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Kündigung - Sonnenstudio

gefragt von Romero am 22.04.2009 um 9:25 Uhr

Hi! Ich bin (war) Mitglied bei der SunYa in Hamburg. Leider bin ich mit meinem Beitrag in Rückstand geraten. Diesen Rückstand wollte ich soeben in Erfahrung bringen und zahlen. Weiterhin wollte ich noch heute von der ausserordentlichen Kündigung Gebrauch machen, da ich zwischenzeitlich verzogen bin. Nun habe ich gerade erfahren, dass die SunYa mich bereits gekündigt hat und alles an ein Inkasso-Unternehmen weitergeleitet hat. Angeblich wurden 4 Mahnungen an mich verschickt. Ich habe (wirklich) nicht eine erhalten obwohl ich einen aktuellen Nachsendeantrag laufen habe. Alle andere Post erreicht mich... . Nun fordert die SunYa über 200 € von mir. Darin enthalten sind ca. 150 € Beiträge bis zum Ende der Laufzeit. Ich bin jedoch wie gesagt verzogen. Ist dieser Anspruch dann nicht hinfällig? Was kann ich bzgl. der nicht erhaltenen Mahnungen tun? Mit der SunYa kann man übrigens nicht reden, handeln, etc.! Ich hatte immer wieder Ärger mit denen. Total unfreundlich und inkompetent. Anwalt nehmen lohnt sich wohl kaum, da ich bei meiner Rechtschutz eine SB von 150 € habe. Ist hier zufällig ein Jurist?? Oder wenigstens ein(e) Jura-Student(in)??? :) Bitte keinen dummen Spüche, überflüssige Kommentare, etc.! Wird eh alles gemeldet und gelöscht...!!!


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flamingstar
beantwortet von flamingstar am 22. April 2009 09:27
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Zahlen. Fertig. Und du hast Ruhe. Wie du bereits schreibst,hast du eine SB von 150 Euro bei deiner Rechtsschutzversicherung. Lohnt sich also nicht, einen Anwalt einzuschalten und hoffen, dass du recht bekommst. Also einfach den Betrag überweisen und die Sache ist erledigt.

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 22. April 2009 09:30

Seh ich auch so. Wenn man es selber vertrödelt, rechtzeitig zu kündigen (und nicht erst wenn man sowieso schon in Verzug ist), dann muss man da eben durch. Die €200 zahlen wäre wohl das Einfachste und Billigste.


anonym
beantwortet von Tumba am 22. April 2009 09:27
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Wieso sollte der ANspruch hinfällig sein, nur weil Du umgezogen bist?

Das wäre ja eine tolle Möglichkeit für Schuldner, ihren Problemen aus dem Weg zu gehen.

Der Anspruch vom Sonnenstudio ist völlig legitim, denn so wird es in den Vertragsbedingungen stehen, die Du unterschrieben hast.

Kommentar von Romero am 22. April 2009 09:31

In den Vertragsbedingungen steht: Eine ausserordentliche Kündigung ist dann möglich wenn man verzogen ist. Der Anspruch auf die restliche Beiträge. Mein Umzug ist ja eine belegbare Tatsache.

Kommentar von F5ce5a490bff394deefec9f41f3820basmallhummla am 22. April 2009 09:32

@ tumba: lies nochmal den sachverhalt, bevor du hier quatsch schreibst!!!

Kommentar von Tumba am 22. April 2009 10:06

Den habe ich gelesen, deswegen auch meine Antwort.


anonym
beantwortet von marshall am 22. April 2009 09:31
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Du schreibst das du in den Rückstand geraten bist und das du keine Mahnungen erhalten hast. Du hast über den Rückstand aber Kenntnis gehabt, ansonsten wärst du nicht dahingegangen um diesen genaustens in Erfahrung zu bringen. Du hast doch einen Vertrag geschlossen, in diesem sind die genauen Raten angegeben. Ich denke das die Anzahl der Mahnungen und ob diese angekommen sind völlig unerheblich sind, denn die Vertragsstatuten waren dir bekannt...


NicoDeluxe
beantwortet von NicoDeluxe am 22. April 2009 09:27
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hmm naja -.- sieht schlecht aus...die pfeiffen gern mal auf mahnungen...bezahl es in raten ab besser wird nix gehen


hummla
beantwortet von hummla am 22. April 2009 09:31
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hm, ziemlich schwierig. ich würde erstmal nur das zahlen, womit du im rückstand warst. habe ich richtig verstanden, dass die 200€ die monatsgebühr für die lommenden monate wäre? wenn du weit genug umgezogen bist, müsstest du das ja nicht mehr zahlen (wenns dir nicht zumutbar ist, jedes mal dahin zu fahren)...hast du denn schon deine kündigung abgeschickt? mach das doch trotzdem. und vielleicht kann man ja mit dem inkassobüro reden...das muss ja nicht gleich die russische mafia sein ;)



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