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Kündigung Handyvertrag

gefragt von Simio am 13.10.2009 um 9:40 Uhr

Ist es richtig, das man kein Widerrufsrecht hat, wenn man einen Handyvertrag im Geschäft direkt abschließt? Ist das nur möglich wenn man sowas per Telefon, Haustürgeschäft, etc. macht ?


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monibass
beantwortet von monibass am 13. Oktober 2009 09:42
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Ein im Geschäft abgeschlossener Handy-Vertrag ist selbstverständlich auch kündbar, aber nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Eine Widerrufsfrist gibt es hier nicht.


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 13. Oktober 2009 09:41
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Widerrufsrecht hat man immer.


Drachenbaum
beantwortet von Drachenbaum am 13. Oktober 2009 09:41
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Ja. Es sollte allerdings im Vertrag genau so drinstehen!


setus
beantwortet von setus am 13. Oktober 2009 09:41
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Du hast auch bei Vertragsabschluss im Geschäft ein Rücktrittsrecht.

Nur ist es dort kürzer und evtl. mit Kosten verbunden.


antidepri
beantwortet von antidepri am 13. Oktober 2009 09:43
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Haustürgeschäft... meines Wissens nach 14 Tage, mag aber andere Konditionen geben, wichtig: Einschreiben mit Rückschein, besser 4,40€ als 24 Monate "gefangen".


Morrrpheus
beantwortet von Morrrpheus am 13. Oktober 2009 09:49
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Ein Widerrufsrecht hast du nicht, da du ja von dir aus ins Geschäft bist und dort auch nicht mit einem Vertrag überrascht wirst (davon geht die Rechtssprechung zumindest aus!) Also kein Widerruf!

Kommentar von aubanan am 13. Oktober 2009 13:13

die erste antwort die auch richtig ist, das widerrufsrecht hast du gerade nur bei sog. haustürgeschäften, bei denen du vom unternehmer in deiner eigenen spähre "überrascht" wirst. wenn du in einen laden gehst und dort einen vertrag abschliesst, besteht kein bedürfnis dich vor einem vorschnellem vertragsabschluss zu schützen. ein eventuelles wiederrufsrecht wäre höchstens freiwillig von deinem verkäfer einzuräumen. dies ist aber höchst selten.


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