Kündigung vom Arbeitgeber, wer bekommt Original, wer Kopie?

7 Antworten

das Original erhält der Arbeitnehmer - also der, dem gekündigt wurde / wird.

Man hat nur ein Original, oder muss die Kündigung doppelt ausgefertigt sein?

Der Arbeitnehmer erhält eine Kündigung mit einer Originalunterschrift der Person im Betrieb, die berechtigt ist Arbeitnehmer zu kündigen.

Eine Empfangsquittung ist nicht notwendig. Auch wenn der Arbeitnehmer keine Lust hat eine Kopie zu unterschreiben, ist die Kündigung gültig, wenn sie dem Arbeitnehmer zugeht.

Gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur die Kopie hat er ein Problem, denn dann fehlt es an der Schriftlichkeit der Kündigung, denn auf der Kopie fehlt die Originalunterschrift.

Denke mal jeder erhält ein Original. AG und AN.