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kündigung im Beidseitigem einverständnis schreiben. WER KANN HELFEN...

gefragt von Inaalexandra am 18.05.2007 um 23:41 Uhr

Hallo,ich möchte eine Kündigung im beidseitigem einverständnis schreiben.Aus Gesundheitlichen Gründen.Habe so etwas noch nie gemacht! Wer kann mir helfen??? DANKE

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beruf x 14.605 kuendigung x 2.770 schreiben x 842 gruenden x 33 einverstaendnis x 8 beidseitigem x 1 gesundheitichen x 1

compu60
beantwortet von compu60 am 19. Mai 2007 02:10
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Wenn es um den Arbeitsplatz geht,den man aus Gesundheitlichen Gründen aufgeben muss, handelt es sich um einen Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einverständnis. Das ist keine Kündigung in dem Sinne, sondern der Vertrag wird einfach beendet.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 19. Mai 2007 10:15
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Es besteht ein Arbeitsvertrag.

Wenn EINER der Vertragspartner ihn beenden will, dann kündigt er.

Wenn BEIDE Partner sich über die Beendigung einig sind, dann schliessen sie einen Aufhebungsvertrag, also einen Vertrag, mit dem sie den bestehenden Arbeitsvertrag aufheben, hier wird nicht gekündigt.

Wenn der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, dann bekommt er vom Arbeitsamt eine "Sperre", er bekommt also eine zeitlang keine Unterstützung, weil er durch seine Unterschrift "zu seiner Arbeitslosigkeit beigetragen" hat.

Falls Du die Absicht hast, Dich hinterher arbeitssuchend zu melden, dann solltest Du sinnvollerweise VOR der Unterzeichnung Kontakt zum Arbeitsamt aufnehmen und Dich beraten lassen - vielleicht lässt sich so die Sperre vermeiden.


anonym
beantwortet von lux23 am 19. Mai 2007 00:25
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Ein Anwalt und ein Deutschlehrer

Kommentar von Simple_avatar6smallMarkuz am 19. Mai 2007 00:32

sorry... aber da muss ich (leider) zustimmen... ach... es gibt auch kostenlose Beratungsstellen! Auch in ihrer Nähe!

Kommentar von 345b91b71226a3c3dc19086ee5c77bfdsmallloopwithme am 19. Mai 2007 02:11

Na dann schreib mal "ihrer" groß, sonst wird das nix...


anonym
beantwortet von Regenmacher am 19. Mai 2007 09:33
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Wenn es, wie es aussieht, um die Kündigung eines Mitarbeiters geht, dann erweist man ihm/ihr mit solch einer Kündigung einen Bärendienst. Geht dieser/diese MA zum Arbeitsamt, dann wird erst einmal eine Sperre von 3 Monaten verhängt.

Kündigungen von MA sollten möglichst immer den Zusatz betriebsbedingt haben. Dem/der MA sollte es egal sein, welcher tatsächliche Grund angeführt wird. Wichtiger ist ein Zeugnis, das dann alle Fähigkeiten des/der MA zum Ausdruck bringt. Und ohne versteckte Hinweise auf Negatives.


anonym
beantwortet von lux23 am 19. Mai 2007 00:25
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Ein Anwalt und ein Deutschlehrer


anonym
beantwortet von Bruno am 19. Mai 2007 00:21
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Kuendigung ist einseitig. Einverstaendnis des Partners oder Arbeitgeber ist moeglich auf dem Kuendigungdokument, oder mit zweit Dokument, be- scheinigend, dass Kuendigung o.k.


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