Kündigung vor Arbeitsbeginn ausgeschlossen?

7 Antworten

Die Frage ist welches Risiko Dir droht, wenn Du dennoch kündigen solltest.

Aus praktischer Erfahrung: Das Risiko ist gering. Wenn Du vor Arbeitsantritt kündigst, stehen potentiell Schadensersatzansprüche im Raum. Dies in der Größenordnung der Kündigungsfrist entsprechend der Probezeit. Diese Ansprüche auch in der gerichtlichen Praxis durchzusetzen, ist kaum möglich. Winkt eine attraktive andere Stelle würde ich mich von dieser Klausel nicht beeindrucken lassen.

Selbstverständlich ist das so üblich und auch richtig.

Wenn Du den Job nicht willst dann musst Du deren Angebot ja nicht annehmen und den Vertrag nicht unterschreiben.

Hab nur das Problem jetzt das die Ihren Vertrag schnell zurück möchten um den anderen Bewerbern abzusagen, doch hab ich in einer Woche noch ein weiteres Angebot :( 

@Deadlife1990

Ganz einfach. Dem anderen AG sagen, dass Du ein Angebot bekommen hast und gerne wissen möchtest ob sie Dir ebenfalls eins machen möchten, da Du dies vorziehen würdest.

Wenn die dann nicht ebenfalls schnell sind, Bewebung zurückziehen und den anderen Vertrag unterschreiben. Mit allen Konsequenzen.

Oder das jetzige Angebot ablehnen, was ja eh nur eine Notlösung für Dich wäre, auch auf die Gefahr hin, dass Du am Ende kein Angebot hast, weil die anderen sich gegen Dich entscheiden.

@Gerneso

Von dem mir ersichtlicherem Angebot habe ich bisher nur die zusage von einem Geschäftsführer dieser möchte mich Montag erst nochmal dem 2. Geschäftsführer vorstellen und falls der noch Fragen hat, ansonsten bekomme ich denn erst die endgültige zusage. Die Notlösung jedoch möchte noch diese Woche den Vertrag zurück von dem ich so schnell nicht zurück treten kann.

@Deadlife1990

Ich habe Dir ja geschrieben. Den anderen, der Dir mündlich zugesagt hat, kontaktieren und ihm die Situation schildern. Sag ihm ganz offen, dass Du gerne in seiner Firma arbeiten würdest, aber eben die feste Zusage benötigst um ein anderes Angebot abzulehnen.

Du kannst das andere Angebot aber nicht ablehnen ohne eine feste Zusage von ihm / seinem Unternehmen zu haben.

Wenn der Dich unbedingt haben will, dann wird er es möglich machen, dass man Dir kurzfristig die feste Zusage erteilt.

Wenn er von Dir verlangt auf das andere Angebot zu verzichten ohne von ihm eine feste Zusage zu haben, zieh bei ihm Deine Bewerbung zurück.

@Gerneso

Das habe ich Ihm schon im ersten Vorstellungsgespräch gesagt, er hat mir seine zusage auch darauf gegeben und würde mich gerne einstellen, jedoch möchte er dies nicht ganz bestätigen bevor der 2. Geschäftsführer nicht aus dem Urlaub zurück ist. Daher habe ich am Montag ein weiteres Vorstellungsgespräch bei denen wo das ding denn fest gemacht werden würde oder nicht. Habe ihm auch gesagt das ich lieber in seiner Firma arbeiten würde statt in der wo ich bereits den Vertrag habe, werde wohl die Firma von dem ich den Vertrag habe um Aufschub bitten müssen, wenn die dies nicht verstehen ist es wohl möglich eh nicht das richtige Unternehmen.

@Deadlife1990

Wenn ein Geschäftsführer das nicht selbst entscheiden kann und es droht dass man einen Mitarbeiter den man gerne haben will, daher nicht bekommt, dann wird der einen Weg finden, Dir die feste Zusage zu geben. Ich würde meine Bewerbung dort zurück ziehen, wenn der Dir jetzt nicht schnell fest zusagt.

Der könnte das nämlich sehr wohl tun und der müsste auch verstehen, dass Du nicht ein anderes Angebot ablehnen kannst solange er Dir keine garantierte Zusage gibt.

Es wäre eine Kleinigkeit für ihn hier mit dem 2. GF über die Dringlichkeit zu sprechen und sein GO abzuholen.

wohl die Firma von dem ich den Vertrag habe um Aufschub bitten müssen, wenn die dies nicht verstehen ist es wohl möglich eh nicht das richtige Unternehmen.

Du verstehst es wohl nicht, gell? Wenn Du das machst bist Du raus. Warum? Weil Du der Fima damit sagst, dass Du Dich lediglich dazu herab lassen würdest dort zu arbeiten, aber es eigentlich nicht möchtest und eigentlich was anderes willst. Kein Unternehmen möchte einen Mitarbeiter einstellen, für den der Job nur die zweite Wahl ist.

@Gerneso

Ich verstehe es schon, das war auch mein denken, das die Firma mit dem Vertrag denn ein Rückzieher macht, die Frau vom Arbeitsamt wo ich eben noch nen Termin hatte meinte ich soll jedenfalls ehrlich zu der Firma mit dem Vertrag sein und denen mitteilen das ich die Konditionen vom anderem Angebot mir anhören möchte und deshalb noch etwas für die Rücksendung des Vertrags benötige. Anderer seits bin ich deiner Meinung gewesen und wollte mir hier aber nochmal weitere Ratschläge einholen und schauen was andere dazu sagen. 

@Deadlife1990

Wenn der andere AG nicht bereit ist Dir jetzt kurzfristig ein Gespräch beim 2. GF und somit eine feste Zu-/Absage zu geben, dann wollen die Dich nicht genug.

Die Klausel ist rechtlich nicht zu beanstanden und wirksam.

Gibt es denn im Arbeitsvertrag eine Probezeitvereinbarung mit verkürzter Kündigungsfrist?

Wenn ja, nimm den Job den Du auf alle Fälle sicher hast. Sollte der andere Betrieb Dich einstellen wollen, muss er halt warten, bis Du beim neuen AG die Stelle angetreten hast. Die kannst Du dann sofort, unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist, wieder kündigen.

Ruf jetzt beim anderen Arbeitgeber an und teil dort mit, dass Du eine feste Zusage für einen Job hast und daher schnell wissen musst, ob schon eine Entscheidung über Deine Einstellung getroffen wurde. Wenn man Dich dann wieder vertröstet, vergiss es und nimm das Angebot das Du hast an.

Bekommst Du eine Zusage, bestehe darauf dass Du sofort einen schriftlichen Arbeitsvertrag erhältst, weil Du ja sonst den anderen Vertrag unterschreiben musst. Auf mündliche Zusagen solltest Du Dich nicht verlassen. Am Ende stehst Du dann mit leeren Händen da.

die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen die unordentliche nicht. Natürlich kannst du kündigen, oder einfach nicht hingehen, Du bist ein freier Mensch und kein Sklave

Das hat weder mit "freier Mensch" noch mit "Sklave" etwas zu tun, sondern mit der Einhaltung geschlossener Verträge!

Die Antwort ist völliger Unsinn - siehe die richtige von Hexle2!

@Familiengerd

und was passiert wenn er nicht hingeht? Ist bei mir schon öfter vorgekommen das Praktikanten nicht gekommen sind. Folge:

Dann halt eben nicht

Reisende soll man nicht aufhalten

@MKausK

Das kommt darauf an ...

Ist für den Fall des Nichtantritts ein Vertragsstrafe vereinbart, wird die dann eben fällig.

Außerdem besteht für den Arbeitgeber grundsätzlich auch die Möglichkeit (wegen auch in der Regel eher theoretisch als praktisch) des Schadenersatzanspruchs, falls ihm durch das vertragswidrige Nichtantreten tatsächlich ursächlich ein nachweisbarer Schaden entstanden sein sollte.

@Familiengerd

Sicher kann er Forderungen eintreiben, aber wer macht das schon ein armes Würstchen zur Kasse bitten.

Ehrlich da wär ich mir zu Schade für und 99% der Arbeitgeber würden da nicht Nachtreten 

@MKausK

Ehrlich da wär ich mir zu Schade für

Löblich Einstellung!

und 99% der Arbeitgeber würden da nicht Nachtreten 

Ich fürchte einmal, dass dürften mehr als nur 1 % der Arbeitgeber sein, die diese Einstellung nicht teilen - spielt jetzt aber auch keine Rolle ...

@Familiengerd

Billiger kannste doch gar nicht erfahren das jemand unzuverlässig ist...da machst ein Kreuz und sagst dem Herrgott danke und gut ist

"Ordentlich" kann man nur kündigen wenn man angestellt ist quasi. Bist du aber bis dahin nicht - das ist nur geschäftliche Wortklauberei. Natürlich kannst du dann einfach nicht hingehen - ist ja nicht verboten.

Das ist falsch, und eine solche Klausel keineswegs "nur geschäftliche Wortklauberei" (diese Formulierung ist völliger Unsinn) - siehe die richtige Antwort von Hexle2!