Hallo,
wir haben eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen. Kündigungsfrist 6 Monate. Alles halb so wild, wir hatten eh vor, in diesem Jahr ins Elternhaus meiner Schwiegis zu ziehen. Können wir auch schon vor Ende der KÜndigungsfrist ausziehen? Also, wenn ich jetzt in 3 Monaten ausziehen möchte, dann dürfte das ja kein Problem sein. Ich möchte dann aber nicht noch für die alte Wohnung 3 Monate Miete zahlen. Muss ich das dann bis zum Ende der Kündigungsfrist? Der Vermieter könnte ja froh sein, dass ich früher raus gehe damit er seinen "Eigenbedarf" hat. Oder muss ich dann nochmal separat kündigen?
Wäre schön, wenn ihr ein paar Regelungen oder sogar Gesetze/Urteile dazu habt!
LG Blue

frage den Vermieter, ansonsten kündigst du selber fristgemäß diese Woche noch (bis Freitag) zum 01.05.09

Sprich mit dem Vermieter. Sonst musst eben Du kündigen, dann beträgt die Frist nur drei Monate.

Fristen und Gesetze sind immer bindend. Willst Du eher raus, musst Du mit einer 3-Monats-Frist kündigen oder etwas kürzeres schriftlich mit dem Vermieter vereinbaren.

Du kannst eher raus. steht aber im Mietvertrag, ist meist 3 Monate

Hast Du schon den Vermieter gefragt ob er damit einig wäre ?

Ich stelle nicht so gerne Gegenfragen, aber mich interessiert es, was es mit diesem Eigenbedarf auf sich hat. Eigenbedarf wegen der Wohnung? z.B. er möchte da einziehen oder wie ist das gemeint? (hab´ auch gerade per google versucht dieses Thema Eigenbedarf zu suchen) Zur Antwort: ich denke mal, es ist möglich mit deinem Vermieter abzuklären!
Ja sicher könnt ihr früher raus das mit der Miete müßt ihr mit dem Vermieter abmachen. Aber wenn der euch eine Kündigung gegeben hat dann müßt ihr eigentlich keine drei Monate einhalten aber fragt doch den Vermieter einfach
Kündige von dir aus mit der Frist von 3 Monaten, dann bist du früher raus und gut ist.

habt ihr euch das gut überlegt??? ich meine zu den schwiegis zu ziehen.... habe ich auch mal gemacht und nach 2 jahren die scheidung eingereicht.....mit unter wegen den schwiegis...

Die Kündigungsmöglichkeit innerhalb von 3 Monaten bleibt dem Mieter immer. Wird die gesetzl. Kündigungsfrist eingehalten, ist es nicht notwendig noch darüber hinaus wohnen zu bleiben.MfG
Eigentlich kannst du sofort ausziehen,rufe aber trotzdem mal beim Mieterbund an und frage nach! Aber Schwiegereltern na weeste Kumpel.
Es ist schon viel zeit vergangen seit dem das diese Frage ingestellt wurde, kann mir es aber nicht verkneifen trotzdem zu schreiben.
Als erstes ist hier zu prüfen ob der Inhalt der Kündigung wegen " Eigenbedarf " den gesetzlichen Anfordrungen entspricht. Falls nicht, so ist diese unwirksam. Du brauchst darauf nichteinmal zu reagieren. Aber in diesem Fall wird der Vermieter sich schnell dazu bereit erklären dich ohne weitere Mietzahlungen od. sonstigen Zahlungen früher raus zu lassen. Alles schriftlich fixieren , am besten mit einem prodokollführenden Zeugen