hallo zusammen!habe eine frage, und zwar, wir haben ein haus gekauft in dem drei parteien zur miete wohnen, auch wir. jetzt möchten wir einer partei kündigen wegen eigenbedarf, damit wir eine größere wohnfläche haben. aber die partei hat in ihrem mietvertrag stehen: "die parteien vereinbaren, dass wechelseitig auf die dauer von 3 jahren ab vertragsbeginn auf ihr recht zur ordentlichen kündigung des mietvertrages verzichtet wird. eine kündigung ist erstmals am 1.3.2009 mit der gesetzlichen fristzulässig." das schreiben wurde wegen einbau von einer küche aufgesetzt, damit diese partei vor abbezahlen der küche nicht ausziehen kann. können wir kündigen?
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Ja, zum 01.06.2009 (wenn ich mich nicht verrechnet habe).

Nein, ihr habt doch auf euer Recht zu kündigen Vertraglich verzichtet.

Vertrag ist Vertrag. Vielleicht ziehen die Mieter vorzeitig aus, wenn Du ihnen eine angemessene Abschlagszahlung gibst? Ich würde zumindest mit den Mietern reden.

der link von RalphMüller ist, wie immer, gold wert! schau rein, dann weißt du mehr! viel glück!
ok, herzlichen dank!!

Warte entweder noch bis dahin (habt ihr ja selbst so entschieden, dass es im Vertrag steht), oder sprich mit den Mietern.
Ich denke, dass da Kommunikation und Wohlwollen eher ans Ziel führen könnten, als den eigenen Vertrag mit Anwälten aushebeln zu wollen...
wir haben jetzt zu dritt eine 60 qm wohnung, und das ist jetzt wo unsere kleine fast 4 jahre ist einfach zu klein. ist das kein grund??
bitmap am 7. September 2008 21:53 Benutze zum Antworten bitte die Funktionen [Antwort kommentieren] bzw. [Kommentar kommentieren], dann wird deine Antwort den richtigen user-Beiträgen zugeordnet.

Hier wird es dem Vermieter nicht leicht gemacht. Es gibt sehr strenge Auflagen, um wegen Eigenbedarfs zu kündigen.
Hier findest Du nützliche Tipps dazu:
http://www.wohnung.com/eigenbedarf/