Einem Arbeitnehmer wurde eine fristlose Kündigung zugestellt.
Dürfen seine Kollegen ihn schlechtmachen und umher erzählen warum er fristlos gekündigt wurde oder unterwerfen die anderen Arbeitnehmer sich der Verschwiegenheit?

Sie unterliegen keinerlei Schweigepflicht, es sei denn, sie hätten eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet - aber so oder so sollten sie deshalb noch lange nicht Rufschädigung begehen dürfen!
wenn sie das machen, arbeiten sie auf ihre eigene fristlose Kündigung hin. Steht in fast jedem gängigem Arbeitsvertrag: Verschwiegenheit....im harmlosen Fall gibt es IN JEDEM FALL eine Abmahnung...

Natürlich geht sowas nicht! Verhindern kannst Du es jedoch leider nicht. Solltest Du aber explizit Beweise haben und die Person kennen, kannst Du sie anzeigen. Das wäre nämlich Rufmord. Ein Chef, der Dich fristlos entlässt, darf den Grund auch nicht ins Zeugniss schreiben. Du hast das Recht auf ein einfaches Zeugniss. Und was die Verschwiegenheit betrifft, da schau mal in Deinem Arbeitsvertrag, ob da so eine Klausel drinnen ist. Ist nicht in jedem, aber in den meisten Betrieben so. Auf alle Fälle im öffentlichen Dienst! Und daran hat sich jeder zu halten!

Naja, wenn jemand fristlos gekündigt wird, dürfte ja jedem klar sein, daß etwas vorgefallen ist, was nicht gerade eine Lapalie war. Es ist dann ja keine Rufschädigung, sich über das Vorkommnis auszutauschen. Und in die Zeitung setzen wird es schon niemand.
LivArwen am 28. Januar 2009 15:31 Oh doch! Wenn es innerhalb der Firma im Kollegenkreis bleibt ist es keine Rufschädigung. Wird es aber nach außen getragen - dann sehr wohl!
falsch. das ist untersagt und kann zur fristlosen Kündigung führen ....innerhalb des Betriebes wohlbemerkt.
Zuhause hätte ich allerdings besseres zu tun, als mit Kollegen zu tel.

1) Fristlose Kündigungen werden nicht zugestellt, sondern vom Chef ausgesprochen!
2) Kein Kollege darf einen anderen Kollegen schlecht machen, auch wenn dieser fristlos gekündigt wurde. Tratsch ist leider nicht zu verhindern.
LivArwen am 28. Januar 2009 15:32 Kleiner Widerspruch: fristlose Kündigungen können sehr wohl zugestellt werden, wenn ein grobes Verschulden während einer Krankheit des Arbeitnehmers nachgewiesen wird. (Beispiel)
und dennoch ein weiterer FRISTLOSER Kündigungsgrund....ist eben so..also hütet in eurem eigenen Interesse Eure Zunge sonst seid ihr selbst dran....