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Kündigung unwirksam?

gefragt von zarafeezarafee am 07.11.2009 um 10:12 Uhr

Also mein Ex-Freund und ich haben beide eine Wohnung gemietet. Er wurde aus der Wohnung verwiesen. Anschließend hatten wir eine gerichtliche Verhandlung aufgrund der Verweisung. Es wurde ein Verglich geschlossen, indem wir beide gesagt haben, wir kündigen die Wohnung zum nächsten Termin das war der 30.10.09. Sein Anwalt hat mich auch aufgefordert mitzuwirken, was ich getan habe. So nun bekam ich gestern einen Anruf meines Vermieters, er hat meine Kündigung erhalten, aber die meines Ex-Freundes nicht. Dieser hat angeblich die Kündigung am 30.10.09 per Einschreiben abgeschickt. Ich habe inzwischen eine neue Wohnung gefunden und auch angemietet. Da aber jetzt die Kündigung unwirksam ist, da ja nur meine angekommen ist, bin ich jetzt weiter an den Vertrag gebunden, sprich habe jetzt 2 Wohnungen am A...die ich aber def. nicht bezahlen kann. Ich verstehe jetzt nichts mehr und weiß nicht wie ich mich verhalten soll bzw. was meine Rechte sind. Er hat ja bei Gericht gesagt er will auch eine Trennung und die Wohnungskündigung und sein Anwalt war auch interessiert das die kündigung durchgeführt wird. Was kann man da machen? Ist ein Einschreiben Nachweis ausreichend? Komme mir irgendwie total verarscht vor, da ich nicht glaube das sowas nicht ankommt...aber das nur am Rande, wichtig wäre mir Tips was ich tun kann. Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Lg


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kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 7. November 2009 10:14
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Dieser hat angeblich die Kündigung am 30.10.09 per Einschreiben abgeschickt. Einschreiben ist doch nachweisbar.

Kommentar von D1f4a53cff95c4372494e4e0cb1ffc57smallzarafee am 7. November 2009 10:20

das hat der vater gesagt meines ex-freundes, er persönlich verweigert mit mir zu sprechen...ich hab da gestern angerufen und gesagt, die sollen sich darum kümmern....bis jetzt hab ich keine antwort erhalten...

Kommentar von C95b26c027e578ff9fb68af049d472aesmallbenji2005 am 7. November 2009 11:05

Ich glaube nicht wirklich, dass er was unternehmen wird.....


Jessy2712
beantwortet von Jessy2712 am 7. November 2009 10:14
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Er hat doch ein schreiben wenn er sie per einschreiben geschickt hat.dann ist die sache geklärt wenn er sie halt wiklich geschickt hat


benji2005
beantwortet von benji2005 am 7. November 2009 10:15
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Entweder wollte dich Dein Freund reinlegen. Oder er hat sie echt abgeschickt. Dann müsste der Zettel von der Post, dass er es per Einschreiben aufgegeben hat, reichen. man kann damit den Brief ja auch rückverfolgen. Am besten Du redest so bald wie möglich mit Deinem Anwalt, was du machen sollst. Viel Glück, dass alles gut ausgeht.

Kommentar von D1f4a53cff95c4372494e4e0cb1ffc57smallzarafee am 7. November 2009 10:18

das ist ja meine angst das er mich reingelegt hat...aber was hat er denn davon?? er beauftragt einen anwalt zwecks der kündigung...und dann kündigt er nicht?? was bringt ihm das?

Kommentar von C95b26c027e578ff9fb68af049d472aesmallbenji2005 am 7. November 2009 11:05

Rache? Was weiß ich, warum ein Mann das tut? Vielleicht will er Dich damit "bestrafen" weil ihr auseinander seid??? Männer ticken manchmal recht seltsam, wenn sie von einer Frau verlassen werden.


benji2005
beantwortet von benji2005 am 7. November 2009 11:08
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Aber warum solltest Du eigentlich zwei Wohnungen haben, DEINE Kündigung ist ja angekommen, dass hat Dir doch der Vermieter bestätigt. Dir kann dann ja eigentlich egal sein, wann, ob und wie Dein Ex kündigt, oder? Ich kenne mich leider da nicht aus. Wir haben ein Haus, und damit kenne ich die mietsachen leider nicht.

Kommentar von B6c7a73e1b254bb372e11a237d582697smallanitari am 7. November 2009 12:50

"Dir kann dann ja eigentlich egal sein, wann, ob und wie Dein Ex kündigt, oder? "

NEIN, kann es nicht. Da BEIDE den Mietvertrag unterschrieben haben, können auch nur BEIDE kündigen.

Kommentar von C95b26c027e578ff9fb68af049d472aesmallbenji2005 am 7. November 2009 14:03

mann, dann ist er aber ein gewaltiges AL! Wenn Du mit dem Vermieter redest, glaubst nicht dass er ein Auge zudrückt und Dich da rausläst??? Einen Versuch wäre es doch wert!!!


Malkia
beantwortet von Malkia am 7. November 2009 13:40
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Also in diesem Fall brauchst du professionelle Hilfe, evtl, den Mieterschutzverein.
Ein Einschreiben reicht nicht als Nachweiss, besser wäre ein Übergabeeinschreiben. Beide Parteien müssen den Vertrag kündigen.



anonym
beantwortet von Imera am 8. November 2009 23:06
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ein Einschreiben ist nachweisbar, das soll dein Freund beweisen, dann siehst du, ob er dich reingelegt hat oder nicht. Er muß dringend die Wohnung kündigen, wenn er es denn noch nicht gemacht hatte! (ggf muß er bezahlen)


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