Mein minderjähriger Sohn hat am 1.8.2008 eine Lehre als Verkäufer begonnen. Heute am 8.10.2008 lag eine fristlose Kündigung mit Datum vom 16.9.2008 ohne Briefmarke im Briefkasten.(er wohnt nur 100 Meter vom Discounter):
Was nun ,das kann doch nicht sein,das man fristlos gekündigt werden kann weiß ich. Ausserdem hätte die Kündigung dem gesetzlichen Vertreter persöhnlich zugestellt werden müssen. Mein Sohn weiß nicht warum , er ist total fertig.
Danke für Eure Hilfe.
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Geh mal mit Deinem Sohn zum Chef. Der Sohn weiß schon, was los ist. Ohne Grund gibt es keine fristlose Kündigung. Versucht doch mal gemeinsam, ob der seine Lehre fortsetzen kann.

Probezeit 3MONATE. Das Arbeitsamt wartet schon.

Da er noch in der Probezeit war kann er ohne angabe von gründen gekündigt werden,ist leider so
in der Probezeit ist jederzeit eine Kündigung möglich.

Zunächst muss geklärt werden, warum und auch warum so spät die Kündigung kam. Wenn dein Sohn noch gearbeitet hat zwischenzeitlich, steht ihm auch der Lohn zu und die Kündigung muss umdatiert werden. Wenn der Grund klar ist, solltest du deinem Sohn dabei unterstützen hinzunehmen, dass so etwas passieren kann und er deswegen kein schlechter Mensch ist. Ihr sollte schauen, ob und wo er einen Fehler gemacht hat und wie er vermeiden kann das zu wiederholen. Sollte kein Fehler seinerseits vorliegen, kann evtl. ein Arbeitsgericht die Sache klären. Und dein Sohn muss beim Arbeitsamt vorsprechen. Alles Gute für ihn, vielleicht gibt es für ihn etwas Besseres. Anell
am besten ist mit einem anwalt reden,es darf während der probe ohne angabe von gründen gekündigt werden,aber wieso war die kündigung erst jetzt im briefkasten obwohl sie schon eher geschrieben wurde. eine kündigung muß persönlich übergeben oder per einschreiben geschickt werden,und nicht ohne briefmarke in den kasten geworfen werden, der arbeitgeber muß beweisen das du die kündigung erhalten hast und das kann er nicht

also ich weiss nicht wie das bei euch in deutschland ist, bei uns in österreich gibts zu diesem zweck die arbeiterkammer, wo man unentgeldlich rechtsberatung in allen arbeits- und sozialgerichtlichen (pflegegeld, pensions, etc) bekommt,... mir kommt das schon ein bisschen spanisch vor, heute ist der 08.10 - die kündigung ist vom 16.09 - das alleine ist nicht in ordnung! LG.
ihr müßtet euch umgehend an die zuständige Handwerkskammer wenden,die helfen euch weiter
Vielen Dank Euch Allen für Eure schnellen Antworten! Ihr bestätigt mich in dem, was ich mir auch gedacht habe. Freitag weiß ich mehr, da ich dann mit der Vorgestezten meines Sohnes reden kann.
ich bin mir nicht sicher, ob einem Lehrling einfach so gekündigt werden kann, denn schließlich erhalten Betriebe für ihre Ausbildungsplätze auch einen Zuschuß. Ausser Dein Sohn hätte etwas schwerwiegendes getan. Oder der Betrieb stünde vor der Pleite. Versuch einfach mal bei seinem Chef nachzufragen. Könnte es auch ein übler Scherz sein? Wenn nichts hilft, erkundige Dich bei einem Rechtsanwalt oder der Handwerkskammer. Eine genauere Antwort kann ich Dir nicht geben, leider.
Das ist der einzige Weg, DH