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Kündigung Versicherung Krankschreiben lassen

gefragt von EvaDuEvaDu am 14.09.2009 um 11:17 Uhr

Wenn man selbst kündigt, dann ist man doch für 3 Monate beim Arbeitsamt gesperrt, was heisst das genau? Man bekommt nur keine Bezüge in dieser Zeit, wäre aber Krankenversichert? Und was ist wenn man sich krankschreiben lassen muss in der Zeit der Arbeitslosigkeit? Geht das auch? Danke für schnelle Antworten...

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Versicherung x 5.656 Kündigung x 2.770 Arbeitslosigkeit x 400

anonym
beantwortet von JennHH am 14. September 2009 11:21
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..man lässt sich nicht einfach krank schreiben für 3 Monate. Das ist unfair gegenüber allen anderen! Wo kommen wir hin, wenn wir krank auf Bestellung spielen? Du bist noch versichert im Falle der Arbeitslosikeit. Gesperrt bist Du, wenn Du kündigst. Um die Sperrung zu umgehen könnte ich noch mehr sagen, aber Du scheinst jemand zu sein, der den Tipp schamlos ausnutzen würde. Also werde ich dazu nichts sagen. Kündige, halte drei Monate durch, oder suche Dir direkt einen Anschluß-Job.

Kommentar von Simple_avatar3smallEvaDu am 14. September 2009 11:23

Du vermutest ja auch immer bei allen das Schlimmste. Ich bin nicht der den Du vermutest. Frage für eine Freundin, die Leukämie hat und einen Bandscheibenvorfall und die gemobbt wird...und sie kann nicht mehr und überlegt ob sie kündigt...also nicht ganz so wie Du denkst...

Kommentar von C02c9dbf1d3200881684985886cf8c49smallTessa13 am 14. September 2009 11:24

na so leicht gehts Gott Lob nicht,man muss schon richtig krank sein um solange krankgeschrieben zu werden,es gibt Richtwerte für HÄ,alles andere muss zum Spezialisten und zum MDK und da wird man ihm schon Beine machen!!!


cara1002
beantwortet von cara1002 am 14. September 2009 11:29
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In der Sperrzeit erhälst Du keine Leistungen, krankenversichert bist Du trotzdem, über die Agentur für Arbeit und bleibst aber natürlich auch bei deiner normalen Krankenkasse (sofern du nicht wechseln willst)

3 Monate Sperrzeit gibts im Falle der eigenen Kündigung wenn eine Weiterbeschäftigung in dem Betrieb zumutbar gewesen wäre. Dem Amt klar zu machen das dies nicht der Fall war wird schwer, die gehen grundsätzlich erstmal davon aus das du einfach keine Lust mehr auf den Betrieb/die Arbeit hattest.


Biene112
beantwortet von Biene112 am 14. September 2009 11:22
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Also in der Sperrzeit, ist man auch nicht krankenversichert, aber die Krankenkasse muss einen 6 Wochen nach versichern. Lass dich in diesem Fall mal von der Krankenkasse und dem Amt beraten. Die Sperrzeit bekommst du dann wenn du ohne wichtigen Grund gekündigt hast. Bist du z.B. gemobbt worden, wird die nach bescheinigung des Arztes keine Sperrzeit eingerichtet.

Du kannst dich auch während der Arbeitslosigkeit krank schreiben lassen. Solange du ALG 1 bekommst sowieso, denn die Zeit die du krank geschrieben warst wird dir hinten ran gehängt. d.h. du würdest länger ALG 1 bekommen. Bei ALG 2 wäre ich vorsichtig, denn dann bekommst du unter umständen für die Zeit der krankschreibung weniger Geld, weil du ja weniger brauchst wenn du krank bist.

Kommentar von 1995afdc46267a8fcdee2387015c0674smallcara1002 am 14. September 2009 11:38

Seit wann wird die Zeit in der man bei ALG I krank ist, hinten dran gehängt? Ist ja was ganz neues. Das würde ja bedeuten das das Amt die Zeit in der man krank ist, nicht zahlen würde - und das ist nicht der Fall. Ist man ne Woche oder 2 krank werden diese trotzdem regulär gezahlt und nichts hinten dran gehängt.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 14. September 2009 11:20
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Wenn Du krank bist wirst Du halt Dein gelben Schein bei der ARGE einwerfen. Die zahlen halt Deinen Lohn im Falle der Arbeitslosigkeit. Und Sperre bedeutet keine Leistung.


anonym
beantwortet von honoria am 14. September 2009 11:19
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krankenversichert ist man normal in der zeit trotzdem. meinst du krank schreiben in der zeit in der du gesperrt bist beim amt? dann bist du nicht vermittelbar, aber bekommst trotzdem keine bezüge

Kommentar von Simple_avatar3smallEvaDu am 14. September 2009 11:21

ja aber wenn man längerfristig krank ist bekäme man nach der Sperrzeit schon Bezüge, oder?

Kommentar von E93d8af3f0f1f71815a5121a40a5e7f8smallOsnabrueckerin am 14. September 2009 11:22

Ja.


Osnabrueckerin
beantwortet von Osnabrueckerin am 14. September 2009 11:18
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Ja das geht. Versichert bist du auch.


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 14. September 2009 13:51
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cara1002 hat dir perfekt geantwortet


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