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Kündigung w/Eigenbedarfs - gibt es Musterbriefe für einen Vergleich?

gefragt von Juliette2007Juliette2007 am 07.11.2009 um 16:02 Uhr

Ich habe die Kündigung w/Eigenbedarf erhalten und will sie nicht unbedingt anfechten, sondern mit meinem Vermieter über eine Ablöse verhandeln. Kennt jemand Musterbriefe dazu? Hab schon gegoogelt, bin aber nicht recht fündig geworden.

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Mietrecht x 3.889 Eigenbedarfsvergleich x 1

anonym
beantwortet von guterwolf am 7. November 2009 16:39
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wenn die Kündigung rechtmäßig ist, warum sollte der Vermieter dann eine Ablöse zahlen?

Kommentar von Simple_avatar1smallJuliette2007 am 7. November 2009 17:25

Weil er laut meinem Anwalt keine ausreichende Begründung liefert und zB vor Gericht keine Chance hätte.

Kommentar von guterwolf am 7. November 2009 23:25

dann sollte man das in der Frage auch schreiben und nicht, dass man sie nicht unbedingt anfechten will...

Wenn der Anwalt meint, sie ist nicht berechtigt sollte er doch am besten wissen was für einen Vergleich man schließen könnte.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 8. November 2009 12:29

Sehe ich auch so!


anonym
beantwortet von Imera am 8. November 2009 23:12
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dann ist die Kündigung rechtmäßig


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 8. November 2009 16:10
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Es würde mich interessieren, warum der Anwalt der Ansicht ist, warum die Eigenbedarfskündigung nicht in Frage kommt. MfG

Kommentar von Simple_avatar1smallJuliette2007 am 8. November 2009 17:21

Verrat ich gern, aber nicht hier im Forum.

Kommentar von 1221027c711343f9f81a626ec933f268smallheimwerker am 8. November 2009 19:53

Sie haben eine PN. MFG

Kommentar von Simple_avatar1smallJuliette2007 am 9. November 2009 18:52

Echt? Mein Postfach ist leer ...

Kommentar von 1221027c711343f9f81a626ec933f268smallheimwerker am 9. November 2009 21:21

Nicht mehr lange.MfG


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 7. November 2009 16:11
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Machen Sie dem Vermieter einen vernünftigen Vorschlag über die Höhe der mit dem Umzug verbundenen Kosten. Wenn Sie Glückhaben und der sich davon z.B. eine fürhere Freisetzung der Wohnung verspricht, dann könnteman so etwas in einen Aufhebungsvertrtag kleiden. Die Frage ist nur, warum sollte er darauf eingehen? Ich würde so etwas schlicht aussitzen und den Fristablauf abewarten - also nicht zahlen.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 7. November 2009 16:04
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dafür gibt es wohl keine Musterbriefe, weil derartige Vergleiche viel zu speziell sind.


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