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Kündigung wegen Eigenbedarf - Darf ich auch vorher ausziehen?

gefragt von Blueeyes1407 am 27.01.2009 um 19:21 Uhr

Hallo,

wir haben eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen. Kündigungsfrist 6 Monate. Alles halb so wild, wir hatten eh vor, in diesem Jahr ins Elternhaus meiner Schwiegis zu ziehen. Können wir auch schon vor Ende der KÜndigungsfrist ausziehen? Also, wenn ich jetzt in 3 Monaten ausziehen möchte, dann dürfte das ja kein Problem sein. Ich möchte dann aber nicht noch für die alte Wohnung 3 Monate Miete zahlen. Muss ich das dann bis zum Ende der Kündigungsfrist? Der Vermieter könnte ja froh sein, dass ich früher raus gehe damit er seinen "Eigenbedarf" hat. Oder muss ich dann nochmal separat kündigen?

Wäre schön, wenn ihr ein paar Regelungen oder sogar Gesetze/Urteile dazu habt!

LG Blue


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 27. Januar 2009 19:24
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frage den Vermieter, ansonsten kündigst du selber fristgemäß diese Woche noch (bis Freitag) zum 01.05.09


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 27. Januar 2009 19:24
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Sprich mit dem Vermieter. Sonst musst eben Du kündigen, dann beträgt die Frist nur drei Monate.


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 28. Januar 2009 07:58
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Fristen und Gesetze sind immer bindend. Willst Du eher raus, musst Du mit einer 3-Monats-Frist kündigen oder etwas kürzeres schriftlich mit dem Vermieter vereinbaren.


Michabie
beantwortet von Michabie am 27. Januar 2009 19:22
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Du kannst eher raus. steht aber im Mietvertrag, ist meist 3 Monate


zj1000
beantwortet von zj1000 am 27. Januar 2009 19:23
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Hast Du schon den Vermieter gefragt ob er damit einig wäre ?



Shadowlord1349
beantwortet von Shadowlord1349 am 27. Januar 2009 19:24
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Ich stelle nicht so gerne Gegenfragen, aber mich interessiert es, was es mit diesem Eigenbedarf auf sich hat. Eigenbedarf wegen der Wohnung? z.B. er möchte da einziehen oder wie ist das gemeint? (hab´ auch gerade per google versucht dieses Thema Eigenbedarf zu suchen) Zur Antwort: ich denke mal, es ist möglich mit deinem Vermieter abzuklären!


anonym
beantwortet von merka am 27. Januar 2009 19:24
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Ja sicher könnt ihr früher raus das mit der Miete müßt ihr mit dem Vermieter abmachen. Aber wenn der euch eine Kündigung gegeben hat dann müßt ihr eigentlich keine drei Monate einhalten aber fragt doch den Vermieter einfach


anonym
beantwortet von Regenmacher am 27. Januar 2009 19:25
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Kündige von dir aus mit der Frist von 3 Monaten, dann bist du früher raus und gut ist.


Topismama
beantwortet von Topismama am 27. Januar 2009 19:27
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habt ihr euch das gut überlegt??? ich meine zu den schwiegis zu ziehen.... habe ich auch mal gemacht und nach 2 jahren die scheidung eingereicht.....mit unter wegen den schwiegis...


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 27. Januar 2009 19:30
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Die Kündigungsmöglichkeit innerhalb von 3 Monaten bleibt dem Mieter immer. Wird die gesetzl. Kündigungsfrist eingehalten, ist es nicht notwendig noch darüber hinaus wohnen zu bleiben.MfG


anonym
beantwortet von Bylove am 21. April 2009 12:19
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Eigentlich kannst du sofort ausziehen,rufe aber trotzdem mal beim Mieterbund an und frage nach! Aber Schwiegereltern na weeste Kumpel.


anonym
beantwortet von kunni am 30. Juni 2009 18:51
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Es ist schon viel zeit vergangen seit dem das diese Frage ingestellt wurde, kann mir es aber nicht verkneifen trotzdem zu schreiben.

Als erstes ist hier zu prüfen ob der Inhalt der Kündigung wegen " Eigenbedarf " den gesetzlichen Anfordrungen entspricht. Falls nicht, so ist diese unwirksam. Du brauchst darauf nichteinmal zu reagieren. Aber in diesem Fall wird der Vermieter sich schnell dazu bereit erklären dich ohne weitere Mietzahlungen od. sonstigen Zahlungen früher raus zu lassen. Alles schriftlich fixieren , am besten mit einem prodokollführenden Zeugen


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