Handyvertrag ist gekündigt. Rufnummer wird zum neuen Anbieter mitgeholt. Sowohl beim alten (zum Deaktivieren) als auch beim neuen Anbieter (für Rufnummermitnahme) ist eine Gebühr fällig. Angeblich gibt es ein Urteil vom BGH, dass diese Gebühr beim alten Anbieter zu Unrecht erhoben wird. Wer hat davon schon mal was gehört? Urteil: BGH, AZ III ZR 199/01. Habe jetzt meinen alten Anbieter angeschrieben, von dieser Gebühr abzusehen. Habe ich Chance auf Erfolg?

Nein, alle Provider verlangen dafür Geld. Und beachte, nach 4 Wochen ist Deine alte Nummer weg. Eine Deaktivierungsgebühr gibt es nicht, nur eine Portierungsgebühr.
Das Urteil kenne ich zwar nicht, weiß aber von einigen Anbietern, daß sie die Gebühr für die Rufnummernmitnahme dem neuen Kunden in Form von Guthaben erstatten.