Kündigung vom Arbeitgeber, wer bekommt Original, wer Kopie?
Guten Morgen!
wenn man vom Arbeitgeber gekündigt wird und auf der Kündigung dem Empfang quittieren soll, wer bekommt dann das Originaldokument?
Der Arbeitnehmer, weil ihm ja gekündigt wurde und er z. B. diese beim Arbeitsamt vorlegen muss?
Oder der Arbeitgeber, denn er muss ja einen Beleg für die Kündigung haben?
Viele Grüße, detrina
7 Antworten
das Original erhält der Arbeitnehmer - also der, dem gekündigt wurde / wird.
Man hat nur ein Original, oder muss die Kündigung doppelt ausgefertigt sein?
Der Arbeitnehmer erhält eine Kündigung mit einer Originalunterschrift der Person im Betrieb, die berechtigt ist Arbeitnehmer zu kündigen.
Eine Empfangsquittung ist nicht notwendig. Auch wenn der Arbeitnehmer keine Lust hat eine Kopie zu unterschreiben, ist die Kündigung gültig, wenn sie dem Arbeitnehmer zugeht.
Gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur die Kopie hat er ein Problem, denn dann fehlt es an der Schriftlichkeit der Kündigung, denn auf der Kopie fehlt die Originalunterschrift.
Denke mal jeder erhält ein Original. AG und AN.