gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Kündigung in Probezeit muss ich danach noch arbeiten? steht mir Urlaub zu ?

gefragt von silonia am 14.06.2009 um 21:31 Uhr

Hallo,

Es sieht so aus: ich Arbeite seit 3.3.09 in der ambulanten pflege als geringfügig beschäftigte für 9 std. die Woche.

Ich möchte nun Kündigen, a) wegen meinem soh (17 monate) ich hab das mit der arbeit unterschätzt, er braucht mich.

und b) ich habe von unserem Opa, (wir haben eine eigene fahrschule) angeboten bekommen da mit zu arbeiten.

Ich möchte die Kündigung schriftlich morgen bei der chafin abgeben. also für den datum 15.Juni 09 im Vertrag steht folgendes : Innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Ende eines Kalendertages. Der volle Urlaubsanspruch kann erst nach Ablauf von sechs Monaten, bei Jugendlichen nach Ablauf von drei Monaten (Wartezeit) nach der Einstellung geltend gemacht werden. (meine chefin meinte aber ich hätte urlaubsanspruch) mh.

ich möchte nun folgendes wissen:

  1. Muss ich nun nach der Kündigung noch arbeiten? (das ist mir nämlich sehr unangenehm)

  2. Habe ich Urlaubsanspruch den ich auf restliche arbeitstage verrechnen kann?

  3. Was muss ich beim Kündigungsschreiben beachten (hab das noch nie gemacht.)

lieben dank schon im vorraus ! Silvia M.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Kündigung (2678)
urlaubsanspruch (177)
Pobezeit (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von hannastgt am 14. Juni 2009 21:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Normalerweise hast Du monatlich einen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl Urlaunstage (Ich glaube 2,5). Die könntest Du jetzt in Anspruch nehmen, allerdings werden die vermutlich noch nihct für 14 Tage Urlaub reichen. Evtl. kannst Du unbezahlten Urlaub nehmen. Das wäre allerdings Kulanz des Arbeitgebers. Wenn der nicht zustimmt musst Du die Kündigungsfrist einhalten. Sprich die Tage die Du nicht mit regulärem Urlaub abdecken kannst noch arbeiten.

Kommentar von 7990a611c8bc8984765afc6bc49b5408smalltabeah am 14. Juni 2009 21:38

wenn sie keinen Vertrag hat stehen ihr nur die gesetzlichen Urlaubstage - 24 - zu

Kommentar von hannastgt am 14. Juni 2009 21:39

Ja die berechnen sich ja aus dem monatlichen Urlaubsanspruch.

Kommentar von silonia am 14. Juni 2009 21:38

ok, es könnte aber wenn es den stimmt mit den 2,5 pro monat doch reichen, denn ich hab ab der kündigung nur noch ca. 5 dienste zu arbeiten. was mach ich den nur, ich will nicht mehr da arbeiten nach der kündigung das ist so blöd.

Kommentar von hannastgt am 14. Juni 2009 21:41

Ich hab allerdings nicht bedacht, dass Du nicht Vollzeit arbeitest, bin da gerade von mir ausgegangen. Da ist ja dann auch dein Urlaubsanspruch geringer. In deinem Vertrag steht ja sicher dein Jahresurlaub wenn Du den durch zwölf teilst weist Du wieviel Urlaubsansruch Du im Monat hast. Und vielleicht geht es ja mit unbezahltem Urlaub!


tabeah
beantwortet von tabeah am 14. Juni 2009 21:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

während der Probezeit kann man TÄGLICH, mit einer 2-Wochen-Frist, kündigen

Kommentar von 7990a611c8bc8984765afc6bc49b5408smalltabeah am 14. Juni 2009 21:39

in der Probezeit muss man keinen Kündigungsgrund angeben. sprich doch einfach mit der Pflegeleitung darüber.

Kommentar von silonia am 14. Juni 2009 21:49

Danke ihr lieben, ich weiss ja das ich ab der kündigung die 2 wochen frist habe, aber meine große sorge ist das ich danach eben noch ein paar tage arbeiten muss, und ich will nicht, wenn ich mich krankmelden würde, bliebe mir das erspart aber den weg möchte ich ungern gehen da ich ja ein arbeitszeugniss möchte. bzw. mein mann möchte nicht das ich mich deswegen krank melde. mh ich bin ein bisschen verzweifelt. und wie formuliere ich eine kündigung? lg, Silvia



Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Kündigung ohne Probezeit

    Kündigung in Probezeit trotz Schwangerschaft

    Kündigung in Probezeit? Welches Datum in Kündigung schreiben?

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.