Kann man dem AN wenige Wochen nach Ablauf der Probezeit kündigen, da er den Anforderungen nicht gewachsen ist, oder ist eine Abmahnung erforderlich? Es geht um einen Saisonbetrieb. Die Probezeit endet vor der Saison.

eine fristgerechte kündigung ohne vorherige abmahnug ist nur bei betriebsbedingter kündigung rechtswirksam - in deinem fall also nicht. Im übrigen muß-falls vorhanden- der betriebsrat vorher gehört werden.

Wenn Deine Probezeit abgelaufen ist und Dir nicht gekündigt wird, dann gehst Du in ein festes Arbeitsverhältnis. Schaue mal in Deinen Vertrag was dort steht.

Eine Abmahnung wird es nur geben, wenn vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten vorliegt! Wenn sich herausstellt, dass jemand den Anforderungen nicht gewachsen ist, ist das ja kein Fehlverhalten! Eine Kündigung ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit möglich.

Fristgerecht kann gekündigt werden mit Angabe eines Grundes, da die Probezeit bereits verstrichen ist.
Kündigungsfrist ist im Arbeitsvertrag festgehalten.
AN wie AG können jederzeit fristgerecht kündigen. Haste das nicht gewußt?

In der Probezeit immer ohne Angabe von Gründen. Saisonvertrag ist sowieso zeitlich begrenzt. Man kann immer das Arbeitsgericht anrufen und nachfragen.
Es ist kein Saisonvertrag, nur die Bewährungsprobe findet nach der Probezeit statt.
mops09 am 25. Juni 2009 10:59 oh -sorry - NACH der Probezeit. ja dann ist es genaus so, wie es clauzito gesagt hat. Trotzdem kann man jeder (Öffnungs-)Zeit beim Arbeitsgericht anrufen.
wenigstens einer, der die Frage richtig gelesen hat...