gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Kündigung wegen Eigenbedarf, muss es sich um familienangehörige des Vermieters handeln?

gefragt von hanniballektor am 12.01.2009 um 12:51 Uhr

Ist das der Fall? Denn unser Vermieter hat unseres Wissens nach gar keine Kinder oder Verwandte? Was kann man machen, um die Kündigung wegen Eigenbedarf zu überprüfen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33518)
Wohnung (4393)
Kündigung (2608)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


gamasche
beantwortet von gamasche am 12. Januar 2009 12:54
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Neben Familienangehörigen genügen auch zum Haushalt gehörende Personen. Rechtsberatung einholen.

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 12. Januar 2009 12:58

-selbst eine Pflegerin kann als Grund für den Eigenbedarf genannt werden. Allerdings sollte auch eine Pflegebedürftigkeit bestehen.


kai71
beantwortet von kai71 am 12. Januar 2009 12:53
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

er wird euch raushaben wollen...er muss die whg nur selbst nutzen ob er drin wohnt oder nicht spielt keine rolle

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 12. Januar 2009 12:58

in dem Fall gilt aber die normale Kündigungsfrist, wenn er euch eilig raushaben will, muss ein verwandter von ihm da einziehen zb die Tochter weil sie schwanger ist, auf jeden Fall ist das nicht so einfach, aber wenn er euch mit normaler Kündigungsfrist rauswirft, habt ihr kaum Chanzen.


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 12. Januar 2009 12:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Er muß angeben, wer einzieht und warum nur deine Wohnung in Frage kommt.

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 12. Januar 2009 12:54

Noch was: Beobachten lohnt sich. Wenn die Betreffende Person nicht einzieht, steht dir Schadenersatz zu.

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 12. Januar 2009 12:55

DH! Für Umzugskosten, Mietdifferenz...


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 12. Januar 2009 12:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Oder um den Vermieter selbst, vielleicht möchte Er ja gerne selbst die Wohnung beziehen.



zilla002
beantwortet von zilla002 am 12. Januar 2009 12:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn er die Kündigungsfristen einhält ist sowieso egal warum er euch kündigt.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 12. Januar 2009 12:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Er kann wg. Eigenbedarf kündigen. Stellt sich später heraus, das dieser Grund vorgeschoben war, dann könnt Ihr versuchen, ihn für die mit der Kündigung Euch entstandenen Kosten haftbar zu machen. Das dürfte Eurem Vermieter aber auch bekannt sein.


anonym
beantwortet von RoadShow am 13. Januar 2009 02:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

DER VERMIETER MUSS in seinem Kündigungsschreiben auf Eigenbedarf die Person die in die Wohnung einziehen soll Namentlich benennen und auch darlegen warum die Person dort einziehen soll!!! BGB § 572-574


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 12. Januar 2009 13:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn er Eigenbedarf anmeldet geht dich das zunächst einmal nichts an wer da einziehen soll ! Vermietet er die Wohnung weiter steht dir Schadenersatz zu !

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 12. Januar 2009 15:18

Luftblasenalarm!!!!! Gemäß § 573 BGB ist der Vermieter sogar verpflichtet, zu nennen, wer da einziehen soll.

Er muss sogar erklären, warum eine andere Möglichkeit nicht in Frage kommt.

Wieder mal so ein Schuss ins Blaue

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 12. Januar 2009 16:16

Meldet er Eigenbedarf an ,so ist erst einmal davon aus zu gehen dass dieser auch begründet ist !


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 13. Januar 2009 20:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zu den begünstigten Familienangehörigen gehören neben dem Eigentümer selbst nur:

* Eltern
* Kinder
* Enkel
* Geschwister

Entfernte Verwandte (z.B. Neffe, Nichte, Onkel, Tante, Cuosin, Schwager, geschiedene Ehegatten etc.) zählen nicht dazu. Es sei denn, der Verwandte steht in einem nachweislich besonders engen Kontakt zum Vermieter.

http://www.wohnung.com/eigenbedarf/

Nicht Du musst Dich erkundigen, sondern der Vermieter muss es Dir nachweisen.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.