Ich habe die Kündigung w/Eigenbedarf erhalten und will sie nicht unbedingt anfechten, sondern mit meinem Vermieter über eine Ablöse verhandeln. Kennt jemand Musterbriefe dazu? Hab schon gegoogelt, bin aber nicht recht fündig geworden.
wenn die Kündigung rechtmäßig ist, warum sollte der Vermieter dann eine Ablöse zahlen?

Es würde mich interessieren, warum der Anwalt der Ansicht ist, warum die Eigenbedarfskündigung nicht in Frage kommt. MfG
Verrat ich gern, aber nicht hier im Forum.
heimwerker am 8. November 2009 19:53 Sie haben eine PN. MFG
Echt? Mein Postfach ist leer ...
heimwerker am 9. November 2009 21:21 Nicht mehr lange.MfG

Machen Sie dem Vermieter einen vernünftigen Vorschlag über die Höhe der mit dem Umzug verbundenen Kosten. Wenn Sie Glückhaben und der sich davon z.B. eine fürhere Freisetzung der Wohnung verspricht, dann könnteman so etwas in einen Aufhebungsvertrtag kleiden. Die Frage ist nur, warum sollte er darauf eingehen? Ich würde so etwas schlicht aussitzen und den Fristablauf abewarten - also nicht zahlen.

dafür gibt es wohl keine Musterbriefe, weil derartige Vergleiche viel zu speziell sind.
Weil er laut meinem Anwalt keine ausreichende Begründung liefert und zB vor Gericht keine Chance hätte.
dann sollte man das in der Frage auch schreiben und nicht, dass man sie nicht unbedingt anfechten will...
Wenn der Anwalt meint, sie ist nicht berechtigt sollte er doch am besten wissen was für einen Vergleich man schließen könnte.
Sehe ich auch so!