Kennt sich jemand imArbeitsrecht aus? Folgender Fall: Ich verlasse mein Unternehmen und hab im Arbeitsvertrag eine vereinbarte Prämie bei Zielerfüllung, allerdings auch einen Absatz, das bei Ausscheiden, diese Jahresprämie für das Jahr des Ausscheidens entfällt. Meiner Meinung ist dieser Absatz wirkungslos, da ich im Konsequenz das Unternehmen nie verlassen kann, wenn ich meine Prämie nicht verlieren will. Also eine einseitige Benachteiligung. Wer kennt hier Fallbeispiele oder auch vielleicht betreffende Paragraphen. Will mich schlau machen, bevor ich gleich zum Anwalt renn. Vielen Dank

Es handelt sich um eine Art Treuprämie, die willst Du beim Ausscheiden wohl nicht in Anspruch nehmen ?

''Meiner Meinung ist dieser Absatz wirkungslos''
Interessant wäre auch der Wortlaut.
Ansonsten:
Kann durchaus sein. Die Prämie hat - nur meine Meinung - Entgeltcharakter und ich denke mal, dass es unangemessen ist, die gesamte Jahresprämie zu ''kicken'' wenn man z.B. zum Jahresende ausscheidet. Außerdem hat man sich dafür ja (auch) 'krumm gelegt'.
Da wirst du leer ausgehen
bitmap am 22. Dezember 2008 21:15 Darauf würde ich nicht unbedingt meinen ... verwetten.

Vertaglich ist das in Ordnung.
Das ist halt der Preis, den du zahlst, wenn du gehst

prämie ohne kündigung!!
wie meinst du das?
marc2008 am 22. Dezember 2008 21:08 dick die prämie kassiern ohne kündigen zu müssen!! das heißt leistung bring kammerad!!!
bitmap am 22. Dezember 2008 21:14 So eine Ziel-Prämie wird in der Regel für bereits erbrachte Leistungen in Verbindung mit Erreichung eines festgelegten Ziels gezahlt. Da ist es überflüssig zu schreiben ''das heißt leistung bring kammerad!!!''.
eben, daß ist ja der punkt, ich bring die leistung, sogar übererfüllung und soll leer ausgehen
die leistung habe ich ja über das jahr erbracht, also?
es ist keine treueprämie sondern eine prämie für die steigerung des umsatztes, das habe ich auch erreicht, warum soll ich sie dann nicht fordern?
Rechtlich verbindliche Antworten kann (und darf!!!) dir hier keiner geben. Rechtliche Beratung ist nur einer bestimmten Personengruppe erlaubt (Rechtsdienstleistungsgesetz) und die findest du hier nicht. Also können dir die Antworten hier lediglich als Orientierung dienen. Die Meinungen dazu gehen - wie du schon gesehen hast - auseinander. Das liegt (auch) daran, dass sich nicht jeder naturgemäß mit Arbeitsrecht befaßt und auch viel nachgeplappert wird, was man irgendwo aufgeschnappt hat.