Hallo !
Mein erste Frage hier und ich hoffe ich mache alles richtig.
Angenommen jemand arbeitet in einem Unternehmen ( 2 * 10 Stunden die Woche ). Nun möchte die Person kündigen, da Sie z.B. kein Urlaub bekommt usw.
Nehmen wir an die Person kündigt zum 01.06.2009. Dann hat die doch trotzdem Anspruch auf Urlaub ( kann man sich den ausbezahlen lassen ? ) obwohl man gekündigt hat. Die Person nervt den Chef mit den ganzen Gesetzen wegen Urlaub, aber Chef stellt sich auf Stur bis er vor Gericht landet.
Was sollte man bei der Kündigung beachten ?

1 Monat bei einer ordentlichen Kündigung. Wenn ihr im Streit vor Gericht geht wird es teuer. Wie gross ist die Firma und was steht im Arbeitsvertrag ? Vor Arbeitsgericht muss jeder selbst seine Kosten zahlen !!!!

Du hast Recht auf Deinen Urlaub. Der Chef kann aber aussuchen, ob er ihn Dir noch machen laesst oder ob er ihn Dir auszahlen moechte.

Handbuch Arbeitsrecht: Urlaub Im neuen Fenster öffnen Kann der Arbeitgeber nach einer Kündigung den Urlaub verweigern? Viele Arbeitnehmer machen die Erfahrung, daß nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung in ...
http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Urlaub.html
buebue am 24. Februar 2009 14:16 Urlaubsanspruch nach Kündigung zum 31.08. ??? Arbeitsrech... Im neuen Fenster öffnen Bei uns finden Sie Informationen zu Urlaubsanspruch nach Kündigung zum 31.08. ?? ? und Arbeitsrecht. Fragen, Antworten, Diskussionen, Forum im Internet.
Im Arbeitsvertrag steht ( ich kenne jetzt den genauen Wortlaut nicht )
Urlaub: Wird dem Arbeitnehmer nicht gewährt
Ich müßte in die Unterlagen schauen
In der Firma arbeiten ca. 15 Leute
Ich bin seit 15 Monaten hier und hatte noch nie Urlaub. Wenn ich mal mit der Familie weg will ( z.B. 2 Wochen ), muss ich alles vorarbeiten. Ich war mal im Krankenhaus ( wahrscheinlich meine Schuld wegen gelbem Schein ) habe aber die Bestätigung vom Krankenhaus abgegeben und mußte trotzdem die 2 Wochen nacharbeiten.
Was ist eigentlich mit Urlaub aus dem letzten Jahr, da habe ich wohl Pech gehabt :-(
Die Kosten für Gericht wären mir egal, mir geht es eigentlich ums Prinzip. Kein Mitarbeiter traut sich deswegen etwas zu sagen.
Danke für die vielen Antworten ....
PS: Man bekommt hier echt schnell eine Antwort

Egal, was in deinem Arbeitsvertrag drinsteht: Wenn es in dem Betrieb üblich ist, Urlaubsgeld zu zahlen, dann hast du nicht nur Anspruch auf UrlaubsENTgeld ( Lohnfortzahlung während deines Urlaubs), sondern zusätzlich auch Anspruch auf Urlaubsgeld ( Sonderzahlung ) - und falls üblich auch Anspruch auf Weihnachtsgeld. Du kannst das Geld bis zum 31.3. rückwirkend einfordern. Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der Mindesturlaub 24 Tage. Gilt in deinem Betrieb ein Tarifvertrag, kann der Urlaubsanspruch durchaus höher sein. Da du nur Teilzeit arbeitest, musst du den Urlaub auf deine Arbeitszeit herunterrechnen.
diese Person sollte ihren Urlaubsanspruch durch einstweilige Verfügung durchsetzen. Vielleicht kündigt der Arbeitgerber dann aus irgend einem Vorwand. Diese Perosn sollte dann die Kündigung angreifen und vor Gericht eine Abfindung kassieren. Zwischenzeitlich könnte diese Person sich in aller Ruhe wo anders bewerben.
ok?
Eine eigenkündigung ist immer nachteilhaft und sollte niemals voreilig ausgesprochen werden