gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Kündigung im Beamtenverhältnis...?

gefragt von narcotik90 am 07.10.2009 um 16:40 Uhr

Hab gehört, man könne danach nicht so einfach wieder verbeamtet werden....?

Hatte vor ein Lehramtsstudium zu beginnen, kann ich danach einfach wieder Beamter werden


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

studium (3637)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von gnadenlos am 7. Oktober 2009 16:42
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du kannst wieder neu verbeamtet werden - wenn eine Planstelle frei ist, fängst dann aber wieder bei Punkt Null an.


anonym
beantwortet von inicio am 7. Oktober 2009 16:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

versteh deine frag nicht ganz. bist du jetzt beamter? als lehrer wird man zur zeit oft nicht beamtet sondern wird ganz normal eingestellt (lehrer zur anstellung) liess mal nach bzgl beamtenrecht: wenn du beamter hast, kannst du nur unter wenigen umstaenden gekuendigt werden und selbst kannst du das auch nur zu bestimmten fristen und zum beispiel unter verlust deienr bezuege und pensionsansprueche...


anonym
beantwortet von Alpacino am 7. Oktober 2009 16:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kurze ziwschenfrage bist du schon verbeamtet??# Weil dann kannst du dich einfach beurlauben lassen (machen Politiker immer) Ansonsten musst du aufpassen weil die ja ab 35-40 ungerne verbeamten nicht das du dann zu alt bist lg


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Zwischen Abschluß Studium für Lehrer am Gymnasium im SS 2009 und Referendariat 2009

    kann ich fristlos kündigen????

    kündigung mietverhältnis



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.