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Kündigung in der Probezeit - will nicht bezahlen

gefragt von LucieLucie am 13.08.2009 um 7:22 Uhr

Hallo, bitte können Sie mir helfen? Mein Mann arbeitet drei Wochen, dann hat er drei Wochen frei. Er hat jetzt in der Probezeit gekuendigt zum 22.9.2009, aber der Arbeitgeber will ihm nicht die drei Wochen frei bezahlen. In dem Arbeitsvertrag steht es: Arbeitszeit: 3 Wochen Arbeit / 3 Wochen frei. Damit faellt das Urlaub aus.

Also wer hat Recht? Arbeitgeber - will nicht zahlen, oder mein Man - hat er den Anspruch fuers Geld?

Vielen Dank


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Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 13. August 2009 07:24
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Wenn es keinen Betriebsrat gibt, dann lasse Dich von einem Anwalt oder der Gewerkschaft beraten. Möglicherweise muss er seinen Lohn einklagen.


xxyxx
beantwortet von xxyxx am 13. August 2009 08:29
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Geht doch mal zum Arbeitsgericht. Dort gibt es eine kostenlose Rechtsantragsstelle. Die geben Auskunft.

Wenn es am finanziellen scheitert, kann man beim Amtsgericht einen Beratungsschein bekommen, mit dem man einmal zum Anwalt gehen kann ohne etwas zahlen zu müssen.

Aber grundsätzlich erstmal den Arbeitgeber schriftlich darauf hinweisen, dass er zahlen soll. Eine Frist setzen. Wird in der Frist nicht gezahlt, könnt ihr den Lohn einklagen.


SaureGurkeLady
beantwortet von SaureGurkeLady am 13. August 2009 07:24
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Natürlich hat er Anspruch darauf. Wende dich an deinen Anwalt.

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 13. August 2009 07:34

wenn der mann selber kündigt hat er keinen anspruch darauf. er soll froh sein dass er für die ganze probezeit nicht auch noch nachzahlen muss!


anonym
beantwortet von LucieLucie am 13. August 2009 07:28
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Tja, das Problem ist, dass wir Auslaender sind und leider haben wir koennen wir kein Anwalt in Deutschland. Darum habe ich die Frage hier gestellt, ob jemand hilft :-(

Danke


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 13. August 2009 07:33
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wenn dein mann selber gekündigt hat, hat er ein problem:das arbeitsamt zahlt ihm nichts.Das hat nichts mit Ausländer zu tun, das gilt für alle in Deutschland lebenden Personen.Ihm wird nur bezahlt, im Falle dass er beweisen kann, dass er in der Arbeit gemobbt wurde, oder dass er krank wurde. Das zweitere kann auch nur die LVA feststellen

Kommentar von Simple_avatar10smallScholz2009 am 13. August 2009 07:36

Es geht um den Zeitraum der Lohnzahlungspflicht durch den Arbeitgeber und nicht um Arbeitslosengeld.

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 13. August 2009 07:38

auch dann ist der arbeitsgeber nicht verpflichtet zu zahlen!

Kommentar von Simple_avatar10smallScholz2009 am 13. August 2009 07:42

Das können wir aufgrund der Aussagen von LucieLucie nicht beurteilen. Ein Blick in den Arbeitsvertrag könnte das klären.

Kommentar von LucieLucie am 13. August 2009 07:45

Arbeitsvertrag: Das Gehalt wird pro Monat bezahlt. Arbeitszeit: 3 Wochen Arbeit / 3 Wochen Frei. Urlaub faellt aus.

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 13. August 2009 07:55

trotzdem. mann hat selber gekündigt! ausserdem handelt es sich um einen begrenzten vertrag, dass heisst der arbeitnehmer muss seine leistungen hervorbringen bis zum letzten tag.(vertrag klingt sowieso dubiös, so einen hätte ich auch gerne...)

Kommentar von LucieLucie am 13. August 2009 08:26

Aber bei der Arbeit als Steuermann ist es ein bisschen anders als bei einem Job im Buero :-(

Kommentar von Simple_avatar10smallScholz2009 am 13. August 2009 08:39

Mit Verlaub: man sollte nur antworten, wenn man Ahnung hat. @LucieLucie, geh zum Rechtsanwalt oder - wie ebenfalls hier vorgeschlagen - zur Rechtsantragsstelle. Lass Dich nicht irritieren durch Aussagen wie "begrenzter Vertrag" (ein Vertrag mit Probezeit ist nicht befristet). Deine Informationen zum Vertrag sind zu wenig. Man muss ihn insgesamt sehen, um die einzelnen vertraglichen Pflichten beurteilen zu können.

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 13. August 2009 10:38

@Lucie: die gesetze gelten für alle ;-)


Scholz2009
beantwortet von Scholz2009 am 13. August 2009 07:35
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Um das beurteilen zu können müsste man den gesamen Text des Arbeitsvertrages kennen. Geht zu einem Anwalt. www.gelbeseiten.de -> Rechtsanwalt Arbeitsrecht und Ort eingeben.


Silvie1407
beantwortet von Silvie1407 am 13. August 2009 07:36
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Sucht euch einen Anwalt. Bei dem Amtsgericht wo ihr wohnt, könnt ihr einen Beratungshilfeschein beantragen, solltet ihr euch keinen leisten können, viele Anwälte beantragen aber auch selbst einen. Einfach mal bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und nachfragen.


anonym
beantwortet von LucieLucie am 13. August 2009 07:36
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beantwortet von Murksambau am 13. August 2009 07:28 0x ..drei Wochen frei.. bezahlt??? Ich kann mir gerade schlecht vorstellen, wie das funktionieren soll: Jemand arbeitet drei Wochen, macht drei Wochen frei und bekommt sechs Wochen bezahlt??

[Inhalt wurde beanstandet] [Mail-Nachricht bei Kommentar erhalten] [Antwort kommentieren]

Ja, aber in die drei Wochen, wann er arbeitet, arbeitet er 24St. Dass sind keine 8St. Schichten.


gerhass
beantwortet von gerhass am 13. August 2009 08:20
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Klingt sehr merkwürdig. Ich halte es für ausgeschlossen, dass jemand 6 Wochen bezahlt bekommt, wenn er nur 3 Wochen arbeitet. Man müsste genau wissen, wie der Arbeitsvertag lautet. Im übrigen würde ich in der heutigen Zeit nicht leichtfertig kündigen.. http://fachanwalt-arbeitsrecht.blog.de


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