden,oder mit den vermietern reden ob sie euch entgegenkommen wenn das nicht so eilig ist mit dem eigenbedarf
Quatsch! Eine 3 monatige Kündigungsfrist gibt es nur wenn der Mieter kündigt nicht wenn der Vermieter kündigt
setzt euch mit den evtl.neuen käufern zusammen und handelt eine längere frist aus. ihr seit aber auf die menschenfreundlichkeit dieser käufer angewiesen. ansonsten lasst euch vom anwalt beraten, ich sehe allerdings ohne eingetragenes wohnrecht keine chance für euch, leider, alles gute für euch
eine 3 Monatige Kündigungsfrist gilt immer nur für den Mieter. Der Vermieter hat wenn überhaupt eine wesentlich längere Kündigungsfrist, die untere anderem von der Mietdauer abhängig ist. Eigenbedarf kann nur angemeldet werden wenn man die Wohnung für sich, Kinder oder Eltern benötigt. Einen Eigenbedarf muß der Vermieter auch begründen. Eine Notunterkunft für Besucher reicht natürlich nicht. Man kann das ganze im Bedarfsfall sehr lang hinausschieben. Der Vermieter muß damit rechnen daß innerhalb von 1 Jahr er den Vermieter nicht herausbekommt
Sprich, ich hätte als Mieter eine 3-monatige Kündigungsfrist. Will der Vermieter mich raus haben, gilt sie nicht? Wie lang sind denn dann die Kündigungsfristen im umgekehrten Fall, bei einer Mietdauer von ca. 2,5 Jahren?
kann man allgemein nicht sagen. Mindestens 6 Monate. Kommt aber immer darauf an wie der Wohungsmarkt ausschaut und ob ein sozialer Härtefall vorliegt. Wenn der Vermieter ohne echten Eigenbedarf gekündigt hat und dies nachweisbar ist, muß er Schadensersatz zahlen. Das geht von der Übernahme der Umzugskosten bis zu einer lebenslänglichen Zahlung für die Mehrkosten einer höheren Miete
falsche antwort. so oft wie du hier schreibst solltest du das wissen.
falsche antwort. so oft wie du hier schreibst solltest du das wissen.

hallo melanie, hattest du genau diese frage nicht schon mal vor einiger zeit gestellt? mir kommt sie sehr bekannt vor. ansonsten siehe obelhicks.
Ich bin erst seit heute hier angemeldet und habe diese Frage nie zuvor irgendwo gestellt. Da verwechselst Du mich.
albatros am 29. Dezember 2008 19:05 hallo melanie, entschuldige bitte meine äußerung. hab noch mal nachgedacht und nachgeschaut und festgestellt, dass es sich seinerzeit um einen "reiterhof" handelte, du berichtest aber von eurem "resthof". da habe ich mich tatsächlich "verlesen". also: irren ist menschlich, werde mich versuchen zu bessern.