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Kündigung während der Probezeit?

gefragt von Alexa87Alexa87 am 20.02.2008 um 9:45 Uhr

Gibt es da auch bestimmte Fristen? Muss man Kündigungsgründe angeben? Läuft diese dann schriftlich oder kann man auch mündlich kündigen?

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Kündigung x 2.770 Probezeit x 375

anonym
beantwortet von vincent am 20. Februar 2008 10:32
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http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Probezeit.html

Hier werden die verschiedenen Probezeiten beschrieben und wann gekündigt werden kann.


ruthchen
beantwortet von ruthchen am 20. Februar 2008 09:47
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Kommentar von Ca13353778492773792a593f64114692smallAlexa87 am 20. Februar 2008 09:56

danke für diesen Link


Indy72
beantwortet von Indy72 am 20. Februar 2008 09:50
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Die gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt ZWEI WOCHEN. Es müssen keine gründe angegeben werden. Die Schriftform ist notwendig und muss ggf. später bei der Arbeitslosmeldung unverzüglich vorgelegt werden.


Birte312
beantwortet von Birte312 am 20. Februar 2008 09:50
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Vertragsabhängig. Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag. Eine Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen und persönlich abgegeben werden. Innerhalb der Probezeit auch ohne Angabe von Gründen.

Kommentar von Ca13353778492773792a593f64114692smallAlexa87 am 20. Februar 2008 09:56

im Arbeitsvertrag ist vermerkt: 6 Wochen kündigungsfreist zum Quartalsende. Ist das auch in der Probezeit so?

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 20. Februar 2008 10:02

Das ist nicht vertragsabhängig, sondern gesetzlich vorgeschrieben. 6 Wochen gelten nach der Probezeit, lies mal genau den Vertrag.


odemtann
beantwortet von odemtann am 20. Februar 2008 09:49
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Schau mal hier , ich denke das könnte deine Frage beantworten http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?

Kommentar von Ca13353778492773792a593f64114692smallAlexa87 am 20. Februar 2008 09:57

der link funktioniert bei mir leider nicht

Kommentar von 831674b84bf5296fe9e92195aa725d66smallodemtann am 20. Februar 2008 10:09

Schade eigentlich , ich hatte gehofft dir vielleicht helfen zu können .


DrLove
beantwortet von DrLove am 20. Februar 2008 09:47
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2 wochen kündigungsfrist, keine gründe! schriftlich!

Kommentar von Ca13353778492773792a593f64114692smallAlexa87 am 20. Februar 2008 09:58

danke!

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 20. Februar 2008 10:03

dann mal her mit dem däumchen...

Kommentar von Ca13353778492773792a593f64114692smallAlexa87 am 20. Februar 2008 12:49

da bitte g

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 20. Februar 2008 17:51

danke!


anonym
beantwortet von anjanni am 20. Februar 2008 09:46
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2 Tage - und auch grundlos.

Schriftlich ist sinnvoll.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. Februar 2008 09:48

Bist Du sicher?

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 20. Februar 2008 09:50

Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit 14 Tage, egal zu welchem Wochentag.

Kommentar von anjanni am 20. Februar 2008 09:53

Also, ich kenne jemanden, der zwei Tage hatte... Kann es vom Tarifvertrag abhängen?

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. Februar 2008 09:54

Nein, ein tarifvertrag kann die gesetzliche Kündigungsfrist nicht kürzen, sondern ggf. Verlängern. Ausnahme: ausserordentliche Kündigung bei groben betriebsschädigendem Verhalten oder "betirebliche Grüdne". Selbst dann kann man aber dagegen klagen und eine Entschädigung verlangen.

Ich schätze, entweder wurde der Jemand von seinem Arbeitgeber wegen seiner Blauäugigkeit beschissen oder er hatte dir nicht die ganze Wahrheit erzählt.


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