Ist es dem AG erlaubt einer Schwangeren während der Probezeit zu kündigen?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Schließlich gilt auch der besondere Kündigungsschutz für Schwangere bereits während einer vertraglich vereinbarten vorgeschalteten Probezeit. Da hier keine Wartezeit gilt, greift dieser Sonderkündigungsschutz sofort mit Beginn des Arbeitsverhältnisses. Auch hier ändert die Probezeit also nichts daran, daß der Arbeitgeber einer Schwangeren gemäß § 9 Abs.1 MuSchG (Mutterschutzgesetz) während der Schwangerschaft nicht kündigen kann.
http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Probezeit.html

In der Probezeit schon. Danach greift der Kündigungsschutz.
bitmap am 1. April 2008 18:23 Falsch.
wenn der arbeitgeber weiss, das du schwanger bist, dann darf er nicht kündigen. mfg
Normalerweise nicht - aber es gibt Ausnahmen, welche Einsicht in den genauen Wortlaut des Arbeitsvertrages erfordern. Schau mal hier:
Mein Link geht nicht http://www.frag-einen-anwalt.de
Da der Link nicht geht: Bei Google: schwangerschaft kündigung probezeit eingeben und ersten Link nehmen
Wolpertinger am 1. April 2008 17:17 Doch tut er.
bitmap am 1. April 2008 19:12 Mit dem link landet man aber auf einer Frageseite für Anwälte allgemein. Der ist also nicht wirklich von Nutzen. Es sei denn man wollte einen Anwalt (ACHTUNG! NICHT KOSTENFREI!) zum Thema befragen.

Wenn Du beim Einstellungsgespräch gefragt wirst, und Du schon dann schwanger bist, und Du verneinst die Frage, dann kann man Dich kündigen
manni1937 am 1. April 2008 18:11 Fragen die in die Intimsphäre gehen sind nicht üblich und müssen auch nicht beantwortet werden.

Warum fängst du an zu arbeiten, wenn du schwanger bist? Du gehst doch dann in den Mutterschutz und stehst in der Zeit deinem AG nicht zur Verfügung. Warum hat er dich überhaupt eingestellt? Hast du beim Einstellungsgespräch verschwiegen (oder noch nicht gewusst), dass du schwanger bist?