Kündigung ohne handschriftliche Unterschrift

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Die Telekom schreibt in ihren AGB fuer eine Kuendigung nicht die Schriftform vor sondern laesst ausdruecklich auch Kuendigungen per Fax und Online-Formular zu. Somit ist lediglich entscheidend, ob der Kuendigungswille eindeutig aus der Kuendigungserklaerung hervorgeht und die eigenhaendige Unterschrift ist gerade keine Voraussetzung fuer die Wirksamkeit der Kuendigung.

Schade, jetzt habe ich zwei Einschreiben abgeschickt.

@frautsche

Schaden kann's nicht. So hast du wenigstens einen Zugangsnachweis. Aber wieso gleich 2?

@DerCAM

Weil ich im ersten Brief, in Eile, die Unterschrift vergaß, wie mir hinterher, zu spät, einfiel.

@frautsche,

die Telekom wird so verhalten, als hätte sie nie ein Kündigungsschreiben von Dir erhalten; was im Grunde ja auch stimmt, denn eine Kündigung bedarf der eigenhändigen Unterschrift.

Freundliche Grüße

Delveng

eine Kündigung bedarf der eigenhändigen Unterschrift

Nur wenn dies fuer die Kuendigung des jeweiligen Vertragsverhaeltnis gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist oder diese vertraglich vereinbart wurde. Beides ist hier aber nicht der Fall.

Kündigung auf dem Postweg: Ohne Unterschrift fraglich, da der Absender nicht eindeutig identifiziert werden kann. Da könnte ja jeder jeden Anschluss kündigen.

Per email: Sollte kein Problem sein, da Du mit Deiner email-Adresse auch ohne Unterschrift als Absender zu identifizieren bist.

Eine Kündigung ohne Unterschrift ist keine Kündigung. Die könnte ja jeder schreiben.

Wenn dadurch der Kündigungstermin verstrichen ist, hast du Pech gehabt.

Eine Kuendigung bedarf nur dann der eigenhaendigen Unterschrift, wenn dies ausdruecklich so vereinbart wurde (Schriftform) oder fuer die Kuendigung des betreffenden Vertrages gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist.

Fuer die Kuendigung eines Telekommunikationsvertrages ist die Schriftform aber weder gesetzlich vorgeschrieben mittels der AGB der Telekom vereinbart (diese lassen sogar ausdruecklich auch eine Kuendigung per Fax oder Online-Formular zu).