gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Kündigung gültig per Email?

gefragt von Lucia87Lucia87 am 19.10.2008 um 23:02 Uhr

Hallo! Ich habe zwei Zeitschriften im Probeabo, die ich vor einer Woche kündigen wollte. "Wollte" deswegen, weil ich es per Email getan habe und bis heute keine Antwort bekommen habe (ich habe um eine Bestätigung gebeten). Bei anderen Angelegenheiten hat sich der Service schon nach 24h gemeldet. Ist das eine Masche der Verlage, die Frist verstreichen zu lassen weil Email-Kündigungen nicht zählen oder sind Emails genau so gültig wie Briefe und der Service hat vielleicht gerade viel zu tun?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Internet (51594)
recht (33625)
Beruf (13908)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 19. Oktober 2008 23:03
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Immer per Brief und Einschreiben...so bist du auf der sichersten Seite!

Kommentar von Afb57506242555feea3722356cb2e121smallLucia87 am 19. Oktober 2008 23:19

Danke für deine Antwort!


kimmo
beantwortet von kimmo am 19. Oktober 2008 23:03
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sollte gültig per Email sein !

Kommentar von Afb57506242555feea3722356cb2e121smallLucia87 am 19. Oktober 2008 23:19

Hm, wer hat nun Recht ;-) ?

Kommentar von D987caf9014a26fc1e12ca594a12f2c3smalldonnerunddoria am 19. Oktober 2008 23:46

Per Mail kündigen und um Bestätigung der Kündigung bitten! ---> DH


saschi30
beantwortet von saschi30 am 19. Oktober 2008 23:06
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

am besten immer schriftlich mit der bitte um bestädigung. kopie davon machen und per einschreiben weg. so kann dir nichts passieren. ich würde auch nochmal schrifftlich danach fragen ob die e-mails eingegangen sind. oder per tel. natürlich.


renrew
beantwortet von renrew am 19. Oktober 2008 23:04
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kündigung per E-mail ist nicht nachweisbar. Du musst das per post (am besten per einschreiben mit Rückschein) machen. Wenn das zu von der Zeit nicht passt vorab per Fax schicken UND per Post

Kommentar von Afb57506242555feea3722356cb2e121smallLucia87 am 19. Oktober 2008 23:19

Danke für deinen Tipp!


cats4life
beantwortet von cats4life am 19. Oktober 2008 23:06
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist per Email gültig, aber ich würde zur Sicherheit per Einschreiben(am besten mit Rückschein!) kündigen, sonst läuft das immer weiter. Vielleicht hast du ja die Mails noch in deinem Postausgang und kannst dich dann in der schriftlichen Kündigung darauf beziehen...



wtf001
beantwortet von wtf001 am 19. Oktober 2008 23:06
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kündigung per Email ist ungültig.

Nur schriftlich (am besten per Einschreiben) und per Telefax sind gültig.

Kommentar von Afb57506242555feea3722356cb2e121smallLucia87 am 19. Oktober 2008 23:19

Hm, wer hat nun Recht ;-) ?


donnerunddoria
beantwortet von donnerunddoria am 19. Oktober 2008 23:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Klick mal an:

http://kuerzer.de/Yc0gHRVbt

da werden Sie geholfen ;o)))


anonym
beantwortet von Lissa am 20. Oktober 2008 00:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

heligirl
beantwortet von heligirl am 20. Oktober 2008 00:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich habe auch zwei Probeabos von der Süddeutschen und der entsprechenden Zeitschrift per Mail gekündigt. Hatte um Antwort gebeten, habe aber keine bekommen. Dann habe ich vorsichtshalber nochmal telefonisch nachgefragt, und alles war klar gegangen.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 20. Oktober 2008 09:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

der Gesetzgeber schreibt "Textform" (§ 126b BGB)nicht "Schriftform" voraus; Textform ist auch eine email; sie hat aber nicht die Beweiskraft einer Urkunde; ausserdem kann es sein, dass in den allgemeinen Geschäftbedingungen drin steht, dass Schriftform erforderlich ist; das mußt Du noch selbst nachprüfen; sicherer ist auf jeden Fall Schriftform mit Nachweis;


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.