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kündigung trotz berufsunfähigkkeitsbescheinigung

gefragt von erlemeier am 17.05.2009 um 14:01 Uhr

Ich habe von meinem Arbeitgeber ( Personalvermittlung ) eine fristgerechte ( 1 Woche ) Kündigung wg. Arbeitsmangel bekommen. Ich bin aber seit einer Woche arbeitsunfähig erkrankt und möchte nun gerne wissen, ob mein Arbeitgeber mir während meiner Arbeitsunfähigkeit kündigen darf und ob ich die Kündigung unterschreiben sollte.

Gibt es evtl. einen § der das regelt.

Danke für die Hilfe.


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Volker13
beantwortet von Volker13 am 17. Mai 2009 14:04
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Dazu solltest du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht befragen.


anonym
beantwortet von rudi1234 am 17. Mai 2009 14:07
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hallo, ja das ist leider möglich dir zu kündigen wenn du krank geschrieben bist. wenn du schon länger bei diesem arbeitgeber beschäftigt warst, empfehle eine klage gegen deinen arbeitgeber, dann erhälts du wenigsten noch eine abfindung mfg


anonym
beantwortet von daevers am 17. Mai 2009 14:25
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Bist du in der Probezeit?Fristgerechte 1Wochen Kündigungen gibt es meines Wissens nicht.


anonym
beantwortet von IMAQT86 am 18. Mai 2009 14:50
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Eine Kündigung unterschreiben? Das geht nicht. Eine Kündigung wird dir zugestellt. Während du Krank bist, darfst du nicht gekündigt werden. Wohl kann der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit dir schließen. Den musst du dann unterschreiben. Tu das bloß nicht! Dann hast du kein Recht mehr auf deinen Job und bekommst hinterher auch keine Sozialleistungen. Also keinesfalls etwas unterschreiben! Was eher sein kann, da du von einem "Mangel" sprichst, ist eine Abmahnung. Das ist aber keine Kündigung. In einer Abmahnung steht, in welcher Art und Weise die Arbeit, die du verrichtest, mangelhaft ist und nicht den Erwartungen entspricht. Bei einer Abmahnung musst du meines Wissens unterschreiben, dass du den Inhalt zur Kenntnis genommen hast, und die Mängel in Zukunft abstellst. Wenn sich das nicht bessert, kannst du gekündigt werden, ggf. sogar fristlos. Auch hier würde ich sagen: lieber nichts unterschreiben, wenn die Mängel auf deiner Berufsunfähigkeit beruhen. Am besten: Geh zu deinem Betriebsrat, deiner Gewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht und lass dich beraten!

Viele Grüße, Wiebke


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