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Kündigung Mobilfunkvertrag per E-mail

gefragt von OlegAk47 am 23.10.2009 um 19:38 Uhr

Guten Tag, habe folgendes Problem habe eine Kündigung per E-mail und schriftlich rausgeschickt für meine Mobilfunkverträge.

So nache kurzer Zeit bekam ich ein Schreiben, dass die Kündigung per E-mail nicht zulässig sei weil da die Unterschrift fehle,

habe jetzt nach einer Zeit nochmal gekündigt auch per E-mail diesmal aber noch mit Unterschrift.

Der mobilfunkanbieter (t-mobile) hat mir jetzt mitgetteilt, dass die Verträge verlängert wurden, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und den Eingang der schriftlichen Kündigung lehnen sie ab.

Als Nachweis habe ich die erste Kündigung, aber nur ohne Unterschrift.

Nun nach einem nochmaligen Telefonat, weigern sie die erste Kündigung zu akzeptieren.

Ich möchte jetzt so vorgehen die Einzugsermächtigung einziehen und ab dem Zeitpunkt zu dem ich gekündigt habe kein Cent mehr bezahlen, dass habe ich auch der Dame am Telefon gesagt. Darauf hin sagte sie ich werde angemahnt und die Sache wird an Anwälte übergeben.

Jetzt ist die Frage, ob ich so auf der richtigen Seite stehen würde, weil habe keine Lust falls was schief geht Anwaltskosten zu bezahlen und Schufa Eintrag käme auch nicht in Frage.

Die Summe die ich bezahlen müsste beläuft sich auf 180 €.

Mit freundlichem Gruß Tristan.

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Kündigung x 2.765 Mobilfunk x 472 Verträge x 214

anonym
beantwortet von scientia09 am 23. Oktober 2009 19:42
1x
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Es muss schriftlich gekündigt werden!

"Die Schriftform - ob nun gesetzlich oder vertraglich - sieht eine persönliche Signierung vor. Dies ist eine rechtsgültige Unterschrift des Verfassers oder dessen gesetzlich bestimmten Vertreters. Die herrschende Meinung sieht die Schriftform immer dann nicht gewahrt, wenn eine solche Signatur (Unterschrift) nicht als Original vorliegen kann."


anonym
beantwortet von jofischi am 23. Oktober 2009 19:42
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Momentan werden e-mail Nachrichten (Kündigungen, Verträge usw.) nicht akzeptiert. Das ist geltendes Recht. Per Fax werden solche Dokumente akzeptiert. Wie hast du eine Unterschrift unter die e-mail gesetzt?

Kommentar von OlegAk47 am 23. Oktober 2009 19:45

Ausgedruckt unterzeichnet und eingescannt!


anonym
beantwortet von HappyDrupa am 23. Oktober 2009 19:42
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Kündigungen immer per Einschreiben verschicken. Kannst du die schriftliche Kündigung belegen? Email Kündigungen werden selten anerkannt und normale Post geht bei denen angeblich immer verloren, oder ist nicht angekommen. Kannst du dein Kündigungsschreiben nicht belegen, wirst du wohl in den sauren Apfel beissen müssen.


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