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Kündigung in der Probezeit wg.Schwangerschaft und Vertag befristet

gefragt von siklauer am 30.10.2009 um 10:10 Uhr

hallo, ich habe mal eine wichtige Frage: habe zum 15.11.09 einen Vertag unterschrieben. Arbeite als Physiotherapeutin. Mein Vertrag ist befristet auf zwei Jahre, 6 Monate Probezeit. Jetzt hab ich das Gefühl schwanger zu sein -Arztbesuch steht montag an. Da ich meine Ausbildung erst vor knapp einem Jahr beendet habe und nicht gleich eine Stelle gefunden hatte, habe ich auch noch kein ganzes Jahr gearbeitet um ALG zu bekommen. Jetzt ist meine Frage ob ich gekündigt werden kann wenn ich vor Antritt der Arbeit Schwanger bin(wusste ich natürlich beim Unterschreiben des Vertrages vor 2 Wochen noch nicht). Und welche Leistungen stehen mir dann vom Staat zu, bzw. was kann ich beantragen? als finanzielle Hilfe eben. Mein Mann verdient zwar nicht schlecht aber es würde trotzdem kaum reichen. Bitte bitte antwortet mir schnell. Vielen lieben Dank schon mal

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Schwangerschaft x 4.116 Kündigung x 2.771 Probezeit x 375

moon73
beantwortet von moon73 am 30. Oktober 2009 10:12
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Tritt die Stelle an und melde deine Schwangerschaft ,wenn du es für sinnvoll hälst. Als Schwangere genießt du einen besonderen Kündigungschutz, auch während der Probezeit, sobald dein Arbeitgeber davon Kenntnis hat. Zudem darfst du eine Schwangerschaft auch bei Einstellung oder dem Bewerbungsgespräch verschweigen.

Du gehst dann ganz normal in den Mutterschutz und dann , wenn du willst in die Elternzeit.

http://www.familien-wegweiser.de/bmfsfj/generator/wegweiser/familienstart.html


anonym
beantwortet von asphaltrider am 30. Oktober 2009 10:14
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Die Schwangerschaft selbst ist kein Grund für eine Kündigung. Allerdings bist du in der Probezeit, so daß jederzeit aus einem beliebigen (vorgeschobenen) Grund gekündigt wertden könnte. Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du auch m.E. auch nicht. Durch das Kind ist allerdings eine neue Situation bei der ARGE entstanden (Stichwort Bedarfsgemeinschaft) Hier muss jetzt geprüft werden, ob du evtl. Anspruch auf Hartz 4 Leistungen hast.

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 30. Oktober 2009 10:51

Falsch! Die Schwangerschaft beendet die Probezeit, eine Kündigung ist dann grundsätzlich nicht mehr möglich!


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 30. Oktober 2009 10:11
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Teil dem Arbeitsgeber schnellstens die Schwangerschaft mit, dann kann Dir nicht mehr gekündigt werden!


anonym
beantwortet von Moritz111 am 31. Oktober 2009 20:43
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Schwanger: keine Probezeit.Dir darf deswegen nicht gekündigt werden Aber dein Vertrag endet wie vereinbart. Und was danach kommt weiss heute noch kein Mensch.Alles Gute für die SS


anonym
beantwortet von siklauer am 30. Oktober 2009 10:19
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Danke euch allen! Werde mich wohl mal beim Arbeitsamt informieren. Und Montag mal schauen was beim Doc raus kommt! vieln vielen Dank


turalo
beantwortet von turalo am 30. Oktober 2009 10:12
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Befristete Verträge werden auch von einer Schwangerschaft nicht berührt. Ansonsten kann ich Dir wenig bis gar nichts zu diesem Thema sagen.


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