Lucia87 am 19.10.2008 um 23:02 Uhr
Hallo! Ich habe zwei Zeitschriften im Probeabo, die ich vor einer Woche kündigen wollte. "Wollte" deswegen, weil ich es per Email getan habe und bis heute keine Antwort bekommen habe (ich habe um eine Bestätigung gebeten). Bei anderen Angelegenheiten hat sich der Service schon nach 24h gemeldet. Ist das eine Masche der Verlage, die Frist verstreichen zu lassen weil Email-Kündigungen nicht zählen oder sind Emails genau so gültig wie Briefe und der Service hat vielleicht gerade viel zu tun?

Immer per Brief und Einschreiben...so bist du auf der sichersten Seite!

Sollte gültig per Email sein !
Lucia87 am 19. Oktober 2008 23:19 Hm, wer hat nun Recht ;-) ?
donnerunddoria am 19. Oktober 2008 23:46 Per Mail kündigen und um Bestätigung der Kündigung bitten! ---> DH

am besten immer schriftlich mit der bitte um bestädigung. kopie davon machen und per einschreiben weg. so kann dir nichts passieren. ich würde auch nochmal schrifftlich danach fragen ob die e-mails eingegangen sind. oder per tel. natürlich.

Kündigung per E-mail ist nicht nachweisbar. Du musst das per post (am besten per einschreiben mit Rückschein) machen. Wenn das zu von der Zeit nicht passt vorab per Fax schicken UND per Post
Lucia87 am 19. Oktober 2008 23:19 Danke für deinen Tipp!

Ist per Email gültig, aber ich würde zur Sicherheit per Einschreiben(am besten mit Rückschein!) kündigen, sonst läuft das immer weiter. Vielleicht hast du ja die Mails noch in deinem Postausgang und kannst dich dann in der schriftlichen Kündigung darauf beziehen...

Kündigung per Email ist ungültig.
Nur schriftlich (am besten per Einschreiben) und per Telefax sind gültig.
Lucia87 am 19. Oktober 2008 23:19 Hm, wer hat nun Recht ;-) ?

Ich habe auch zwei Probeabos von der Süddeutschen und der entsprechenden Zeitschrift per Mail gekündigt. Hatte um Antwort gebeten, habe aber keine bekommen. Dann habe ich vorsichtshalber nochmal telefonisch nachgefragt, und alles war klar gegangen.

der Gesetzgeber schreibt "Textform" (§ 126b BGB)nicht "Schriftform" voraus; Textform ist auch eine email; sie hat aber nicht die Beweiskraft einer Urkunde; ausserdem kann es sein, dass in den allgemeinen Geschäftbedingungen drin steht, dass Schriftform erforderlich ist; das mußt Du noch selbst nachprüfen; sicherer ist auf jeden Fall Schriftform mit Nachweis;
Danke für deine Antwort!