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Kündigung schreiben - aber wie?

gefragt von Fiddler am 06.11.2007 um 11:54 Uhr

Hat jemand vllt. einen Vordruck oder einen Rat wie man eine Kündigung nach der Probezeit selbst an das Unternehmen schreibt?

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anonym
beantwortet von Mehamm123 am 6. November 2007 12:09
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Vorab bitte eine Klarstellung, du sprichst von einer Kündigung nach der Probezeit, damit bist ja schon festangestellt. Ist das so richtig?

Wenn nein, würde ich dem AG schreiben:

Das Probearbeitsverhältnis möchte ich zum TTMMJJ beenden.

Kommentar von 0a8aef7a3ed51c5b795248d622107f97smallVollkornkeks am 19. Juli 2009 22:52

In der Probezeit kann man mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen. Nach der Probezeit sind es 4 Wochen.

Kommentar von carel am 3. September 2009 18:31

Hier sind aus meiner Sicht das Vorgehen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Kündigung durch den Arbeitnehmer und auch durch den Arbeitgeber gut beschrieben: http://kuendigung.im-alter.net/

Kommentar von anita83 am 8. Dezember 2009 22:31

kostenlose kündigungsmuster und briefvorlagen findet man auf www.kostenlose-vordrucke.de


yyyxxx
beantwortet von yyyxxx am 6. November 2007 12:10
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Geh doch einfach mal hier drauf : http://meine-kuendigung.de/kgen.htm Dort musst du nur noch die entsprechenden Felder ausfüllen und dann bekommst du eine vorgedruckte Kündigung! .....


koira1975
beantwortet von koira1975 am 6. November 2007 12:14
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Wenn Du schon fest angestellt bist, schreibst Du: Sehr geehrte(r) Frau/Herr....., hiermit kündige ich fristgerecht zum ..... Mit freundlichen Grüßen.....

Bessere Stimmung macht allerdings ein Gespräch. Du wirst ja Gründe haben zu kündigen, die vielleicht ja gar nichts mit dem Unternehmen zu tun haben. Aber Gespräch oder nicht, schriftlich fixieren , musst Du es auf jeden Fall und quittieren lassen.


Vollstrecker
beantwortet von Vollstrecker am 6. November 2007 12:00
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Hiermit kündige ich zum XX.XX.XXXX. Aufgrund der Probezeit müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden.
MFG
Vollstrecker

Kommentar von Caf8a3595bdac965238ca5caba361d24smallcomarel am 6. November 2007 12:03

@Vollstrecker Meines Erachtens innerhalb der Probezeit keine Kündigungsfristen und auch nicht unbedingt mi Angabe von Gründen. Nach der Probezeit allerdings gelten doch die normalen Kündigungszeiten, die vertraglich vereinbart wurden

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 6. November 2007 12:26

Selbst in der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von 2 Wochen üblich. Aber die Frage bezieht sich auch auf die Zeit nach der Probezeit.

Kommentar von Mehamm123 am 6. November 2007 12:26

@Vollstrecker, mach dir mal die Mühe und blättere mal in den ANtworten:http://www.gutefrage.net/frage/kann-man-in-der-probezeit-fristlos-kuendigen


anonym
beantwortet von Batsch am 26. November 2009 12:33
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Verschiedene Vorlagen für Kündigunsschreiben findet man unter http://www.formblitz.de/kuendigung/ egal ob für einen Arbeitsvertrag, Mietvertrag, oder andere Verträge


Sejla23
beantwortet von Sejla23 am 15. November 2009 23:58
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anonym
beantwortet von Fiddler am 6. November 2007 17:45
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Ja, tut mir Leid, ich hab mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte mit "nach der Probezeit", dass ich kündige wenn die Probezeit vorbei ist, dass ich quasi -"nach der Probezeit" kündige. TUt mir Leid wenn es missverständlich war.

Kommentar von support am 6. November 2007 21:24

Liebe/r Fiddler,

bitte achte in Zukunft darauf die Kommentarfunktion zu nutzen, wenn Du Antworten kommentieren und Deine Frage nachträglich ergänzen möchtest.

Viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. November 2007 22:25

Kommt auf die Kündigungsfrist an. Wenn der Arbeitgeber schon vorher kündigt und die evtl. kürzere Kündigungsfrist der Probezeit schon früher greift, dann ist ne Eigenkündigung von dir vermutlich sinnlos. Aber wir kennen ja deine Vertragsbedingungen nicht.


anonym
beantwortet von Fiddler am 6. November 2007 13:29
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Ich kündige, weil das Unternehmen mir falsche Tatsachen unterstellt hat und lieber den Denunziationen anderer glaubt als mir selbst. Da ich mich noch in der Probezeit befinde, können mir diese natürlich ohne Angaben von Gründen kündigen, was sie auch machen werden, daher werde ichselbstständig kündigen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. November 2007 14:19

Ja was denn nun? Einmal schreibst du "nach der Probezeit" und jetzt auf einmal "Da ich mich noch in der Probezeit befinde". Für dich macht das höchstens bei der Kündigungsfrist einen Unterschied.


jens79
beantwortet von jens79 am 6. November 2007 12:03
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Da braucht man keinen Vordruck. Einfach die Kündigung schreiben und unterschreiben. Abgeben (auf jeden Fall quitieren lassen) oder per Einschreiben schicken fertig. Besseren Eindruck hinterläßt natürlich ein Gespräch, aber das hängt von der Situation ab...


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