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Kündigung nach der Probezeit

gefragt von alphonso am 25.06.2009 um 10:18 Uhr

Kann man dem AN wenige Wochen nach Ablauf der Probezeit kündigen, da er den Anforderungen nicht gewachsen ist, oder ist eine Abmahnung erforderlich? Es geht um einen Saisonbetrieb. Die Probezeit endet vor der Saison.

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Recht x 35.004

clauzito
beantwortet von clauzito am 25. Juni 2009 10:28
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eine fristgerechte kündigung ohne vorherige abmahnug ist nur bei betriebsbedingter kündigung rechtswirksam - in deinem fall also nicht. Im übrigen muß-falls vorhanden- der betriebsrat vorher gehört werden.

Kommentar von alphonso am 25. Juni 2009 10:43

wenigstens einer, der die Frage richtig gelesen hat...


Nellina
beantwortet von Nellina am 25. Juni 2009 10:21
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Wenn Deine Probezeit abgelaufen ist und Dir nicht gekündigt wird, dann gehst Du in ein festes Arbeitsverhältnis. Schaue mal in Deinen Vertrag was dort steht.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 25. Juni 2009 11:53
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Eine Abmahnung wird es nur geben, wenn vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten vorliegt! Wenn sich herausstellt, dass jemand den Anforderungen nicht gewachsen ist, ist das ja kein Fehlverhalten! Eine Kündigung ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit möglich.


DerPinocchio
beantwortet von DerPinocchio am 25. Juni 2009 10:25
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Fristgerecht kann gekündigt werden mit Angabe eines Grundes, da die Probezeit bereits verstrichen ist.

Kündigungsfrist ist im Arbeitsvertrag festgehalten.


anonym
beantwortet von Malustra am 25. Juni 2009 10:21
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AN wie AG können jederzeit fristgerecht kündigen. Haste das nicht gewußt?

Kommentar von Bd4d48e5f802f94a2a5c076ae1a972a6smallAlex1287 am 25. Juni 2009 10:23

unter ANgabe von Gründen, sonst ein Aufhebungsvertrag.....

Kommentar von alphonso am 25. Juni 2009 10:24

die Frage war "nach" der Probezeit. Währenddessen weiß ich selbst.


mops09
beantwortet von mops09 am 25. Juni 2009 10:21
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In der Probezeit immer ohne Angabe von Gründen. Saisonvertrag ist sowieso zeitlich begrenzt. Man kann immer das Arbeitsgericht anrufen und nachfragen.

Kommentar von alphonso am 25. Juni 2009 10:24

Es ist kein Saisonvertrag, nur die Bewährungsprobe findet nach der Probezeit statt.

Kommentar von 8384b4a70b150f5a5dc42e46468131f3smallmops09 am 25. Juni 2009 10:59

oh -sorry - NACH der Probezeit. ja dann ist es genaus so, wie es clauzito gesagt hat. Trotzdem kann man jeder (Öffnungs-)Zeit beim Arbeitsgericht anrufen.


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