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Kündigung in der Probezeit bei Schwangerschaft

gefragt von Rommykrabbe am 01.04.2008 um 16:59 Uhr

Ist es dem AG erlaubt einer Schwangeren während der Probezeit zu kündigen?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 1. April 2008 17:11
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Schließlich gilt auch der besondere Kündigungsschutz für Schwangere bereits während einer vertraglich vereinbarten vorgeschalteten Probezeit. Da hier keine Wartezeit gilt, greift dieser Sonderkündigungsschutz sofort mit Beginn des Arbeitsverhältnisses. Auch hier ändert die Probezeit also nichts daran, daß der Arbeitgeber einer Schwangeren gemäß § 9 Abs.1 MuSchG (Mutterschutzgesetz) während der Schwangerschaft nicht kündigen kann.

http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Probezeit.html


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 1. April 2008 17:00
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ja

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 1. April 2008 17:01

Schwangere genießen doch den "besonderen Kündigungsschutz"... trifft das nicht auf die Probezeit zu???

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 1. April 2008 18:34

Ja, das trifft auch auf die Probezeit zu. Vorausgesetzt das Arbeitsverhältnis ist unbefristet.


Birte312
beantwortet von Birte312 am 1. April 2008 17:01
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In der Probezeit schon. Danach greift der Kündigungsschutz.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 1. April 2008 18:23

Falsch.


anonym
beantwortet von Lexi23 am 1. April 2008 17:11
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wenn der arbeitgeber weiss, das du schwanger bist, dann darf er nicht kündigen. mfg


Kurgast
beantwortet von Kurgast am 1. April 2008 17:11
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Normalerweise nicht - aber es gibt Ausnahmen, welche Einsicht in den genauen Wortlaut des Arbeitsvertrages erfordern. Schau mal hier:

Kommentar von Simple_avatar6smallKurgast am 1. April 2008 17:13

Mein Link geht nicht http://www.frag-einen-anwalt.de

Kommentar von Simple_avatar6smallKurgast am 1. April 2008 17:15

Da der Link nicht geht: Bei Google: schwangerschaft kündigung probezeit eingeben und ersten Link nehmen

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 1. April 2008 17:17

Doch tut er.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 1. April 2008 19:12

Mit dem link landet man aber auf einer Frageseite für Anwälte allgemein. Der ist also nicht wirklich von Nutzen. Es sei denn man wollte einen Anwalt (ACHTUNG! NICHT KOSTENFREI!) zum Thema befragen.


Smash
beantwortet von Smash am 1. April 2008 17:23
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Wenn Du beim Einstellungsgespräch gefragt wirst, und Du schon dann schwanger bist, und Du verneinst die Frage, dann kann man Dich kündigen

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 1. April 2008 18:11

Fragen die in die Intimsphäre gehen sind nicht üblich und müssen auch nicht beantwortet werden.


Hasipop
beantwortet von Hasipop am 1. April 2008 17:51
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Warum fängst du an zu arbeiten, wenn du schwanger bist? Du gehst doch dann in den Mutterschutz und stehst in der Zeit deinem AG nicht zur Verfügung. Warum hat er dich überhaupt eingestellt? Hast du beim Einstellungsgespräch verschwiegen (oder noch nicht gewusst), dass du schwanger bist?


markusdani1
beantwortet von markusdani1 am 4. April 2008 17:23
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ja, ist es. habe es selber erlebt


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