gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Kündigung "FRISTLOS" und gleichzeitig mit Frist

gefragt von tanteDtanteD am 10.09.2008 um 15:52 Uhr

Mein L-Gefährte und ich sind am 1.07.2008 in eine 4-Zi-Whg. seines alten Vermieters gezogen.Mein L-Gefährte hat vom selbigen vorher eine kleine 2-Zi-Wgh. zur Miete gehabt.Die WHG.wurde ordtl.bei der Abnahme(Protokoll)übergeben.Die Mietkaution(knapp 700 Euro)sollte durch mündliche Absprache in die neue Whg. fließen und den Rest (350 Euro)wollten wir dann überweisen.Am 26.08 bekamen wir die fristlose Kündigung und das die Whg. bis zum 5.09. geräumt werden soll.Auf Seite 2des Briefes hieß es,das wir die kompletteKaution schulden und er uns "hilfsweise"die fristgerechte Kündigung zum 31.11.2008 ausspricht.Welches Datum ist nun wirksam?Wir haben auch bis heute keine Kopie vom Protokoll erhalten

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.007 wohnen x 7.276 mietrecht x 3.862 Kündigung x 2.750

anonym
beantwortet von Obelhicks am 10. September 2008 19:20
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

diese frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. mich macht stutzig, daß ihr keine kopie vom übergabeprotokoll habt. wurde das nicht unterschrieben? unterschreibt man etwas das der andere ändern kann weil man keine kopie hat? die fristlose kündigung beruft sich auf einen wichtigen grund, nämlich zahlungsrückstand. sie wird als fristlose kündigung kaum vor einem gericht standhalten und wurde darum gleich auch als ordentliche kündigung ausgesprochen. hauptsache es fährt euch ordentlich der schreck in die glieder wegen dem wort fristlos. die höhe der kaution ist maximal 3 MM kalt, leider kann ich da keine info finden. sie darf in 3 monatsraten gezahlt werden. damit seid ihr auf jeden fall mit 350 euro in verzug, denn der dritte monat hat begonnen. wenn also wirklich die kaution übernommen wurde...und nicht mit forderungen gegengerechnet...seid ihr erst ein paar tage mit höchstens einer miete im rückstand. das berechtigt nicht zu einer kündigung. bringt die sache mit der kaution in ordnung und meldet euch dann ggf. noch einmal. ggf. muß man einen widerspruch machen, aber ein paar tage hat das schon noch zeit. am besten seid ihr natürlich im mieterverein aufgehoben, die können dann auch eure unterlagen heranziehen und konkrete rechtsauskunft erteilen. der jahresbeitrag (60-80 euro) ist überschaubar, aber "da werden sie geholfen"


anonym
beantwortet von MarianneW am 10. September 2008 15:56
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gegen die fristlose Kündigung könnt ihr natürlich vorgehen, was euch aber nur wenig hilft, weil eben hilfsweise auch eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde - sprich ihr müsst entweder Anfang Sept raus oder eben spätestens Ende November, so ihr dagegen nicht erfolgreich klagen könnt.

Die Frage ist natürlich was da vorgefallen ist.

Kommentar von 5513d9e861a37f2565561e4f1051a9fdsmalltanteD am 10. September 2008 16:33

Wir wissen es leider nicht.Wir haben versucht mit dem Vermieter zu telefonieren,der geht nicht ans Telefon.BIn ein PC-Neuling und mu? erst noch ZUrechtkommen,entschuldigund wegen der langen Zeit auf Antwort.


Greet
beantwortet von Greet am 10. September 2008 15:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

eine fristlose Kündigung weil ein Teil der Kaution fehlt?

Kommentar von 5513d9e861a37f2565561e4f1051a9fdsmalltanteD am 10. September 2008 16:29

ja,wir sind selber buff darüber...


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.