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Kündigung nach Elternzeit wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

gefragt von rodelimo050680 am 29.10.2009 um 20:56 Uhr

Hallo, wer kennt sich da aus? Mein Arbeitgeber hat mir nun mitgeteillt, das er mich kündigen will. Nun meine Frage, wie wird dann das Arbeitslosengeld berechnet?

Danke

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Kündigung x 2.770 Arbeitslosengeld x 725 Elternzeit x 314

anonym
beantwortet von schnabelchen am 29. Oktober 2009 21:01
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Kommt darauf an, ob du eventuell eine Abfindung bekommst. Ansonsten must Du umgehend nach der Kündigung - ich glaube innerhalb 2-3 Werktagen beim Amt sein und bekommst einen riesen Berg an Zettel zum ausfüllen. Dein Arbeitgeber muss dann auch noch etwas ausfüllen und erst wenn die Sachen alle vollzählig sind geht´s an die Berechnung. Ich würde vorab beim Arbeitsamt anrufen und fragen, was Sie alles an Unterlagen benötigen, denn sonst rennst Du jeden zweiten Tag, um Unterlagen nachzuliefern. Viel Glück!

Kommentar von rodelimo050680 am 29. Oktober 2009 21:05

Und wird das Alg nach dem Verdienst vor der Elternzeit berechnet oder wie läuft das?


Rayap
beantwortet von Rayap am 29. Oktober 2009 20:59
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Normalerweise kannst du danach nich gefeuertweden nur weil du kinderzeit hattest außer du hast was getan das gegen die regeln verstößt

Kommentar von rodelimo050680 am 29. Oktober 2009 21:01

Er will eine betriebliche Kündigung machen.



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