Kündigung per Einschreiben - Gültig, wenn ich es nicht abhole?

19 Antworten

ICH habe PERSÖNLICH die ERFAHRUNG gemacht, dass Fachanwälte für Arbeitsrecht dazu raten, eine Kündigung PERSÖNLICH zuzustellen UND zu übergeben oder durch VERTRAUENSPERSONEN zustellen zu lassen und sich den Empfang quittieren zu lassen..

Du -KANNST also versuchen, Fristen zu verlängern, indem Du behauptest, diese Benachrichtigung gar nicht erhalten zu haben. Du solltest Dir natürlich auch darüber im Klaren sein, dass Dir das auf Dauer nichts nutzt UND sich vermutlich auch in Deinem Zeugnis niederschlagen wird. Außerdem folgt Arbeitsgerichtsprozess usw.

Der Arbeitgeber kann Dir die Kündigung auch durch Übergabe vor Zeugen zustellen, da Du ja vermutlich keine Empfangsbestätigung unterschreiben wirst. Letztendlich bleibt immer noch der Weg, die Kündigung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen. Entgehen kannst Du der Kündigung aber nicht und die ganze Trickserei wird Deine Chancen vor einem Arbeitsgericht auch nicht verbessern.

Das beantwortet die eigentliche Frage aber irgendwie nicht!?

Die Zustellung erfolgt in dem Moment, in dem das Schreiben in deinen Machtbereich gelangt. Wenn ein Uebergabeeinschreiben nicht zugestellt werden kann und lediglich eine Abholbenachrichtigung in deinen Briefkasten geworfen wird, ist das Schreiben selbst natuerlich noch nicht zugegangen. Es befindet sich ja schliesslich weiterhin ausserhalb deines Machtbereiches. Zugestellt ist es in diesem fall erst dann, wenn du es bei der Post abgeholt hast.

Aber Vorsicht! Vereitelst du den Zugang schuldhaft, bist du rechtlich so zu stellen, als sei das Schreiben zugegangen. Eine schuldhafte Zugangsvereitelung liegt i.d.R. vor, wenn der Empfaenger vorher ueber das Schreiben informiert wurde und es dann nicht abholt, um den Zugang zu verzoegern oder voellig zu vereiteln.

Wenigstens noch ein wissender zwischen all den Ahnungslosen hier...

Die Zustellung des Einschreibens ist damit erfolgt!

Es nicht abholen ist genauso kindisch wie kleine Kinder die sich die Augen zuhalten und dann denken: Ich kann niemanden sehen, also dann kann mich auch niemand sehen!

Die Sendung gilt als zugestellt, da du ja die Benachrichtigung hast. Kündigung ist wirksam - sonst könnte ja jeder einfach sagen "Hol ich einfach nicht ab".....

Habe mir jetzt hier noch mal alles durchgelesen, und möchte ergänzen: Mir ging vor etlichen Jahren mal eine Kündigung per Boten zu, am späten Abend, damit sie noch fristgerecht da war. Ich war aber nicht zu Hause. Ich fand einen gelben Post-It-Zettel meiner Nachbarn an meiner Tür vor, der Brief wurde bei denen abgegeben. Den Zettel hätte jeder wegnehmen können, eine offizielle Benachrichtigung gab es nicht. Dennoch war die sowohl die Kündigung wirksam, als auch die pünktliche Zustellung, denn meine Nachbarn mußten bezeugen, wann der Brief bei ihnen abgegeben wurde. Ich hätte mich im Urlaub befinden können, oder Krach mit den Leuten haben können, so daß mich der Brief nicht oder erst viel später erreichen hätte können - er galt vor Gericht als pünktlich und fristgerecht zugestellt.

Und so wird es hier auch sein, da ja die Einschreibe-Benachrichtigung nachweislich vorliegt.