Kündigung wegen Eigenbedarf im Falle einer Trennung
Hallo, ich hoffe es weiß jemand Bescheid:
Eine Frau mit 2 Kindern unter 3 Jahren möchte sich von ihrem Ehemann trennen. Dann möchte sie in ihre Heimatstadt zurück ziehen, wo sie ein kleines Einfamilienhaus besitzt, dass derzeit von 3 Erwachsenen gemietet wird (einem Geschwisterpaar, von dem der eine EU Rente u. Der andere Pensionär ist -falls das einen Unterschied macht. Sie möchte in dem Haus einziehen, evtl. auch erst nach dem Trennungsjahr.
Wie lange dauert die Kündigungsfrist (Mieter wohnen seit 3Jahren dort)? DARF sie überhaupt kündigen, bzw. Käme die Kündigung durch? Und angenommen, sie würde beschließen, übergangsweise eine Wohnung anzumieten, für ein Jahr oder länger, wäre eine rechtmäßige Kündigung wg. Eigenbedarfs einige Zeit nach der Trennung von ihrem Ehemann noch denkbar?
6 Antworten
Die Eigenbedarfskündigung wäre berechtigt und jederzeit mit Dreimonatsfrist möglich. Den Mietern stehen derzeit bei dreijähriger Mietzeit drei Monate zu, erst ab 5 Jahren Mietdauer wären es 6 Monate. Um den Mietern evtl. mehr als drei Monate Zeit einzuräumen eine andere Wohnung zu suchen, wäre es durch aus möglich, mit einer längeren Frist zu kündigen, obwohl derzeit mieterseitig darauf kein Anspruch besteht. Wichtig ist auf jeden Fall, die EBK ausführlich zu begründen und zu erläutern. Es sollte aus meiner Sicht in Bälde zu einem der Eigentümerin passenden Zeitpunkt gekündigt werden. Dadurch können sich alle Parteien längerfristig drauf einstellen.
Wie lange dauert die Kündigungsfrist (Mieter wohnen seit 3Jahren dort)?
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
DARF sie überhaupt kündigen, bzw. Käme die Kündigung durch?
Sofern Eigenbedarf berechtigt ist, kommt man damit in der Regel auch durch.
Aber Sie kann nicht kündigen mit der Begründung, sie möchte irgenwann mal einziehen.
wäre eine rechtmäßige Kündigung wg. Eigenbedarfs einige Zeit nach der Trennung von ihrem Ehemann noch denkbar?
Sie kann jetzt oder auch irgendwann Eigenbedarf anmelden.
§ 573 BGB : Der Vermieter benötigt die Wohnung/Haus für sich selbst ; der Grund muss angegeben werden;
§ 573c BGB: Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist, sofern berechtigt, immer möglich. Ob sie damit ohne Probleme seitens der Mieter durchkommt ist die andere Frage.
Das ein Mieter Rentner ist spielt keine Rolle.
Kündigungsfrist in dem Fall 3 Monate.
Hier mehr Infos zum Thema Eigenbedarf
http://www.rae-hoss.de/51015495fd0dabd01/51015496900ea7209/index.htm
Wenn sie selbst einziehen will kann sie wegen Eigenbedarf kündigen. Auch wenn sie bis die Mieter ausgezogen sind in einer Mietwohnung wohnt. Sie muß nur einziehen sonst könnte sie Schadensersatzpflichtig sein.