Kündigung wegen änderung der Arbeitszeiten?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
kann ich Gekündigt werden weil meine Arbeitszeiten sich verschoben haben, obwohl ich einen festen Vertrag habe, oder muss sich mein Betrieb wenn dann um eine Versetzung kümmern (die darf ich nämlich nicht selber Beantragen)

Eine Kündigung ist immer nur als "letztes Mittel" erlaubt, also dann, wenn - in diesem Fall hier - eine Weiterbeschäftigung zu Deinen Vorstellungen nicht mehr möglich sein sollte, weil es auch keine betrieblichen Alternativen gibt.

Wenn Du keine festen Arbeitszeiten vertraglich vereinbart hast, dann hat der Arbeitgeber ein Direktionsrecht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers". Dort heißt es in Satz 1:

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.

Hier ist also auch vom "billigen Ermessen" die Rede! Das bedeutet konkret, dass der Arbeitgeber nicht einfach willkürlich und nach bloßem Gutdünken entscheiden darf, sondern bei seinen Vorgaben zwingend die berechtigten persönlichen Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss!

Hast Du vertraglich festgelegte Zeiten, die Du aufgrund des Umzugs nicht mehr einhalten kannst, dann kannst Du auch selbst "aktiv" werden: Dich entweder mit dem Arbeitgeber auf für Dich passende Zeiten einigen, oder eine Änderungskündigung bezüglich der Arbeitszeiten aussprechen, die der Arbeitgeber entweder hinnimmt: dann gelten die geänderten Zeiten, oder der Arbeitgeber lehnt die Änderungen ab: dann wird aus der Änderungskündigung "automatisch" eine ordentliche Kündigung - und Du bist Deinen Job nach der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist los.

Danke für deine ausführliche Antwort, vertraglich ist nur festgelegt dass ich zusichere 10 std in der Woche zu arbeiten aber nicht in welcher Schicht. Also wenn es wirklich nicht klappt mit den Arbeitszeiten musste meine Chefin dann erst versuchen mich zu versetzen? Ganz in meiner Nähe gibt es nämlich noch eine Filiale bei der ich arbeiten könnte.. oder müsste ich mich um eine Versetztung dann selbst kümmern?

@DropDeadDiva

Unter diesen vertraglichen Voraussetzungen hat der Arbeitgeber allerdings die Möglichkeit, Deine Arbeitszeiten festzulegen - mit allen bereits beschriebenen Folgen -,es sei denn, ihr habt "irgendwie" (da wäre dann das Problem der Beweisbarkeit) vereinbart, dass Du Dir deine Arbeitszeiten selbst einteilen kannst.

Wenn es eine Filiale gibt, in der Du arbeiten könntest, dann darf der Arbeitgeber Dir nicht kündigen; er muss nämlich alles Mögliche und Zumutbare tun, um eine Kündigung zu vermeiden.

Wenn also eine Versetzung betrieblich möglich und dem Arbeitgeber zumutbar ist, wenn Du damit einverstanden bist, dann muss er Dich versetzen.

Diese Versetzung kannst Du natürlich auch selbst anregen - ihn, damit es schneller geht, "mit der Nase 'drauf stoßen", wenn er nicht selbst auf diese "Idee" kommen sollte.

@Familiengerd

Ok wunderbar danke :) es war alles übrigens nur halb so wird. Meine Chefin hat Verständnis gezeigt und wir haben gemeinsam eine Lösung gefunden, vielen dank trotzdem

@DropDeadDiva

Na, wunderbar!

Und schön zu hören, dass es auch 'mal ohne Konflikte geht und eine Chefin Verständnis für die Bedürfnisse und Möglichkeiten ihrer Mitarbeiterin hat!

Wenn du nicht arbeiten kannst, wann dein Arbeitgeber will, dann folgt die Kündigung, das kann im Extremfall auch die fristlose sein.

Ob Uni oder nicht ist erst einmal für ihn irrelevant, du bist Arbeitnehmer. Wenn im Vertrag z.B. vereinbart wurde im Zeitraum von 8-22 Uhr arbeiten, und mit der gesetzlichen Vorlaufszeit (4 Tage) kannst/willst du nicht, dann ergibt das eine Kündigung

Im Vertrag steht nicht wann ich arbeiten muss nur dass ich 40 Stunden im Monat arbeiten muss, das hab ich schon nachgelesen. Und ist es nicht so dass ich wenns nicht anders geht versetzt werde? Sorry kenn mich mit Arbeitsrecht echt nicht wirklich aus

@DropDeadDiva

Du musst dich nach dem AG richten, nicht er nach dir.

@stinkertum
das kann im Extremfall auch die fristlose sein

Das ist erstens Unsinn, und das, zweitens:

Du musst dich nach dem AG richten, nicht er nach dir.

stimmt auch nicht so platt formuliert.

Der Arbeitgeber hat, wenn die Arbeitszeiten nicht vertraglich festgelegt sind, ein Direktionsrecht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers". Dort heißt es in Satz 1:

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.

Hier ist vom "billigen Ermessen" die Rede! Das bedeutet konkret, dass der Arbeitgeber nicht einfach willkürlich und nach bloßem Gutdünken entscheiden darf, sondern bei seinen Vorgaben zwingend die berechtigten persönlichen Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss!

Er kann also nicht z.B. einfach verlangen: "Ich will, dass Du von 16 - 22 Uhr arbeitest; alles Andere, wie Du wieder nach Hause kommen kannst, interessiert mich nicht!".

Dein Vermieter hat mit deinen Arbeitszeiten nichts zu tun, er kann also wegen Eigenbedarf kündigen! Deine Arbeitszeiten musst du dann mit deinem Arbeitgeber klären, dieser muss aber nicht auf eine Änderung eingehen, nur weil dein Mietverhältnis gekündigt wurde.

sorry das hab ich vergessen zu schreiben, natürlich geht es darum ob mein Arbeitgeber mir kündigen kann

@DropDeadDiva

Ja, das kann er! Dein Chef bestimmt die Arbeitszeiten!

@dafee01
Ja, das kann er! Dein Chef bestimmt die Arbeitszeiten!

Ganz so "ruckzuck" geht das nun auch nicht! Erstens hat er Vereinbarungen zu beachten, zweitens - wenn es die nicht gibt - darf er nur nach "billigem Ermessen" bestimmen!!

Was steht in deinem Dienstvertrag drinnen, den du zu Beginn unterschrieben hast? Wahrscheinlich Arbeitszeit während den gesamten Öffnungszeiten möglich ... also ... musst selber kündigen!

Wie gesagt hat sich bereits alles geklärt und ich hab einfach mal wieder Panik verbreitet aber trotzdem danke :)

Dein Arbeitgeber sagt Dir, wann Du arbeitest. Nicht Du dem Arbeitgeber, wann Du gerade Zeit hast. Wenn Du das nicht akzeptieren/einhalten kannst, dann gibts eben die Kündigung.

Naja ich arbeite als Studentin da und da kann ich schon angeben wann ich arbeiten kann weil ich ja auch Uni habe. Er kann mir aber nicht Fristlos kündigen oder