Hat jemand vllt. einen Vordruck oder einen Rat wie man eine Kündigung nach der Probezeit selbst an das Unternehmen schreibt?
vielleicht hilft dir das weiter: www.kostenlose-vordrucke.de.
kündigungsfrist in probezeit: 2 wochen - danach, 4 wochen...
Vorab bitte eine Klarstellung, du sprichst von einer Kündigung nach der Probezeit, damit bist ja schon festangestellt. Ist das so richtig?
Wenn nein, würde ich dem AG schreiben:
Das Probearbeitsverhältnis möchte ich zum TTMMJJ beenden.
Geh doch einfach mal hier drauf : http://meine-kuendigung.de/kgen.htm Dort musst du nur noch die entsprechenden Felder ausfüllen und dann bekommst du eine vorgedruckte Kündigung! .....
Hiermit kündige ich zum XX.XX.XXXX. Aufgrund der Probezeit müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden.
MFG
Vollstrecker
comarel am 6. November 2007 12:03 @Vollstrecker Meines Erachtens innerhalb der Probezeit keine Kündigungsfristen und auch nicht unbedingt mi Angabe von Gründen. Nach der Probezeit allerdings gelten doch die normalen Kündigungszeiten, die vertraglich vereinbart wurden
Kai aus Berlin am 6. November 2007 12:26 Selbst in der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von 2 Wochen üblich. Aber die Frage bezieht sich auch auf die Zeit nach der Probezeit.
@Vollstrecker, mach dir mal die Mühe und blättere mal in den ANtworten:http://www.gutefrage.net/frage/kann-man-in-der-probezeit-fristlos-kuendigen

Wenn Du schon fest angestellt bist, schreibst Du: Sehr geehrte(r) Frau/Herr....., hiermit kündige ich fristgerecht zum ..... Mit freundlichen Grüßen.....
Bessere Stimmung macht allerdings ein Gespräch. Du wirst ja Gründe haben zu kündigen, die vielleicht ja gar nichts mit dem Unternehmen zu tun haben. Aber Gespräch oder nicht, schriftlich fixieren , musst Du es auf jeden Fall und quittieren lassen.

Da braucht man keinen Vordruck. Einfach die Kündigung schreiben und unterschreiben. Abgeben (auf jeden Fall quitieren lassen) oder per Einschreiben schicken fertig. Besseren Eindruck hinterläßt natürlich ein Gespräch, aber das hängt von der Situation ab...
Ich kündige, weil das Unternehmen mir falsche Tatsachen unterstellt hat und lieber den Denunziationen anderer glaubt als mir selbst. Da ich mich noch in der Probezeit befinde, können mir diese natürlich ohne Angaben von Gründen kündigen, was sie auch machen werden, daher werde ichselbstständig kündigen.
bitmap am 6. November 2007 14:19 Ja was denn nun? Einmal schreibst du "nach der Probezeit" und jetzt auf einmal "Da ich mich noch in der Probezeit befinde". Für dich macht das höchstens bei der Kündigungsfrist einen Unterschied.
Ja, tut mir Leid, ich hab mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte mit "nach der Probezeit", dass ich kündige wenn die Probezeit vorbei ist, dass ich quasi -"nach der Probezeit" kündige. TUt mir Leid wenn es missverständlich war.
Liebe/r Fiddler,
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Viele Grüße
Verena vom gutefrage.net-Support
bitmap am 6. November 2007 22:25 Kommt auf die Kündigungsfrist an. Wenn der Arbeitgeber schon vorher kündigt und die evtl. kürzere Kündigungsfrist der Probezeit schon früher greift, dann ist ne Eigenkündigung von dir vermutlich sinnlos. Aber wir kennen ja deine Vertragsbedingungen nicht.