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Kündigung in der Schwangerschaft ?

gefragt von silence am 20.05.2008 um 23:35 Uhr

hallo,

folgende situation.

bin seit 01.12 beschäftigt mit einer probezeit von 6 monaten und einem befristeten vertrag von 1 Jahr bis 30.11.

nun wurde ich am 15.05 gekündigt und habe am 16.05 erfahren das ich schwanger bin. mus der arbeitgeber mich nun wieder einstellen wenn ich ihn nachträglich darauf hinweise ?

und wie verhält sich das mit dem Muttergeld nach ablauf des befristeten vertrages. wird mir dieses Jahr als volles arbeitsjahr angerechnet auch während der schwangerschaft ?


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Reply


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 20. Mai 2008 23:41
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Ich würde mal sagen, da hat Dein Arbeitgeber Pech gehabt. Er muss die Kündigung zurücknehmen. Da Du innerhalb von 4 Wochen nach erhalt der Kündigung Deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung über eine bestehende Schwangerschaft vorlegen kannst und somit unter Schutz stehst und nicht gekündigt werden kannst. Dein Arbeitsvertrag läuft nun bis zum Ende der Befristung. Schau mal bei Google nach Mutterschutz oder ähnlichen Stichpunkten. Da müsste auch darüber was stehen. LG TawaGirl

Kommentar von 20fe4160b2d32c8b7e98db609f2073acsmallîsedînger am 20. Mai 2008 23:49

DH!

Kommentar von 08af599d0ea7126b51c447762fa26eeasmallStrolschi am 20. Mai 2008 23:50

Kann ich nicht verstehen, sie hat eine Probezeit von sechs Monaten und der AG lag in der Frist, da kann er ohne Angaben von Gründen meines wissens Kündigen, darum heißt es ja Probezeit. Und er konnte von der Schwangerschatf ja nichts wissen, da Sie es ja auch erst einen Tag später erfahren hat. Sollte ich da so falsch liegen???

Kommentar von Simple_avatar8smallMau Mau am 20. Mai 2008 23:56

Ja. Die Schwangerschaft ist der einzige Ausnahmetatbestand, der auch in der Probezeit zählt.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1small General gertrude ll am 21. Mai 2008 00:07

tawa das stimmt nicht. es sind 2wochen und keine 4wochen.

Kommentar von Simple_avatar3smallTawaGirl am 21. Mai 2008 00:10

Danke Gertrude, dann hat uns unser Rechtsverdreher eine falsche Frist genannt. Ist ja gut zu wissen, wenn so was mal wieder vorkommt. Danke für die Info. LG TawaGirl

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Mai 2008 00:10

@ TawaGirl, MauMau & isedinger: Ihr gibt hier euer Wunschdenken bekannt und keine gescheiten Ratschläge!

Kommentar von Simple_avatar3smallTawaGirl am 21. Mai 2008 00:13

Indy72, ich habe das in der Praxis selber schon gehabt, das sind Tatsachen, kein Wunschdenken.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1small General gertrude ll am 21. Mai 2008 00:16

tawa in der praxis sieht es meist anders aus, aber in diesem fall muss man die gesetzeslage erklären und nicht wie es bei euch mal war. ist nicht persönlich gemeint, aber indy hat vollkommen recht

Kommentar von Simple_avatar3smallTawaGirl am 21. Mai 2008 00:31

Gegen die Gesetze kann ein Arbeitgeber aber nichts machen, auch wenn er das gerne möchte. Die Gestze haben mit Wunschdenken nun mal nichts zu tun. Das sind Tatsachen.

Kommentar von 5ccb09e6d52b81dec198598044ca2482smallNylonliebe am 21. Mai 2008 00:35

Wo hast du denn WAS studiert ? Die Gesetze sind gemacht, um Schwangere zu schützen --- in diesem Fall. Denke mal nach, bevor du andere angreifst.


anonym
beantwortet von Brianna am 20. Mai 2008 23:54
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(1) 1Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.

Zu finden auf bundesrecht.juris.de:

http://kuerzer.de/n7nNZ1LsD

Kommentar von Simple_avatar8smallMau Mau am 20. Mai 2008 23:58

Genau so ist es! :-)

Kommentar von Simple_avatar3smallTawaGirl am 21. Mai 2008 00:02

Dann sind es jetzt 2 Wochen, unser Rechtsverdreher hat uns was von einer 4 Wochenfrist mitgeteilt. Aber ist so, der Arbeitgeber kommt da nicht raus. DH

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Mai 2008 00:17

Nach Darstellung der Fragerin wurde ihr erst gekündigt und erst dann hatte sie Ihre Schwangerschaft festgestellt. Dem Arbeitgeber war also der "glückliche Ustand" zum zeitpunkt der Kündigung nicht bekannt!

Kommentar von Brianna am 21. Mai 2008 00:21

Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird

Da die Schwangerschaft einen Tag später festgestellt wurde, ist dein Einwand leider irrelevant, Indy.

Kommentar von Simple_avatar3smallTawaGirl am 21. Mai 2008 00:25

Dann lies Dir bitte mal § 9, Mutterschutzgesetz, Kündigungsverbot durch. Da steht es ganz deutlich drinn. Und nach dem was die Fragestellerin geschrieben hat wurde ihr einen Tag nach der Kündigung die Tatsache der Schwangerschaft mitgeteilt.

Kommentar von Brianna am 21. Mai 2008 00:36

Immer locker bleiben, TawaGirl

Man wird ja noch mal nachfragen dürfen :-)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. Mai 2008 13:05

''Nach Darstellung der Fragerin wurde ihr erst gekündigt und erst dann hatte sie Ihre Schwangerschaft festgestellt. ''

Ihr wurde am 15.05. gekündigt. Am 16.05. also 1 Tag später hat sie ihre Schwangerschaft festgestellt. Jeder augeklärte Mensch weiß, dass so ne Schwangerschaft i.d.R. nicht 1 Tag nach der Befruchtung festgestellt wird. Also ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger war doch ziemlich hoch. Und das ist relevant.


Strolschi
beantwortet von Strolschi am 20. Mai 2008 23:38
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Soviel mir bekannt ist, kannst du nichts machen. In der Probezeit kann man den Vertrag ohne Angaben von Gründen beidseitig lösen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. Mai 2008 23:53

DH!


Blackmel
beantwortet von Blackmel am 20. Mai 2008 23:40
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Da Du erst später von der Schwangerschaft erfahren hast, gehe ich mal davon aus, dass Du nicht "deswegen" gekündigt wurdest?! Und da Du während der Probezeit gekündigt wurdest, denke ich auch nicht, dass Dich der Arbeitgeber wieder einstellen muss. Warum auch? Während der Probezeit kann man ohne großen Aufwand kündigen und gekündigt werden. Zu wann wurdest Du denn gekündigt? Zum Ablauf des befristeten Vertrags oder früher?

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. Mai 2008 23:53

DH!


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 20. Mai 2008 23:40
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probezeit sagt aus, dass ohne angaben von gründen beiderseitig gekündigt werden kann, da hilft auch eine schwangerschaft am nächsten tag nach der kündigung nicht.




Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. Mai 2008 23:52

DH!

Kommentar von 08af599d0ea7126b51c447762fa26eeasmallStrolschi am 20. Mai 2008 23:57

Bin ich froh, dass du das gleiche schreibst. Ich habe jetzt eben an meinem unternehmerischen Kenntnissen gezweifelt. Hätte mich sofort zur Schulung angemeldet. :-))

Kommentar von Simple_avatar3smallTawaGirl am 21. Mai 2008 00:08

Na dann melde Dich mal zur Schulung an. Ist jetzt nicht ironisch gemeint. Eine Schwangerschaft ist der einzige Ausnahmegrund, auch innerhalb der Probezeit. Und das auch noch nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung. Mein Chef hätte es auch gerne anders gehabt. LG TawaGirl

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. Mai 2008 00:10

Falsch.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 20. Mai 2008 23:51
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In der Probezeit kannst du nach Gesetz innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der Kündigungsschutz würde erst nach Ablauf der Probezeit greifen, vorausgesetzt die Schwangerschaft würde dem Arbeitgeber vor dem Kündigungsspruch mitgeteilt. Außerdem ist ein befristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit nicht mehr kündbar.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. Mai 2008 00:13

''Der Kündigungsschutz würde erst nach Ablauf der Probezeit greifen''

Aber nicht der nach dem Mutterschutzgesetz.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Mai 2008 00:22

Schreib doch bitte deinen Statement voll aus!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. Mai 2008 00:32

Wozu? Der entsprechende § aus dem Mutterschutzgesetz wurde doch schon zitiert. Dort steht auch nichts, dass dies erst nach irgendeiner bestimmten Beschäftigungszeit greift. Es ist also irrelevant, ob die Arbeitnehmerin sich in der Probezeit befand oder in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung, wo sie noch keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz hat.

War das ausführlich genug? ;-)

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Mai 2008 10:44

Ich kenne das nur im zwingendem Zusammenhang mit der Kenntnis von der Schewangerschaft. Also dass die Regelung des Mutterschutzgesetzes nur dann vor Kündigung schützt (unabhängig von der Probezeit), wenn dieser Umstand dem Arbeitgeber bekannt ist. Die HR verbietet den Unternehmern nicht, kulanter zu sein und so manche Großbetriebe füttern aus sozialpolitischen Gründen auch so manch nachträglich gemeldete Schwangere durch. Hier würde jedoch - streng genommen - dieser Schutz nicht greiden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. Mai 2008 12:56

Nö, es geht darum, ob die Frau zum Zeitpunkt der Kündigung schon schwanger ist und nicht hauptsächlich darum, ob es zu dem Zeitpunkt der AG schon weiß. Sonst würde ja das mit der 2-wöchigen Nachreichungsfrist auch gar keinen Sinn ergeben.

''1Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig,

  • wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war

  • oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird''


aline1507
beantwortet von aline1507 am 20. Mai 2008 23:40
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Leider hast du Pech, der Arbeitgeber hat fristgerecht gekündigt! Da hast du keine Ansprüche.


Mau Mau
beantwortet von Mau Mau am 20. Mai 2008 23:41
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Zur ersten Frage: ja. Du musst ihm innerhalb von zwei Wochen den Nachweis Deiner Schwangerschaft bringen. Dann läuft der Vertrag eben am 30.11. aus. Zur zweiten Frage: Elterngeld sind 67 Prozent des Durchschnittseinkommens der vergangenen 12 Monate vor dem Mutterschutz (6 Wochen vor Geburt)

Kommentar von Simple_avatar8smallMau Mau am 20. Mai 2008 23:42

Schwangere sind unkündbar - egal ob Probezeit oder was sonst noch. Dein Vertrag läuft weiter - so lange bis er ausläuft.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1small General gertrude ll am 20. Mai 2008 23:43

mutterschaftsgeld ist was anderes als elterngeld.

Kommentar von Simple_avatar8smallMau Mau am 20. Mai 2008 23:45

Ja, das stimmt. Aber ich dachte, sie meint das Elterngeld, da das Mutterschaftsgeld ja nur während des Mutterschutzes bezahlt wird...

Kommentar von Simple_avatar3smallTawaGirl am 20. Mai 2008 23:50

Das Mutterschaftsgeld wird 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt gezahlt, statt des monatlichen Gehalts. Der Durchschnittslohn der letzten drei Monate wird zugrunde gelegt und durch 90 geteilt. Das ist dann der Betrag minus 13 Euro Krankenkassenanteil der vom Arbeitgeber pro Tag gezahlt wird. LG TawaGirl


General gertrude ll
beantwortet von General gertrude ll am 20. Mai 2008 23:42
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der arbeitgeber darf dich an dem tag wo er von der schwangerschaft erfährt nicht mehr kündigen. in deinem fall war das ja nicht der fall. du hast die kündigung bestimmt paar tage vorher bekommen und die frohe botschaft gab es erst am 16.05. frag deine krankenkasse nach mutterschaftsgeld.

Kommentar von Simple_avatar3smallTawaGirl am 20. Mai 2008 23:45

Da seid ihr alle im Irrtum. Zum Zeitpunkt der Kündigung war sie schon schwanger, auch ohne davon zu wissen. Damit steht sie unter Kündigungsschutz, auch innerhalb der Probezeit. Eine Schwangerschaft kann dem Arbeitgeber noch 4 Wochen nach der Kündigung mitgeteilt werden. LG TawaGirl

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1small General gertrude ll am 20. Mai 2008 23:48

http://www.familienhandbuch.de/cmain/fFachbeitrag/aRechtsfragen/s_1063.html das stimmt nicht ganz. der arbeitgeber kann sich erst dann an die kündigungsfristen halten, wenn er von der schwangerschaft erfährt. in ihrem fall war das nicht so

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1small General gertrude ll am 20. Mai 2008 23:51

sie hat nur noch die möglichkeit den arbeitgeber nachträglich davon zu erzählen und wenn er bei seiner kündigung bleibt, muss eine klage beim arbeitsgericht eingereicht werden

Kommentar von Simple_avatar3smallTawaGirl am 20. Mai 2008 23:58

Da hat der Arbeitgeber aber schlechte Karten. Unser Rechtsverdreher hat das auf Herz und Nieren geprüft. LG TawaGirl

Kommentar von Simple_avatar3smallTawaGirl am 20. Mai 2008 23:56

Das habe ich in der Praxis aber anders erlebt. Bei uns wurde eine Mitarbeiterin gekündigt. Nach erhalt der Kündigung wurde uns ein Attest über eine bestehende Schwangerschaft vorgelegt. Dem Firmenrechtsanwalt wurde der Fall zur Prüfung vorgelegt. Wir mussten die Kündigung zurücknehmen. Das auch alles innerhalb der Probezeit. LG TawaGirl

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1small General gertrude ll am 21. Mai 2008 00:02

in diesem fall ist es wichtig zu erfahren, wann sie die kündigung bekommen hat. war das bereits im april also länger als zwei wochen vor der ankündigung der schwangerschaft hat sie keine rechte mehr.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. Mai 2008 23:52

DH!

Kommentar von Simple_avatar3smallTawaGirl am 21. Mai 2008 00:19

Sie hat doch geschrieben, dass sie am 15.05.die Kündigung erhalten hat und am 16.05. von der Schwangerschaft erfahren hat. Also greift da noch die 2 Wochenfrist.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1small General gertrude ll am 21. Mai 2008 00:22

dann wurde sie zum 01.06. gekündigt. du kriegst doch deine kündigung nicht am selben tag. die kündigung wird vorher ausgesprochen. in diesem fall müsste das der 01.05. gewesen sein oder sie wurde am 15.05. zum 01.06. gekündigt

Kommentar von Simple_avatar3smallTawaGirl am 21. Mai 2008 00:36

Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt 14 Tage zum Monatsende. Somit hat sie ihre Kündigung am 15.05. zum 31.05 erhalten. Das ist die gesetzliche Kündigungsfrist.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. Mai 2008 00:39

Im Gesetz steht nichts von ''zum Monatsende''.


''Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.''

(§ 622 BGB)

Kommentar von 08af599d0ea7126b51c447762fa26eeasmallStrolschi am 21. Mai 2008 02:06

Nur gut das in unserem Unternehmen außer ich nur Männer angestellt sind.




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