Frage von reinhold1948 01.05.2008

Kündigung meiner KFZ-Versicherung - Vorlage, Vordruck oder Muster?

  • Hilfreichste Antwort von cassius 08.09.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    schau mal auf

    www.kostenlose-vordrucke.de

    unter versicherungen dann kfz-versicherung auswählen

  • Antwort von hochsteder 11.01.2011
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hallo Reinhold, zu welchem Zeitpunkt (Kündigungsfristen) du deine Versicherung kündigen kannst, müsste ja eigentlich in deinem Vertrag/Police stehen. Ich denke das variiert von Anbieter zu Anbieter. Bzgl. fertiger Vordrucke, Vorlage, Muster kann ich dir http://www.aboalarm.de/ empfehlen. Mit 2 Klicks kannst du hier dein Kündigungsschreiben erstellen und hast einen fertigen Vordruck inkl. Anschrift (Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt). Du brauchst dann nur noch deine Adresse und Vertragsnummer o.ä. eingeben und kannst die Kündigung direkt losschicken und dir den Gang zur Post sparen :) Ich habe hier schon persönlich 2 Verträge gekündigt (Handyvertrag und Bahncard) und bin positiv von diesem Service überzeugt :) hoffe ich konnte helfen lg Erika

  • Antwort von thomytiger 01.05.2008
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    such mal bei google danach, da gibt es zig vorlagen, auch nach begründungen (wenn gewünscht/erforderlich) sortiert.

  • Antwort von vampire 01.05.2008
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    generell kann man die bis zum 30.11. zum jeweiligen Jahresende kündigen, oder natürlich wenn man das Fahrzeug wechselt. Bei einer Erhöhung kann man ebenfalls mit 4Wochenfrist kündigen. Steht alles in den Vertragsunterlagen.

    Text: Hiermit kündige ich die Versicherung Nr. XXX zum xx.xx.xxxx.

  • Antwort von Keckkneck 31.07.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Als Vordruck oder Vorlage kann akira79 die Vordrucke von Aboalarm empfehlen, da sind auch welche für die KFZ-Versicherung dabei, so dürfte die Kündigung hoffentlich reibungslos funktionieren!

    Video von akira79akira79 23.07.2012 - 9:25
    So kündigt man seine Kfz-Versicherung richtig
  • Antwort von WolfRichter 01.05.2008
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du kannst bis zum 30. November zum Ablauf des Jahres ordentlich kündigen.

    Außerordentlich kannst Du bei Schadensfall, Beitragserhöhung und Fortfall des Risikos (Autoverkauf) kündigen.

    Die Kündigung erfolgt formlos schriftlich. (Deshalb hast du auch kein Formular gefunden.)

  • Antwort von isabell22 05.09.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Versicherungsscheinnummer in den Betreff und.. Hiermit kündige ich meine Autoversicherung fristgerecht zum .... Bitte um kurze Bestätigung. Das wars. ... Bei 90% der Gesellschaften gilt Kündigung zum 31.12.2010. Die Kündigung muß eingegangen sein bis 30.11. eines Jahres. Huk oder sonstige direkte Versicherungen haben jährliche Kündigung. D. h. wenn im Februar zugelassen dann zum Februar kündigen. Bitte 4 Wochen Kündigungsfist einhalten!!!

  • Antwort von teichfeld 20.11.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hi,

    Bei kostenlose Vordrucke gibt es leider keine Adressen der Versicherungen. Bei untenstehendem Link findet Ihr fertige Kündigungsschreiben mit Adresse, Fax-Nummer und Kundenhotline

    http://www.xxxxxxxxxx/kuendigungsschreiben-erstellen/kfz-versicherung-kuendigen

  • Antwort von dfranke 03.05.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Zur Frage nach den Kündigungsfristen findest Du auf http://www.kostenloser-versicherungsvergleich.com/versicherung-kuendigen.html oder etlichen anderen Seiten Ausführungen für die wichtigsten Versicherungsarten. Wichtig ist, dass die Kündigung fristgemäß beim Versicherer eingeht (im Falle der Kfz-Versicherung also bis zum 30. November des Jahres bei diesem vorliegt).

  • Antwort von philosophy84 16.10.2012

    Hier ist ein Vordruck für eine Kfz Versicherung Kündigung, für alle die die dannach suchen...einfacher gehts nicht :)

    http://kfz-versicherungsvergleich.toptarif.de/downloads/musterkuendigung.pdf

  • Antwort von gerd47 08.05.2012

    Hallo reinhold1948 ich bin "vom Fach" und hier meine Antwort.

    1. Regulär kann die Kfz-Haftpflicht immer zum 31.12. eines Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muß bis zum 30.11. beim Versicherer eingegangen sein. Einige wenige Versicherer haben als Versicherungsjahr nicht das Kalenderjahr. Dann ist eine Kündigung z.B. auch zum 1.Mai möglich. Steht aber im Versicherungsvertrag.
    2. Zusätzlich besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer z.B. im Dezember die Prämie erhöht und keine Mehrleistung dafür anbietet. Dann muß man aber innerhalb von 2 Wochen reagieren.
    3. Nach jedem Schadenfall (Unfall mit anfallenden Kosten) kann gekündigt werden.
    4. Natürlich kann gekündigt werden, wenn das Auto verkauft wird.
    5. Kündigen kann man auch, wenn man den Zulassungsbezirk wechselt. Also bei Umzug in einen anderen Landkreis.

    Eine Kfz-Versicherung kann man formlos kündigen, wichtig ist in jedem Fall aber die Angabe der Versicherungsnummer und ggf. das amtl. Kennzeichen.

  • Antwort von lissi17 14.03.2012

    Die KFZ kannst du im laufenden Jahr nur bei zulassung wechseln. Ich hab mein Auto kurz stillgelegt `ne woche später mit neuer Versicherung wieder angemeldet. Sonst geht Wechsel nur per 31.12. also 30.11. kündigen.

  • Antwort von ChristUrland 06.03.2010
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